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Wohnungen statt Leerstand

Karussell zieht wegen drohendem Abriss um

Bischofsweg 16 im Jahre 1993 - Foto: Archiv
Bischofsweg 16 im Jahre 1993 – Foto: Archiv
Das Gebäude Bischofsweg Nummer 16 soll abgerissen werden. Das russisch-deutsche Spezialitäten-Geschäft “Karussell” zieht zum Jahreswechsel auf die Rothenburger Straße 1 um. Die Kartons werden schon gepackt.

Für Dmitri Jampolski endet das Jahr 2017 mit einem bewegenden Wechsel. Seit zwölf Jahren führt er sein Geschäft auf dem Bischofsweg 16. Alljährlich verlängerte der Besitzer des baufälligen Hauses den Mietvertrag um ein weiteres Jahr. Jetzt soll das Gebäude abgerissen werden. “Der Hausmeister erzählte, er ist besorgt um meine Sicherheit und die der Kunden”, erzählt Jampolski. Die Balken seien marode. Die Fassade ist schon seit längerem behelfsmäßig gesichert, damit kein Putz auf den Gehweg fällt.

Der neuen Adresse auf der Rothenburger Straße sieht Dmitri Jampolski mit einem lachenden und einem weinenden Auge entgegen. Auf seiner Suche nach einem neuen Domizil erntete er viel Zuspruch bei den Neustädtern. “Zieh doch hier neben uns!”, sagten viele. Jampolski lächelt. Er hofft, dass seine Stammkunden den Weg weiterhin zu ihm finden und das neue Publikum seinen Laden annimmt.

Die Verkaufsfläche wird etwas kleiner ausfallen als am alten Standort. Das Sortiment bleibt jedoch unverändert. Offen ist noch die Frage, wo sich Platz für das Büro des Vereins St. Petersburg e.V. findet. Dieses war bisher in den Hinterräumen des Karussell beheimatet. Erst würde der Laden eingerichtet, dann kümmere er sich um das Ehrenamtliche, sagt Jampolski.

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Die Eröffnung auf der Rothenburger Straße 1 findet am 15. Januar 2018 statt.

Das Haus Bischofsweg 16 soll abgerissen werden. Für Kaufinteressenten war der Besitzer bisher nicht zu sprechen.
Das Haus Bischofsweg 16 soll abgerissen werden. Für Kaufinteressenten war der Besitzer bisher nicht zu sprechen.

Bischofsweg 16 – B16

Um das Haus am Bischofsweg ranken sich Legenden. In der wilden Nachwendezeit hatten junge Leute in Vorderhaus und Seitenflügel einige Wohnungen besetzt und zum Teil unter katastrophalen Bedingungen gewohnt. Die letzten Bewohner im Vorderhaus waren dann im Jahre 2003 ausgezogen. Im Erdgeschoss, da wo jetzt das Karussell auszieht, befand sich vor rund 100 Jahren das “Restaurant Oscar Brause” und “Geissler’s Butterhaus”, zu Wendezeiten gab es ein Lädchen mit Haken und Schnüren, der HO-Anglerfreund, später hatte der Farben-Voigt hier eine Filiale.

Das Gebäude wurde noch vor der Gründerzeit errichtet, vermutlich um 1860, es steht derzeit unter Denkmalschutz. Ob der Eigentümer des Hauses den Abriss genehmigt bekommt, ist derzeit offen.

Baum oder Haus, der Kampf scheint entschieden
Hinterhof B16 – Foto: Archiv 2013

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21 Kommentare

  1. Weiß man denn was über den Eigentümer und die Gründe dafür, das Haus über Jahrzehnte verfallen zu lassen?

  2. Das Prinzip ist ja hinlänglich bekannt und war schon Auslöser der Häuserkämpfe in den 70igern und 80igern im Westen:
    Erst läßt man ein denkmalgeschütztes Gebäude bis zur Unbewohnbarkeit verrotten, dann reißt man es ab und stellt einen superteuren Neubau (am liebsten Büros) an die Stelle. Rechtlich einwandfrei – aber moralisch?

  3. “Das Prinzip ist ja hinlänglich bekannt (…): Erst läßt man (… )verrotten, dann reißt man es ab (…).”
    Fair finde ich die hier durchschimmernde Unterstellung des spekulationsbedingten Verfallenlassens nicht – zumindest, solange die Hintergründe nicht bekannt sind.
    Es gibt nicht selten Fälle, in denen der/die Eigentümer kein Geld für Sanierung haben und/oder sich (bei Eigentümergemeinschaften) auch nicht über den weiteren Umgang mit der Immobilie (behalten/sanieren/verkaufen) einigen können.

  4. Wieviele Häuser, gerade bei den älteren Vorgründerzeitlern sollen denn noch fallen? Ist ja sagenhaft, was hier abgeht!!

    @mm: Dann lieber verkaufen und so den Weg zur Sanierung freimachen. Problem nur, woher soll man wissen, ob kein Hai dahintersteckt, der auch bloß abreißen und neubauen möchte :(

  5. Steigen die Preise in Dresden noch? Siehste! Was macht also der Spekulant? Klaro! Es fehlt die gesetzliche Handhabe, um Vorkauf gegen Verkehrswert per Zwang aufzuerlegen – besser anzuordnen. Zumindest fürs anerkannte Kulturerbe. Dann würden Eigentümer es erst gar nicht soweit treiben. Nach der Wende ging so Einiges zum Ramschwert an windige Aufkäufer, welche nie weiteres Geld hatten, nie sanieren wollten. Die letzten Haus-Kandidaten kommen nun an ihre Grenzen. Mittelloser Wendekäufer oder “zerstrittene” Erbentruppe – einerlei – beides ist Spekulation. Hier sind es vielmehr Folgen vom Übergang zum Privateigentum nach der Wende – vermute ich.

  6. @nepumuk: Das mit dem Vorverkaufsrecht geht offenbar schon irgendwie. Ich habe neulich zu meinem Erstaunen einen Fernsehbericht gesehen, in dem es um Baugrundpreise ging.
    In der Stadt Ulm ist es wohl seit Ewigkeiten Gesetz, daß Baugrunstücke ausschließlich an die Stadt verkauft werden dürfen zum Marktpreis. Die kann es dann weiterverkaufen, wenn ihr der Käufer passt. Spekulationsgewinne sind dadurch ausgeschlossen und die Stadt Ulm hat weit und breit die niedrigsten Baupreise.
    Die rechtliche Grundlage kenne ich leider nicht.

  7. Diese Praxis der Desinvestition ist tatsächlich sehr gängig – das Verfallenlassen von Gebäuden senkt zum einen die Unterhaltskosten und steigert die Preise, die im Falle des Verkaufs erzielt werden können – können doch an Stelle einfacher Wohnungen, Wohnungen gehobener Preisklassen und vielleicht auch noch ein paar Stockwerke mehr gebaut werden. Es ist einfach zum Kotzen, wie normal es geworden ist, Wohnungen als Ware zu betrachten und dass seitens der Behörden nichts gegen diesen “Mietenwahnsinn” unternommen wird. B16 muss bleiben!

  8. “Nach der Wende ging so Einiges zum Ramschwert an windige Aufkäufer, …”
    Nach der Wende gab es auch so einiges an Restitutionen, wodurch Eigentum übertragen wurde.

  9. @mm: ja auch. Na und? “nach der Wende” umfaßt auch Weitergaben in den Folgejahren. Tat alles der schönen Spekulation keinen Abbruch. Am meisten wird mit Grundstücken gewartet, an jeder Ecke gibts solche Dauer-Brachen in Toplage.

    @abrazzo: Das wäre natürlich mal was, aber das muß dann für ganz Dtl. Gültigkeit haben, bzw. wenigstens für Bayern. Leider ist es dort auch nüscht Besonderes, wenn man “ulm vorkaufsrecht” googelt. Es betrifft ganz normales Baurecht: die beiden Vorkaufs-§§24+25 = allg. und besonderes V.recht. Dieses gilt NUR in berechtigten Gebietsumgriffen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Ulm hat es ca. 2008 u.a. für ein U.S.-Kasernenareal vorgesehen – keine Ahnung warum das so in der Presse gejazzt wurde. Die Grünen monierten inzwischen, daß es ja nie angewendet wurde – das Ganze also unnütz war. Nun muß man mitbedenken, daß hierfür keine Geldbatzen vom Himmel fallen, i.d.R. kaum Gelder dafür vorhanden sind.
    Also das wird bei Bedarf auch in Dresden gemacht – aber eben nur bei Pflichtaufgaben. Grob gesehen darf die Kommune bei allen Grundbuchwechseln zuschlagen. Das ist nichts Neues und nicht nur in Ulm so. Das Liegenschaftsamt gibt zu jedem relevanten Grundbuchvorgang Meldung an die Ämter. Die Ämter geben Stellungnahmen ab. Hier haben – sicherlich aktenkundig, aber höchst nichtöffentlich – alle Ämter abgewunken. Was sollen sie auch damit.
    Zu Ulm fällt mir eher ein: noch häßlichere “Architektur”, einzige (?) noch geteilte Stadt Deutschlands – wg. Neu-Ulm jenseits der Donau, zu BaWü. Und Kaff mit Dom! Halt Ulm und um Ulm herulm…

  10. @nepumuk: danke für die Recherche. Im Filmbeitrag war es allerdings ganz anders dargestellt.
    Nur eine kleine Korrektur: Ulm liegt in BW, Neu-Ulm ist bayerisch

  11. Ja Danke, abrazzo, ich habs geahnt, daß ich die beiden Seiten durcheinanderbringe.
    Im Nebenblog Pieschen ist gerade ein typischer Fall erwähnt: es findet ein Grundbuchwechsel statt (dort: Zwangsversteig.), Stadt bekommt Meldung, prüft, will kaufen, guckt in den Amtshaushalt, bietet dort ca. 30TE, aber Herr und Dame Bürger bzw. Mitbieter schlägt die Stadt!
    https://pieschen-aktuell.de/2017/bebauungsplan-soll-zukunft-fuer-tagesstaette-hundemaedel-sichern/
    Lustig ist auch Folgendes: bei Kauf kanns nicht billig genug sein – hier krasse 3 Mark 60 pro übigauer Quadratmeter – in 2011. Ey, 10 Tausend QM für popelige 36 TE – das ist Grünlandpreis. Will man seinen Scheiß VERkaufen, kanns nicht dreist genug sein. Selbes Grasland bei zum Beispiel Töberich oder am Plattenwerk Johannstadt kostet dann mehrere 1000 Mack. Zeigt nur, solange “der Staat” ne arme Sau ist und bleiben soll, kannste manche Dinge eben vergessen. Entsprechend siehts dann draußen aus – ganz wie das Gesamte aller Dinge eben verursacht.

  12. Noch mal zum Vorkaufsrecht (falls es jemand interessiert): Wenn man in Dresden ein Grudstück erwirbt, muß man bei der Stadt kostenpflichtig ein sog. “Negativattest” einholen um beim Grundbuchamt zu belegen, dass die Stadt ihr Vorverkaufsrecht nicht ausüben möchte … (war zumindest bei uns vor zehn Jahren so)

  13. Ja, nach der Wende war die Neustadt in tollem Zustand aus dem Volkseigentum hervorgegangen. Nun, da das meiste privat ist, bröckeln überall die Fassaden. Schlimme Welt.

    Im Ernst: Häuser sind Gebrauchsgegenstände. Sie haben eine Haltbarkeit und sind manchmal nicht mehr sinnvoll wirtschaftlich erhaltbar. Daß pauschal von so vielen behauptet wird, Neubauten seien häßlich und teuer, zeigt eher, wie Rückwärtsgewandt diese Haltung ist. Tretet doch der Historischer-Neumarkt-Truppe bei und pudert euch wie im Barock. Früher war ja alles besser.

  14. Vorkaufsrecht kann die Stadt für Grundstücke in Sanierungsgebieten oder wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht ausüben, und es gibt wohl noch andere Gründe (nachgewiesener Gemeinbedarf, der anders nicht gedeckt werden kann, z.B. Straßenumbau), bei denen die Gemeinde das tun kann.

    Im § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz steht das für Denkmale drin. Da die Stadt aber eher versucht, Denkmale zu verkaufen, die sie selber nicht nutzen will oder kann (siehe Arbeitsanstalt oder Sachsenbad), wird sie tendenziell eher keine weiteren Objekte kaufen, für deren Erhalt sie dann verantwortlich ist. Das ist ja letztlich konsequent, da die Stadt mit unser aller Geld sparsam wirtschaften soll und keine Gebäude kaufen oder behalten soll, wenn es nicht nötig ist.

  15. @Frank: Was haben die Kritikpunkte “häßlich” (subjektive Einschätzung) und “teuer” (gut, da kann man jetzt streiten, ob das objektiv zutrifft – sanierte Altbauten sind oft genauso teuer wie Neubauten) mit einer vermeintlichen Rückwärtsgewandtheit zu tun? Wenn jemand sagt, er findet die Architektur des späten 19. Jh. schöner als die heutige, ist das eine legitime Meinung. Dann als vermeintlichen Gegenpol Styroporbarock anzuführen, schießt wohl übers Ziel hinaus und ist genauso wenig konstruktiv wie eine pauschale Ablehnung heutiger Architektur. (Und ehrlich gesagt, kann ich bei manchen Neubauten die Ablehnung nachvollziehen. Der Neubau an der Lößnitzstraße ist z.B. architektonisch nun wahrlich keine Meisterleistung. Eine banale Lochfassade, die gebaute Langeweile darstellt.)

  16. @ e.a.Stefan: Wenn du die Sparsamkeit hochstellst, erübrigt sich letztlich jede Kritik am Verfall von Altbauten. Dann wäre ja alles gut.
    Ich hatte ja schon angedeutet, daß die Stadt gute Möglichkeiten hat, Vorkaufsrechte auszuüben. Die Sanierungsgebiete als nur ein Anwendungsbereich spielen in Dresden aber nicht mehr die Rolle. Sie werden nur noch abgerechnet und beendet. Im Denkmalamt liegt m.E. kein Etat für Ankäufe vor.
    Nochmal: Kommunaler Flächenerwerb findet für Pflichtbedarfe und die Wirtschaftsförderung laufend statt. In allen letzten Jahren ging viel “Tafelsilber” raus, aber es wurde auch im Mio-Bereich zugekauft. Im aktuellen Haushalt 17-18 stehen Einnahmeerwartungen von 14 Mio einer Splittung gegenüber: 4 Mio für einen nun doch inzwischen eingeführten revolvierenden “Bodenfond” (leider v.a. wohl nur für Hilberts Gewerbegebietsentwicklung, der wollte ja solchen Fond) sowie 8 Mio für die (na logisch) Neu-Woba WID. Also es kommt etwas Bewegung in die Sache – allerdings nicht für schöne “Zusatzaufgaben” wie der Erwerb letzter Verfallsobjekte für deren Weiterlancierung an bereitstehende Bauträger. Der bisherige Flächenerwerb folgt den jeweiligen Bedarfen der Ämter, und diese Ämter müssen es über ihren Bereich finanzieren. So z.B. Schulverwaltungsamt, wo Vor-Erwerbe m.E. später über die Investitionstöpfe wieder abgegolten werden. Die Amtshaushalte in sich sind spitz auf knopf gehalten, sodaß nur Dringlichkeiten angegangen werden können. Ein weiterer z.B. “Altbauten-Rettungs-Fond” müßte wohl politisch beschlossen und klar im Haushalt eingestellt werden. Ich denke, darum kümmert sich absehbar niemand, und so erübrigt sich diese Sache dann mit den letzten Verlusten allerletzter Rettungsobjekte. Das ist tatsächlich somit ein strammes Versäumnis – aber so tickt nunmal unsere Zeit und Welt.
    Aktuell ist eine Ratsanfrage vom Wrtzentilo passend zum Thema. AF1957/17: http://ratsinfo.dresden.de/ag0050.php?__kagnr=4582
    Man zielt verwaltungsseitig nun verstärkt auf Flächenerwerb über o.g. BauGB-Vorkaufrechte ab – eben v.a. für WID und Gewerbe, aber auch Schulen etc. Es müssen dafür stets ein Verkauf in Absicht stehen sowie keine Nachfahrenansprüche vorliegen. Grundsätzliches Problem seit letzten Jahren sind für die Stadt die schon länger exorbitant hohen Preiserwartungen der Alteigentümer, sobald (auch im freien Markt) die “Stadt” leises Interesse äußert. Das Plattenwerk in Johannstadt kann durch die Stadt jederzeit erworben werden – man braucht nur leppische 16,8 Mio Euro zu überweisen. Irgendwie ist es bei den Goldgräbern noch nicht ganz angekommen, daß gerade die Stadt nun so gar kein Geld zu verschenken hat, ja nichtmal über Geld verfügt, was nicht schon längst gebunden ist. Die “Daseinsfürsorge” bleibt damit irgendwie Notversorgungsstruktur in hinterherhechelndem Dauerkrisenmodus. Nun, wir leben ja auch nicht im Paradies sondern in so genanntem Gabbidadahlismus. Der Markt wirds regeln – vielleicht!

  17. Das Haus wäre Mitte der 90er fast Genossenschaftseigentum der Bewohner geworden, aber die damalige Erbengemeinschaft hat gegen die Familie Erler aus Fürstenfeldbruck vor Gericht verloren. Diese liess dann das Hinterhaus sanieren und das früher besetzte Vorder- und Hinterhaus durch die Rechtsanwältin Hausberger und Ihre Hausverwaltung entmieten, wozu sie allerdings 8 Jahre gebraucht hat. So wurde das völlig intakte Dach bei Baumassnahmen am höheren Nachbarhaus B17 massiv beschädigt, das war der Hausverwaltung komplett egal. Schade um das Haus und nach dem Um- Neubau auch um einen der letzten großen grünen Innenhöfe in der Äußeren Neustadt.

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