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Einwohnerversammlung zum Alkohol

Spätshop auf der Rothenburger Straße
Spätshop auf der Rothenburger Straße
Mitte April hatte der Stadtrat entschieden, die Alkohol-Abgabeverordnung zu kippen. Allerdings sollte, vor allem auf Wunsch der Fraktion Die Linke, vor der Abschaffung noch eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden. Die findet nun am kommenden Dienstag in der Scheune statt.

Eine solche Einwohnerversammlung nach Paragraph 22 der Sächsischen Gemeindeordnung ist mehr als nur eine Infoveranstaltung. In Absatz 4 heißt es: „Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung sind innerhalb von drei Monaten von dem zuständigen Organ der Gemeinde zu behandeln.“ Heißt, der Stadtrat muss sich mit den Anregungen auseinandersetzen.

Die Versammlung selbst könnte etwas merkwürdig werden. Denn es werden im Podium Vertreter von Ortsamt, Polizei und Ordnungsamt sitzen. Allesamt Institutionen, die gegen eine Abschaffung der Verordnung plädiert haben. Diese Vertreter sollen unter Einbeziehung des Ortsbeirates, der Stadtteilrunde, soziokultureller Initiativen und Gewerbetreibender für folgende Themen Lösungen zu suchen:

  • Kriminalitätsentwicklung in der Neustadt
  • Lärmvermeidung und -Verminderung vor allem in den Nachtstunden
  • Ordnung und Sauberkeit
  • Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls
  • öffentliche Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen

Unabhängig vom Ergebnis der Versammlung wird die „Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt“ zum 1. Juni aufgehoben. Das heißt ab dem Zeitpunkt dürfen Spätshops oder Gaststätten auch nach 22 Uhr Alkohol zum mitnehmen verkaufen.

Spätshop auf der Alaunstraße
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Einwohnerversammlung

    „Verordnung über die Aufhebung der Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt“

  • Dienstag, 24. Mai 2016, 18.30 Uhr, Scheune, Alaunstraße 36–40, 01099 Dresden

11 Kommentare

  1. Zutritt zur Einwohnerversammlung zum Thema „Verordnung über die Aufhebung der Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt“ erhalten im Übrigen ausschließlich Inhaber eines gültigen Passierscheins A38.

  2. Wir freuen uns über so viel direkte Demokratie! Mit dem Verfahren erst Entscheidungen treffen und dann die Bürger befragen, bleibt sich die Linke ihrer Vorgängerpartei erstaunlich treu.

  3. Ich habe im Netz nachgeschaut, finde den Passierscheins A38 aber nur im Zusammenhang mit dem „Haus das Verrückte macht“. Das hat doch aber nichts mit Dresden zu tun?

  4. Haha, die Zeitungsredakteurinnen müssen die lange Diskussion auch erstmal verarbeiten. Ich bin schon dabei. In Kürze mehr dazu. Ein Ergebnis im Sinne, es wird sich was ändern, gab es nicht.

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