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Töberich scheitert vor Gericht

Investorin Regine Töberich bei der Pressekonferenz.
Investorin Regine Töberich – Foto: Archiv/2015
Das Landgericht Dresden hat heute die Klage der Dresden-Bau Projekt Marina City GmbH gegen die Landeshauptstadt Dresden (Aktenzeichen 5 O 1573/15) in der ersten Instanz abgewiesen. Mit der Klage wollte Regine Töberich, Chefin der Dresden-Bau Schadenersatzansprüche gegen die Landeshauptstadt Dresden im Zusammenhang mit der von ihr vormals geplanten Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage zwischen Leipziger Straße und Elberadweg geltend machen. Töberich wollte auf dem Gelände, das als Freiraum Elbtal bekannt geworden ist, mehrere Wohnhäuser errichten.

Rückblick

Am 7. Mai 2015 hatte der Stadtrat eine Veränderungssperre für das Grundstück beschlossen und damit jegliche Pläne der Dresden-Bau zunichte gemacht. Die Investorin Regine Töberich reagierte darauf spektakulär mit dem Wegbaggern des Elberadweges. Dass sie an der falschen Stelle baggern ließ, bewahrte sie später vor einer Ordnungsstrafe, sie musste nur die Wiederherstellung bezahlen. Die Stadt hatte dann ohne Töberich neue Pläne für das Grundstück entwickelt unter dem Namen Elbviertel.

Regine Töberich am Tag der Bagger, 7. Mai, kurz vor der Ohrfeige.
Regine Töberich am Tag der Bagger, 7. Mai 2015.

Aber die Chefin der Dresden-Bau zog vor Gericht, sie war der Ansicht, dass der Stadtrat rechtswidrig gehandelt habe. Zwischen drei und 24 Millionen Euro Entschädigung standen im Raum. Mit der Entscheidung des Gerichts sind die Schadenersatzforderungen nun zurückgewiesen worden. Die Begründung der Richter: eine positive Bauvoranfrage, die ihr wohl zugestanden hätte, ist nicht gleich eine Baugenehmigung. Der Klägerin bleibt der Weg in die nächste Instanz, sie kann Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Von zwei Baggern ließ Töberich den Radweg auf Ihrem Grundstück wegreißen.
Von zwei Baggern ließ Töberich den Radweg auf Ihrem Grundstück wegreißen. Foto: Archiv

Ausführlicher Bericht

  • einen umfangreichen Bericht über den Gerichtsprozess mit ausführlicher Begründung der Richter gibt es auf pieschen-aktuell.de

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24 Kommentare

  1. Eine gute Nachricht! – Und was haben sie alle geschrien! – von CDU Schreiber und -Thiele über FDP-Zastrow bis zu #AfD-Vogel – aber denen war ja wichtiger, RGR am Zeug zu flicken, als die Interessen der Stadt zu wahren.

  2. Na und die Klatschpresse erst, allen voran die Mopo – aber ok, die lebt ja von Skandälchen usw. Baurechtlich war Töbi seit Anbeginn chancenlos, aber bei dresdner/sächs. Gerichten weiß man nie so recht. Hier gings daher auch nur noch um formellen Kleinkrams, nicht mehr ums Große. Töbi wurde wohl durch ihre Anwälte etwas zu optimistisch beraten.
    Der Rechtsspruch ist gut so, alles andere wären mal wieder sächsische Bedingungen gewesen. Selbst wenn sie nach Bautzen geht (OLG), wo sie ggf noch Chancen bekäme (weil OLG ist doof), ginge die Stadt in weitere Instanzen, die wiederum ihr gemäß entschieden. Also ich denke, das Ding ist durch. Töbi ist m.E. auch dem guten Rat gefolgt und hat die Stadt längst verlassen. Sie würde ihre Fläche sogar an die Stadt veräußern müssen, wenn sie ihren Schutthaufen demnächst verkauft, wie beabsichtigt (Vorkaufsrecht). Also rundum eine gute Sache heute.
    Die zwei Variablen, eine seltsame Rechtssprechung und Formfehler/Fehler der doch bisweilen recht schwachen Rechtsabteilung der Verwaltung, sind nicht eingetreten. Kann ich mich also wieder hinlegen – gäääähn…

  3. Hauptsache, man gibt irgendeinen Senf dazu und sei er noch so …
    Das OLG ist übrigens in Dresden, in Bautzen ist das OVG. Das eine ist der Zivilrechtsweg , das andere die Verwaltungsrechtsschiene. Aber macht nichts.

    Danke für die gute, sachliche Berichterstattung!

  4. Die Grundstückeigentümerin kann ja immernoch bauen und Millionen verdienen. Warum klagt sie da auf zukünftige verlorengegangene Gewinne?

  5. Wie kann man es normal finden, dass eine Stadt entscheidet was auf einem privaten Grundstück gebaut wird? Linke Spinner…

  6. @Alauner, ich finde es erschreckend wieviele Menschen glauben, mit Eigentum könne man machen was man will ohne Rücksicht auf die Belange der Gemeinschaft. Frau Töbericht hat sogar ihr Geschäftsmodell darauf aufgebaut und ist zurecht gescheitert.

    Wer „Eigentum verpflichtet“ als linke Spinnerei empfindet ist weit weg von den demokratischen Grundregeln, auf denen der Erfolg des Landes basiert. Die Gemeinschaft wird hier vertreten durch einen demokratisch gewählten Stadtrat. Demokratisch heist ja nicht, dass jeder die Politik der Stadtratsmehrheit mittragen muss.

  7. @ Alauner: Das hat tatsächlich nichts mit „linken Spinnern“ zu tun. Einfach mal vorstellen, wie es aussähe, wenn jeder überall bauen dürfte, wie er will…

  8. Ah ja, danke für die Korrektur, ich bin nunmal kein Schienenexperte. Hier besonders nicht, da dies Nebenaspekt ist. Gut, daß somit Bautzen nicht mitspielen wird. Da kann ich mich nun erst recht wieder hinlegen…

    Die Senfabgabe hingegen bleibt aber Bestandteil, ja gewisses Elixir eines solchen Blogs. Eine dsbzgl. Abrede gereicht nicht zum Argument. Wobei der Senfbegriff sich stets auf den Senf des anderen bezieht, nie auf den eigenen. Mein Anliegen wäre, daß es hier zumindest kein Bautzner Senf wird. Ansonsten halte ich mich allgemein durchaus zurück, manch Senfballung ist einzig aufkommender Themensetzung geschuldet.
    Wem’s hier nicht passt, entkommt nicht, sondern findet sich lediglich an einer anderen, oft eigenen Senfausgabestelle wieder. Manch einer erblickte im heimischen Spiegel gar eine Senfgurke. Genug, ich bin besenftigt.

  9. Naja die Geschichte ist wesentlich komplexer als „Töberich will so bauen“ und „Stadtrat genehmigt nicht“.. Hier haben sich alle nicht mit Ruhm bekleckert, insbesondere auch die Stadt vertreten duch Verwaltung und Stadtrat

  10. das ist doch wieder nur verschwörungstheoretisches Gequatsche:
    „bei dresdner/sächs. Gerichten weiß man nie so recht“ Gerichte entscheiden nach Recht und Gesetz und das aufgrund eigener Ekenntnislage, daher weiß man vorher nie genau wie entschieden wird. Sonst gäbe es gar keine Gerichtsverfahren.

    „Hier gings daher auch nur noch um formellen Kleinkrams, nicht mehr ums Große.“ Naja, 3 bis 24 Mio. € kann man auch anders sehen, oder soll das die Rechtsprechung des Gerichtes als geringwertiger darstellen, weil aus der Sicht des „Fachmannes“ alles klar war?

    „Töbi wurde wohl durch ihre Anwälte etwas zu optimistisch beraten.“ Das weis man gar nicht. Vielleicht haben die Anwälte gesagt, das die Chancen nur 50:50 stehen und sie wollte unbedingt klagen. Das ist häufiger als man denkt.

    „Der Rechtsspruch ist gut so, alles andere wären mal wieder sächsische Bedingungen gewesen.“ Wenns passt, dann war es ja von Anfang an klar, wenn nicht sind es „sächsische Bedingungen“?? Gerichte entscheiden nicht nach politischen Wünschen, sondern siehe oben.

    „Selbst wenn sie nach Bautzen geht (OLG), wo sie ggf noch Chancen bekäme (weil OLG ist doof), ginge die Stadt in weitere Instanzen, die wiederum ihr gemäß entschieden.“
    siehe Anmerkung von Nurmalso und dann ist (Höchstens) nur noch eine Instanz drüber nicht mehrere. Wie die entscheidet, ist wieder offen.

    „Also ich denke, das Ding ist durch.“ Das ist doch mal ein richtig sinnvoller Kommentar

    „Töbi ist m.E. auch dem guten Rat gefolgt und hat die Stadt längst verlassen. Sie würde ihre Fläche sogar an die Stadt veräußern müssen, wenn sie ihren Schutthaufen demnächst verkauft, wie beabsichtigt (Vorkaufsrecht). Also rundum eine gute Sache heute.
    Die zwei Variablen, eine seltsame Rechtssprechung und Formfehler/Fehler der doch bisweilen recht schwachen Rechtsabteilung der Verwaltung, sind nicht eingetreten. “
    Als Schienenexperte über die Rechtsabteilung der Verwaltung zu urteilen ist ganz schön vermessen, besonders bei den offensichtlich begrenzten Rechtskenntnissen…

    „Kann ich mich also wieder hinlegen – gäääähn…“ Besser so

  11. Stolpert man ja schonwieder über den Titel ‚Investorin’…? Hat sie nun wirklich _eigenes_ Geld ausgegeben/ausgeben wollen? Sonst fände ich den Titel, wie auch überall sonst, recht vermessen, (und abgepinselt).

  12. @Wuffel Chen
    Der Denkansatz ist für mind. 70% der Leute hier gar nicht zu greifen.
    Damit sind sie überfordert, also in deren Augen sofort linker Spinner. Diese Leute finden es ja auch normal, neben vielen weiteren grotesken Dingen, dass der größte Grundeigentümer nach dem Staat, darauf noch nicht einmal Grundsteuer entrichten muss.

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