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Töberich: Erneut Niederlage vor Gericht

Regine Töberich am Tag der Bagger, 7. Mai 2015
Regine Töberich am Tag der Bagger, 7. Mai 2015
Heute Vormittag hat das Oberlandesgericht in Dresden im Rechtsstreit “Marina Garden” entschieden und die Berufung der Klägerin, Regine Töberich, zurückgewiesen. Das Gericht lässt eine Revision nicht zu. Nun bleibt der Architektin und Investorin nur der Weg über eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof.

Töberich hatte die Landeshauptstadt auf Schadenersatz in Höhe von rund 18,5 Mio Euro wegen einer verzögerten Entscheidung über eine Bauvoranfrage für das in Dresden in Elbnähe geplante Bauprojekt “Marina Garden” verklagt. Das Landgericht Dresden hatte die Klage abgewiesen (Neustadt-Geflüster vom 8. November 2016).

Nach Ansicht des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes habe Dresden zwar die Amtspflicht verletzt und beim Bescheid nicht schnell genug gearbeitet. Der Bauvorbescheidsantrag der Klägerin war mehr als fünf Monate liegen geblieben.

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Dies sei jedoch nicht die Ursache für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Die Richter führen aus: “Der Klägerin wäre nach geltenden Maßstäben der beantragte Bauvorbescheid nicht positiv zu erteilen gewesen, weil das Bauvorhaben nicht der maßstabsetzenden Umgebung entsprochen hätte. Selbst wenn zugunsten der Klägerin ein positiver Bauvorbescheid ergangen wäre, wäre ihr in der Folgezeit keine Baugenehmigung zu erteilen gewesen, weil sich das Bauvorhaben nach der Art der baulichen Nutzung nicht eingefügt und das Ortsbild beeinträchtigt hätte.”

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Zudem hätte die Stadt über einen Bauantrag der Klägerin auch bis zum 30. Mai 2015, dem Inkrafttreten der Veränderungssperre für das Baugebiet, nicht entscheiden müssen und den Bauantrag daher auch deshalb ablehnen können.

Das Marina-Garden-Gelände - Foto: Archiv März 2015
Das Marina-Garden-Gelände – Foto: Archiv März 2015

Stadtverwaltung begrüßt Urteil im Rechtsstreit “Marina Garden”

Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne): “Die Landeshauptstadt Dresden hat an dieser sensiblen Stelle unmittelbar an der Elbe ihre Planungshoheit ausgeübt. Das Oberlandesgericht Dresden hat bestätigt, dass selbst wenn der Klägerin fristgerecht ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden wäre, sie keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung gehabt hätte.”

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames (SPD), ergänzt: “Das Gericht hat die Position der Stadt bestätigt, dass die Klägerin keine Baugenehmigung erhalten hätte, selbst wenn ihr Antrag auf Bauvorbescheid früher beschieden worden wäre. Es ist also kein Schaden entstanden. Soweit das Gericht eine verzögerte Bearbeitung des Antrages auf Bauvorbescheid sieht, wird das verwaltungsintern ausgewertet werden.”

Linken-Stadtrat Tilo Wirtz, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau ist mit Genugtuung erfüllt und führt aus: “Die Zwangsräumung des Freiraum Elbtal e.V., die Zerstörung des öffentlichen Elberadweges und die völlig überzogene Millionenklage zeigten, mit welcher aggressiven und skrupellosen Strategie wir es zu tun hatten. An uns Stadträten war es aber, standhaft zu bleiben und die kommunale Planungshoheit zu verteidigen.” Denn private Profitgier, so Wirtz, müsse sich den Interessen der Allgemeinheit unterordnen.

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Hintergrund

Regine Töberich, Chefin der Dresden-Bau, hatte Schadenersatzansprüche gegen die Landeshauptstadt Dresden geltend gemacht. Töberich wollte auf dem Gelände, das als “Freiraum Elbtal” bekannt geworden ist, mehrere Wohnhäuser errichten. Die Stadtverwaltung hatte das Projekt verhindert, Töberich dagegen geklagt.

Zwischenzeitlich hatte die Stadt Dresden ein Vergleichsangebot vorgelegt und der Investorin 3,5 Millionen Euro für das Gelände angeboten (Neustadt-Geflüster vom 13. September 2017), darauf war Töberich aber nicht eingegangen.

Von zwei Baggern ließ Töberich den Radweg wegreißen.
Von zwei Baggern ließ Töberich den Radweg wegreißen. Foto: Archiv
Am 7. Mai 2015 hatte der Stadtrat eine Veränderungssperre für das Grundstück beschlossen und damit jegliche Pläne der Dresden-Bau zunichte gemacht. Die Investorin Regine Töberich reagierte darauf spektakulär mit dem Wegbaggern des Elberadweges. Dass sie an der falschen Stelle baggern ließ, bewahrte sie später vor einer Ordnungsstrafe, sie musste nur die Wiederherstellung bezahlen.

Die Stadt hatte dann ohne Töberich neue Pläne für das Grundstück entwickelt unter dem Namen Elbviertel.

Elbviertel - Visualisierung: Barcode Architecture/Lola Landscape Architects/Dresden
Elbviertel – Visualisierung: Barcode Architecture/Lola Landscape Architects/Dresden

10 Kommentare

  1. Schön zu sehen, dass Politik und Gesetz zumindest auf Regionalebene noch in der Lage sind, die Profitgier von Spekulanten zum Wohle der Bürger in die Schranken zu weisen. Man gewinnt den Eindruck, Frau T. ginge es schon längst nicht mehr um den Bau, sondern nur noch darum, höchstmöglichen Gewinn aus dem Prozess zu schlagen.

  2. Da ist die Schadenfreude schon sehr groß von meiner Seite.

    Wer sich so verhält…..ein Radweg wegbaggern läst ….auch wenn es auf dem eigenen Grundstück ist.
    Muss sich nicht wundern ….

    Gut das sie nicht bauen darf wie sie möchte… Tja Mädel Pech gehabt.

  3. Frau T. scheint ja eine ziemlich besondere Persönlichkeit zu haben. Obwohl es aus meiner Sicht natürlich begrüssenswert ist, dass Menschen eine Stadt weiterentwickeln wollen (natürlich nicht zum eigenen Nachteil), haben sich hier offenbar Dinge verselbstständigt. Gut, dass dem Einhalt geboten wird.

  4. Es ist echt schade, wie ein paar Freizeitpolitiker von RRG, mit gekauften Piratenstimmen, einfach und als Neid mit Menschen umgehen. Komisch, das USD nebenan bauen darf und schon baut. Bloß gut, das der Spuk bald ein Ende hat.

  5. Ich weiss nicht.. mir tut die Frau eigentlich leid. Ok – das mit dem Radweg war daneben, aber sie hat es ja gleich bereut und repariert. Eine Posse eben.

    Sie sitzt ja nun nicht nur auf den Grundstückskosten & Planungskosten, sondern auch auf mehreren hundertausend EUR Kosten für die Anwälte. Gelohnt hat es sich also nur wieder für die Steuerberater, Anwälte. Und ehrlich – die Pläne der Stadt für die Bebauung sehen auch nicht besser aus.

  6. Das Kuriose ist, dass sich verschiedentlich über den tollen neuen Entwurf gefreut wird, aber Jeder eigentlich weiß, dass der so nie gebaut werden wird. Oder wie genau soll allein die Raumaufteilung in den Gebäuden sein? Es werden vielleicht in zehn Jahren dort Gebäude stehen, aber auf jeden Fall werden die sich erheblich von denen des aktuellen Entwurfes unterscheiden. Das Konzept von Marina Garden war da wesentlich schlüssiger, aber dies darf ja einfach nicht wahr sein. Also freuen wir uns noch über den tollen Entwurf aus den Niederlanden und irgendwann fällt uns bestimmt auch noch auf, dass der Stadt ja das Grundstück überhaupt nicht gehört. PS: Die vielgelobte “Kreativwirtschaft” wird dort zukünftig auch nur bestenfalls alibimäßig vertreten sein, aber auch das will natürlich niemand wahr haben.

  7. @Stefan E.
    alles richtig, dazu kommt noch: Abseits vom barocken Zuckerwatte Disneyland und USD Bauklötzen aus der Architektur-CAD Bibliothek für Arme wird in Dresden auf dem privaten Sektor doch nichts Neues, Aufregendes oder wenigstens nichts Hässliches gebaut werden.

  8. Wie unerfahren und naiv muss eine Architektin sein, öffentlich streitsuchend aufzutreten, um nach reichlich Verwirrung stiftenden Jahren folgerichtig zu stranden.
    Ich kann mich noch gut an die ersten Jahre nach der Wende erinnern: Im Dresdner Stadtplanungsamt – damals Hamburger Straße – war Hochbetrieb. Da saßen im überfüllten Wartebereich Investoren mit ihren Architekten, hatten Immobilien akquiriert und brauchten vor dem Kauf Gewissheit, ob ihr Nutzungsplan aufgeht, ob die Rendite ihren Vorstellungen nahekommt. Die Stadt hatte weder fertige Entwicklungskonzepte noch ausreichend gültige Bebauungspläne in ihren Schreibtischen – war also völlig überfordert.
    Viele der mit der Wende „frei“ gewordenen Dresdner Architekten kämpften für ihre Heimatstadt – zumeist ohne Salär, da die städtischen Ideen, die Gier der westlichen Investoren und ihre eigenen Vorstellungen nur selten überein kamen. Aus Hunderten von Entwicklungskonzepten wurde nichts – zum Glück für Dresden.
    Frau Töberich kam erst nach dieser Aufbruchstimmung Ende der 90er nach Dresden und glaubte sich noch immer im Goldgräberland. Doch der erste Rausch war längst vorbei, denn Stadtentwicklungskonzepte sind ein weites Feld: Leitbilder, Ziele und Gedanken sind zu verknüpfen und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zusammenzufügen, das von Politik, Verwaltung, Bürgerschaft und Wirtschaft gemeinsam getragen wird. Dabei sind städtebauliche, ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen unter den finanziellen Möglichkeiten des Stadthaushaltes zu koordinieren – im steten Wandel – regional wie überregional.
    Aber das alles wollte sie nicht wahrhaben – als Investorin nicht, leider auch nicht als Architektin.

  9. @tomDD:

    Das USD bauen durfte hat einen ganz einfachen Grund. USD hat den Hochwasserschutz beachtet und war die ganze Zeit im Gespräch mit der Stadt. Es gab damals einen runden Tisch für die Bauplanung in dem Gebiet (wegen der damals anstehenden Änderung der Hochwasserschutzregeln). USD und die anderen Bauherren haben sich beteiligt und ihre Projekte angepasst. Frau T. hat sich aber von Anfang an geweigert überhaupt an den Gesprächen teilzunehmen, hat stur ihr Projekt geplant und den Hochwasserschutz völlig außer acht gelassen.

    Frau T. kann übrigens nach wir vor bauen, wenn sie möchte. Nur eben nicht bis an die Elbe ran, sondern unter Berücksichtigung der geltenden Regeln. So wie es USD auch getan hat.

  10. Ist ja schön und gut, daß Töbi Tobsn wie angekündigt die fuffzn-tausend Euro für die Reparatur des Elberadweges erstattete – damit war die materielle Komponente abgegolten. Hingegen hörte man nie etwas von einem Strafverfahren aufgrund klaren Tatbestands (keine konkrete Ankündigung, keine Absicherung, bewußter Vorsatz etc.) des “gefährlichen Eingriffs in den öffentlichen Straßenverkehr” – einem u.U. hochdotierten Strafmaß, wo es einem schnell vergehen kann. Kann mir nicht vorstellen, daß die vorgeführte Stadt es nicht anstieß, vielleicht lief das im nichtöffentlichen Hintergrund.
    Desweiteren dürfte es sich die Stadt nicht entgehen lassen haben, ein bauaufsichtliches Verfahren vorzubringen, schließlich ist ein jeder bauliche Eingriff vorab genehmigungspflichtig. Es lag aber kein Bauantrag zum Abriss des Elberad- und -wanderweg vor, dabei hätte Frolln Többerisch doch auch eine Bauvoranfrage stellen können, um zunächst eine grobe Genehmigungsfähigkeit des Abrisses abzuklären. Zu welchem Strafmaß hat also diese illegale Bautätigkeit geführt? (in Tolkewitz gabs ?00.000 Euro Strafe für eine ohne Genehmigung abgerissene Villa)

    Und dann wäre da noch der Kuhhandel mit dem ebenso illegal abgerissenen Industriedenkmal Schornstein (welcher bei Barcode wohl wiederaufgebaut wird, harr harr). Laut Nachbarn hatte Többeritsch dem Trödler-Messie hinten auf ihrem Grundstück 300 bis 500,- Taler in die Hand gedrückt, mit der Abmachung, mal still und leise das Denkmal zum Einsturze zu bringen. Ein selbstmörderisches Projekt für den angeblich inzwischen verstorbenen Messie, soll der doch mit einem großen Hammer angetreten sein. Kurz darauf fehlte etwas in der berühmten Hafen-Kahnalätta-Skyline, wenn man z.B. über die Marienbrücke kam und guckte.
    Auch hierzu wurde nie publik, ob die Denkmalbehörden ein Verfahren einleiteten. Vermutlich blieb dies aus, mangels Zeugenfestigkeit.

    So zulässig hingegen die lang angesagte Mietkündigung sowie anschließende Räumung des Grundstücks war, ist es im Nachgang doch äußerst bedauerlich. Der Freiraum Elbtal hätte aus heutiger Sicht noch viele Jahre verbleiben können und vielleicht sollen, da es nach der Flut 2013 zu im Grunde absehbaren jahrelangen Prüf- und Änderungsvorgängen bei der Hochwasserthematik kam.

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