Am Mittwoch, 4. Februar 2026, hat sich am Abend gegen 22.20 Uhr ein Radfahrer bei einem Sturz schwer verletzt.
Der 41-Jährige war auf der Königsbrücker Straße stadteinwärts unterweg. Auf Höhe der Hermann-Mende-Straße (Industriegelände) stürzte er mit seinem Fahrrad. Rettungskräfte brachten ihn mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,6 Promille. Polizeibeamte ordneten eine Blutentnahme an. Sie fertigten eine Anzeige gegen den deutschen Staatsangehörigen.
Welche Folgen drohen ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad
Wer mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Es handelt sich um Trunkenheit im Verkehr (Paragraph 316 Strafgesetzbuch). Dafür droht eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen bzw. ein monatliches Nettogehalt. Zusätzlich werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Ein Fahrverbot wird bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad nicht ausgesprochen. Der Führerschein bleibt zunächst bestehen.
Damit sind die Konsequenzen jedoch nicht abgeschlossen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert. Ab einem Wert von 1,6 Promille ordnet sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Hintergrund ist die Annahme einer möglichen Alkoholgewöhnung oder eines Alkoholproblems.
Besteht die betroffene Person die MPU nicht, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Der Führerschein geht damit verloren, auch wenn die Fahrt ausschließlich mit dem Fahrrad erfolgt ist.
Die Pflicht zur MPU gilt auch für Personen ohne Führerschein. Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist die persönliche Eignung. In einzelnen Fällen kann das Fahrradfahren untersagt werden, wenn die Gefahr weiterer Fahrten unter Alkoholeinfluss besteht.
Quelle: ADAC





















Dazu fällt mir folgender Short ein:
https://youtube.com/shorts/uAH2Qv7WN2s?si=vXXqx7uU4ZE9F2qH
Aber so wie es im Artikel steht, kann das ja auch untersagt werden… Wusste ich bisher nicht.