Das Landgericht Dresden hat heute unter der Vorsitzenden Richterin Monika Müller einen 24-jährigen Mann verurteilt. Er hat, so das Urteil des Gerichts, vor zwei Jahren in dem öffentlichen Toiletten-Häuschen an der Louisenstraße eine junge Frau vergewaltigt.

Dresden-Neustadt im Januar 2024. Zwei junge Frauen (Anfang 20) treffen sich, die eine bringt ihren Freund mit, der wiederum einen weiteren Kumpel, Ali A. Die beiden Frauen hatten schon eine Menge getrunken. In der Verhandlung ist die Rede von einer Flasche Wodka zu zweit. Später genommene Blutproben werden das bestätigen.
Die vier Leute sind gegen Mitternacht auf der Alaunstraße unterwegs. Ali A. und das spätere Opfer kommen sich näher, es gibt Küsse. Das Ziel ist offenbar der Lobo-Club auf der Louisenstraße, auf dem Weg liegt die Toilette. Diese ist offenbar szenekundigen Beamten als Meth-Toilette geläufig, weil hier Drogengeschäfte abgewickelt werden. Davon unabhängig ist diese Toilette nicht nur sehr dunkel, sondern auch über und über beschmiert und meist riecht es unangenehm.
Dennoch gehen die junge Frau und Ali A. gemeinsam in die Toilette. Nach Ansicht des Kumpels einvernehmlich, die Freundin des Opfers beschrieb das nicht so eindeutig.
In der Toilette soll Ali A. die junge Frau dann vergewaltigt haben. Das sagt sie. Er behauptet, sie habe auch Sex gewollt.
Gegen die Darstellung des jungen Mannes spricht alles, was danach passiert ist. Die beiden kommen zwar gemeinsam wieder aus der Toilette, aber schon nach ein paar Metern geht die junge Frau in die Vier-Vogel-Bar, mühsam die Treppe hinunter auf eine Toilette, sucht dort Schutz.

Dann taucht die Freundin auf und holt sie aus der Bar, doch sie geht wieder hinein. Eine Kellnerin findet sie, bietet Hilfe an. Sie erzählt ihr von der Vergewaltigung. Die Schilderungen sind verworren, die Gedächtnislücken sind bei beiden jungen Frauen offenbar groß, die Richterin wird später feststellen, dass es bei der Freundin offenbar auch zu Loyalitätskonflikten kommt. Anschließend gibt es in der Schilderung der Geschädigten eine Lücke von ein paar Stunden, ein Filmriss offenbar.
Das Opfer wacht weit entfernt vom Tatort auf, in der Löwenstraße neben einer Garage im Schnee. Stark unterkühlt ruft sie den Notruf. Im Gericht wird die viertelstündige Aufzeichnung ganz vorgespielt, sie schreit vor Verzweiflung am Telefon. Die Rettungsstelle kann sie dank ihrer Handydaten offenbar schnell orten, nach 15 Minuten sind Rettungskräfte vor Ort, versorgen die junge Frau. Auch die Polizei ist mit da.
Eine sehr empathische Polizistin, so beschreibt es die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung, nimmt sich der jungen Frau an. Die Polizistin sagt dann auch vor Gericht aus, dass die Geschichte sehr glaubhaft war, vor allem, weil das Opfer so betrunken war. In dem Zustand sei sie gar nicht in der Lage gewesen sich so etwas auszudenken. Die junge Frau wird in ein Krankenhaus gebracht.
Es ist die Konsistenz der Aussagen, die genaue Schilderung der Details, die beim Gericht keinen Zweifel aufkommen lässt, dass die junge Frau die Wahrheit spricht und Ali A. gegen ihren Willen Sex mit ihr hatte. Die Richterin lobt ausdrücklich das Engagement der Kellnerin und das Einfühlungsvermögen der Polizistin.
Im Ergebnis verurteilt das Gericht den Angeklagten heute zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen Verstoß gegen Paragraph 177, Absatz 1 und 6 Strafgesetzbuch. Gegen das Urteil gibt es die Möglichkeit der Revision binnen einer Woche.
Ali A. wurde schon im Mai 2024 verhaftet, befand sich dann für vier Monate in Untersuchungshaft, dann kam er auf freien Fuß. Das bleibt vorerst auch so, bis das Urteil rechtskräftig ist.




















