Am Landgericht Dresden ist am Freitag der 27-jährige Nuruddin K. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass K. am 13. Dezember gegen 22 Uhr auf der Eisenbahnstraße in Dresden eine Frau von hinten zweimal mit einem Messer am Kopf attackiert hat. Das Opfer hat schwere psychische und physische Schäden erlitten, die Narben, so der medizinische Gutachter, werden wahrscheinlich ein Leben bleiben.
Vor Gericht wurde der genaue Verlauf des Abends noch einmal nachgezeichnet. Etliche Zeugen sagten aus. Die Spurenlage war eindeutig und der Täter auch geständig. So war er mit einem Kumpel in der Straßenbahn unterwegs, dort gab es schon Rangeleien. An der Eisenbahnstraße stiegen beide aus.
Einer Frau, die mit ihrem Auto vorbeifahren wollte, schlug er mit der Faust auf die Motorhaube, dann pöbelte und schrie er herum und schlug einem Passanten ins Gesicht. Sein Begleiter versuchte vergeblich, ihn zu beruhigen. Schließlich schubste er die Frau und packte sie am Kragen. Er zog ein Steakmesser und stach zweimal auf sie ein.
Der Lebensgefährte der Frau konnte ihn abdrängen, und sein Kumpel zerrte ihn schließlich weg in Richtung Bahnhof Neustadt. Dort stellte ihn dann die Polizei. Erst als er von zwei Beamtinnen mit einer gezogenen Waffe direkt konfrontiert wurde, ließ er das Messer fallen.
Mehrfach vorbestraft
K., der in Dresden geboren wurde und in Prohlis aufwuchs, ist mehrfach vorbestraft. Hauptsächlich wegen Schwarzfahrens, einmal jedoch auch in Tateinheit mit einer Körperverletzung, außerdem ist er wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe vorbestraft. Vor Gericht zeigte er sich reumütig. Seine Verteidigerin plädierte darauf, dass es sich um eine gefährliche Körperverletzung handele, die Tötungsabsicht sei nicht gegeben.
Außerdem hob sie hervor, dass sich K. in einer besonderen psychischen Situation befunden habe. Ein paar Monate vor der Tat hatte sich sein Bruder im Gefängnis umgebracht. Letztlich plädierte sie dafür, den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Diese könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger im Auftrag der Geschädigten sahen jedoch den Tötungsvorsatz. „Er hat sich bewusst für das Messer entschieden, um den größtmöglichen Schaden bis hin zum Tod zu erreichen“, sagte der Staatsanwalt. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit komme nicht in Frage. Zwar war der Angeklagte alkoholisiert, habe aber klar und zielgerichtet gehandelt. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von sieben Jahren.
Urteil: vier Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe
Der Vorsitzende Richter Herbert Pröhls verkündete am Freitag das Urteil der Großen Strafkammer. Vier Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei der Tat handelt es sich nach Ansicht des Gerichtes nicht um versuchten Totschlag, nach Abwägung aller Umstände sei keine klare Tötungsabsicht zu erkennen. Insbesondere weil der Angeklagte zum Teitzeitpunkt mit rund 2,2 Promille ziemlich stark alkoholisiert war. Außerdem habe er wahllos Passanten angegriffen.
Daher sei er nach Paragraph 224 Strafgesetzbuch wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Der Angeklagte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, bleibt im Gefängnis. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Eisenbahnstraße in der Nähe des Bahnhofs Neustadt im Dresdner Stadtteil Leipziger Vorstadt ist die kleine Verbindungsstraße von der Leipziger zur Hansastraße zwischen den Gleisen und dem Gelände des Alten Leipziger Bahnhofs, auch die Eisenbahnunterführung zur Antonstraße zählt dazu. Die Haltestelle „Eisenbahnstraße“ befindet sich ein paar Meter nordöstlich von dieser Unterführung.