Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand heute, 11. Juli 2021, 12 Uhr für die vergangene Woche 28 Neuinfektionen, das sind etwas mehr als in der Vorwoche, die Corona-Ampel des RKI zeigt auf „Grün“, eine Person wurde in der vergangenen Woche neu in ein Krankenhaus aufgenommen, es wurde kein Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet.
Deutschland und die Welt
Weltweit sind mehr als 186 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 4 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, mehr als 3,4 Milliarden Impfdosen wurden verabreicht. Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.
Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen in der vergangenen Woche geringfügig gestiegen. Eine Übersicht dazu gibt es auf zeit.de. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 6,2. Die Quote positiver Fälle pro Test ist in der 26. Kalenderwoche gefallen und liegt nach Angaben des RKI bei rund 0,8 Prozent. Für diese Statistik zählen nur PCR-Tests.
Die wichtigsten Zahlen für Dresden
Todesfälle nach Alter
Laut Totenschein ist in der vergangenen Woche im zeitlichen Zusammenhang niemand mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Offenbar wurden 2 Todesfälle aus vorherigen Wochen nachgemeldet. Insgesamt werden in Dresden nun 1.104 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet. Laut RKI sind bisher in Dresden 26 Personen im Alter zwischen 35 und 59 Jahren gestorben, im Alter zwischen 60 und 79 Jahren waren es 283 und im Zusammenhang mit Covid-19 sind in der Gruppe der über 80-Jährigen insgesamt 794 Menschen verstorben.
Corona-Ampeln
Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de seit Mitte Februar drei Corona-Ampeln. Die eine zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, wie es beim Gesundheitsamt gemeldet wird an, die andere den Stand des RKI, die dritte die RKI-Zahlen für Sachsen.
Die Ampeln zeigen jeweils, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab. Für aktuelle Einschränkungen und Aufhebungen sind die Daten der RKI-Ampel der Stadt Dresden relevant.
Dashboard
In das Dresdner Corona-Dashboard trägt das Gesundheitsamt den Tag ein, an dem das Labor den positiven Test dem Gesundheitsamt meldet. Diese Fälle werden teilweise auch nachträglich eingetragen. Daher gibt es für die letzten Tage in der Übersicht immer eine deutlich geringere Zahl, die dann innerhalb der nächsten Tage mehrfach korrigiert wird.
Aktuelle Regelungen seit 1. Juli
Seit Donnerstag, dem 1. Juli gilt die neue Sächsische CoronaschutzVerordnung, die gibt es als PDF auf sachsen.de. Für eine Inzidenz unter 10 sind nahezu alle Beschränkungen ausgenommen, mit folgenden Ausnahmen:
- Einrichtungen und Veranstaltungen müssen weiterhin Hygienekonzepte erstellen, genehmigen lassen und einhalten.
- In Geschäften, Märkten, öffentlichen Einrichtungen ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen, oder eine FFP-2-Maske.
- Es gibt Testpflicht für Großveranstaltungen, Diskotheken, Clubs und Musikclubs, im Bereich der Prostitution, und in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
- Die Testpflicht gilt nicht für Personen, die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen Sars-CoV-2 verfügen oder nachweislich von einer Sars-CoV-2-Infektion genesen sind.
Belegung Intensivstationen
In der vergangenen Woche wurde ein Covid-19-Patient neu in Dresdner Krankenhäuser aufgenommen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 2.641 Patienten stationär behandelt. Quelle: Gesundheitsamt – auch hier kann es Nachmeldungen aus den Vorwochen geben. Laut DIVI-Intensivregister werden in Dresden 5 Covid-19-Patient*innen auf Intensivstationen behandelt, davon werden 4 Patient*innen invasiv beatmet. Das sind weniger als in der Vorwoche.
Corona-Schutzimpfungen
Das Dresdner Impfzentrum befindet sich in der Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden. Fragen und Antworten rund um die Impfzentren gibt es auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuz und auf sachsen.de. Das RKI veröffentlicht täglich ein Impfquotenmonitoring.
Mit Stand vom 4. Juli wurden in Sachsen mehr als 2 Millionen Menschen geimpft, davon haben inzwischen fast 1,6 Million den vollen Impfschutz durch die Zweitimpfung erhalten, das sind rund 39 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Quelle: RKI.
Seit Montag, dem 7. Juni ist die Priorisierung aufgehoben, das heißt, jeder kann sich um eine Impfung bewerben. Für Kinder unter 18 Jahren spricht die ständige Impfkommission (Stiko) derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Sie empfiehlt aber Corona-Impfungen unter anderem für 12- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen. Ein Übersicht mit freien Impfterminen in Sachsen in den Impfzentren gibt es hier.
Digitaler Impfnachweis
Seit Montag, 14. Juni 2021, gibt es in Sachsen die Möglichkeit, den Impfstatus per App nachzuweisen. Bereits Geimpfte können sich in vielen Dresdner Apotheken den nötigen QR-Code erstellen lassen. Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken gibt es unter: www.mein-apothekenmanager.de. Der Code kann dann in die CovPass-App des Robert Koch-Institutes oder in die aktualisierte Version der Corona-Warn-App der Bundesregierung überführt werden. In Sachsen ist es nicht geplant, dass die Impfzentren im Nachhinein die QR-Codes per Post zuschicken. Der Impfausweis bleibt ein gültiges Nachweisdokument.
Test- und Quarantäneregelungen
Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, meldet das Labor an das Gesundheitsamt. Das ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand.
Fragen zu Testpraxen werden auch unter Telefon: 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Im Industriegelände gibt es ein Corona-Test-Center. Die Kosten sind selbst zu tragen.
Schnelltests und Test-Zentren
Seit Anfang März gibt es in Dresden mehrere Einrichtungen für Antigen-Schnelltests. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt gibt es mehrere Test-Zentren, eine Übersicht gibt es hier.
Selbsttests
Den Schnelltests gleichgestellt ist ein unter Aufsicht durch fachkundig geschultes Personal von der betroffenen Person vorgenommenen Selbsttest. Diese sogenannten Antigen-Selbsttests sind im Handel erhältlich. Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Nach einem positiven Selbsttest ist ein PCR-Test zur Bestätigung nötig. Weitere Infos auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht (Quarantäne). Die ab Dienstag gültigen Quarantäne-Regeln sind hier zu finden.
Erläuterungen
- Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
- Unterschied RKI- und Dresden-Ampel: Die Inzidenzwerte des RKI und der LHD können voneinander abweichen, da die Übermittlung der Fallzahlen im ständigen Fluss ist. Die Dresden-Inzidenz gibt den Datenstand der Stadt Dresden mittags 12 Uhr an. Grundlage für die Veröffentlichungen des RKI sind die Zahlen, die dem RKI zum Stichzeitpunkt 0:00 Uhr vorliegen. Das Amt für Gesundheit und Prävention der LHD übermittelt mehrfach täglich Fälle an die zuständige Landesstelle (Landesuntersuchungsanstalt Sachsen), welche wiederum Daten mehrfach täglich an das RKI übermittelt. Da die Landesuntersuchungsanstalt mitunter Fälle überprüft, werden nicht alle Meldungen automatisch an das RKI übermittelt. Deswegen liegt immer eine gewisse zeitliche Verzögerung zwischen der Dresden-Inzidenz und der RKI-Inzidenz sowie den zugrundeliegenden Fallzahlen.
- Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
- Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
- Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
- Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen.
Interessante Links
- Aktuelle Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen als PDF
- Lagebericht des Robert Koch-Instituts vom Freitag, 9. Juli 2021
- Corona-Dashboard des Gesundheitsamtes Dresden
- Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums
- Freie Impftermine in Sachsen
- Aktuelle Fallzahlen des RKI
- Übersicht der Testzentren auf dem Dresden-Stadtplan