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Corona: Neue Quarantäneregeln ab 25. Mai

Die Stadtverwaltung Dresden hat eine neue Allgemeinverfügung mit den sogenannten Quarantäneregeln erlassen.

Neue Quarantäne-Regeln ab Montag - Foto: Dipesh Parmar, Pixabay
Neue Quarantäne-Regeln ab Montag – Foto: Dipesh Parmar, Pixabay

Die Landeshauptstadt Dresden erlässt eine neue Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen. Sie ist gültig ab Dienstag, 25. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 4. Juli 2021. Was ändert sich:

Folgende enge Kontaktpersonen sind von der Quarantäne befreit:

  • Vollständig Geimpfte ab Tag 15 nach der letzten Impfung
  • Personen, die bereits eine PCR-bestätigte Infektion (Genesene) und eine Impfung hinter sich haben (hier gibt es keine zeitliche Einschränkung) und Genesene, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine mittels PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion vorlag. Voraussetzung ist hier, dass bei der positiv getesteten Person, zu der enger Kontakt bestand, keine besorgniserregende Virusvariante, mit Ausnahme der britische Variante B.1.1.7, nachgewiesen wurde. Die enge Kontaktperson ist verpflichtet, unverzüglich den Nachweis der vollständigen Impfung oder der vorangegangenen Infektion gegenüber dem Gesundheitsamt zu erbringen. Sie muss nicht, wie vorher gefordert, eine Quarantänebefreiung von Seiten des Gesundheitsamtes abwarten.

Positiven Schnelltest immer mit PCR-Gegenprobe bestätigen

Positiv getesteten Personen, die eine Sars-CoV-2-Infektion per Schnelltest feststellen, sind ab sofort verpflichtet, eine PCR-Gegenprobe durchzuführen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne zu bleiben. Nur ein PCR-Nachweis gilt künftig auch als Genesenen-Nachweis. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch vollständig Geimpfte, positiv getestet werden. Hier gilt es, eine Infektion immer mit einem PCR-Test abzuklären. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind die Verhaltensmaßgaben für positiv getestete Personen zu beachten.
Positiv Getestete genauso wie enge Kontaktpersonen sollten vor Beendigung der Quarantäne immer einen professionellen Antigenschnelltest durchführen, um das Risiko einer Infektiösität zu mindern. Zu Testzwecken ist es erlaubt, die eigene Häuslichkeit zu verlassen.

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Verhaltensregeln für Personen in Quarantäne

Bleiben Sie zu Hause. Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nur für die Durchführung einer Testung, dringende Arztbesuche oder nach Zustimmung des Gesundheitsamtes erlaubt. Vermeiden Sie Kontakte zu Dritten. Bei unvermeidbarem Kontakt mit Dritten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und strikte Händehygiene eingehalten werden. Dokumentieren Sie die Namen der Personen sowie die Dauer des Kontakts. Halten Sie mindestens ein bis zwei Meter Abstand von Dritten.

Achten Sie auf eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern, tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und achten Sie auf Abstände, wenn dies nicht möglich ist. Beispiele sind gestaffelt eingenommene Mahlzeiten, Benutzung getrennter Bäder oder getrennter Räumlichkeiten, falls diese vorhanden sind.

Achten Sie auf Hustenetikette und regelmäßige Händehygiene. Sorgen Sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume. Teilen Sie keine Haushaltsgegenstände, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Nutzen Sie nach Möglichkeit ein eigenes Badezimmer, mindestens jedoch eigene Hygieneartikel. Waschen Sie Ihre Wäsche regelmäßig und gründlich (mit den üblichen Waschverfahren). Verwenden Sie Einwegtücher für Sekrete aus den Atemwegen.

Beobachten Sie, ob Sie Krankheitssymptome entwickeln. Falls ja, stellen Sie sich nach vorheriger telefonischer Ankündigung bei Ihrem Hausarzt vor. Führen Sie eine Gesundheitsüberwachung durch – schreiben Sie mögliche Krankheitssymptome auf und messen Sie zweimal täglich die Körpertemperatur. Notieren Sie alles, um dies später nachvollziehen zu können.

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Brauchen Sie medizinische Hilfe, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) oder im Notfall den Rettungsdienst. Erläutern Sie dabei unbedingt, dass Sie im Zusammenhang mit Covid-19 abgesondert wurden. Die Benutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons, Garten oder Terrasse sind allein gestattet.

Hinweise für Angehörige

Unterstützen Sie die abgesonderte Person im Alltag. Reduzieren Sie enge Körperkontakte. Halten Sie sich nicht näher als ein bis zwei Meter zur Person und nur falls nötig in der Nähe auf. Falls Sie Symptome bei der abgesonderten Person bemerken, informieren Sie deren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117).

Sorgen Sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume. Achten Sie auf regelmäßige Händehygiene. Reinigen Sie regelmäßig Kontaktoberflächen (Tisch, Türklinken, etc.).

Mülltrennung in Quarantäne-Haushalten

Private Haushalte, in denen infizierte Personen oder Personen mit begründetem Verdacht auf Covid-19 in häuslicher Quarantäne leben, sollen den Haushaltsmüll nicht trennen. Neben dem Restmüll sollen auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), und Biomüll für die Dauer der Quarantäne über die Restmülltonne entsorgt werden. Nicht in den Restmüll von Quarantänehaushalten gehören aber weiterhin Altpapier, Altglas, Elektroschrott und Batterien. Gegebenenfalls müssen diese aufbewahrt werden, bis sie wieder entsorgt werden können. Weitere Informationen (Freistaat Sachsen)

Symptom- und Kontakttagebuch

Für positiv getestete Personen besteht während der Quarantäne die Pflicht zum Führen eines Symptom- und Kontakttagebuches (Beispiel), welches abgefragt werden kann. Enge Kontaktpersonen müssen das Tagebuch für eine weitere Woche nach Ende der Quarantäne führen.

Ende der Quarantäne

Die Quarantäne endet mit Ablauf des Zeitraums, der in „Verhalten nach positivem Testergebnis“, „Verhalten als enge Kontaktperson“ oder „Verhalten als Verdachtsperson“ benannt ist. Vor Beendigung der Quarantäne wird dringend empfohlen, einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Zudem wird innerhalb des Quarantänezeitraums für enge Kontaktpersonen die Testung mittels Antigentest zweimal wöchentlich empfohlen, um eine etwaige Infektion frühzeitig zu erkennen. Haben Sie noch Symptome, die auf die Erkrankung mit Covid-19 hindeuten, stellen Sie sich bitte bei Ihrem behandelnden Arzt nach vorheriger telefonischer Ankündigung vor.

Die Allgemeinverfügung als PDF auf dresden.de.

Ein Kommentar

  1. Danke das man diese Zeilen bei dir ohne Schlüssel lesen kann….du kennst ja die gängige Praxis der vielen anderen mit dem Qualitätsjournalismus……

    grussi……

Kommentare sind geschlossen.