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Ungewollte Rutschpartie

Glatteis auf dem Fußweg
Glatteis auf dem Fußweg
Als vor ein paar Jahren Eiszapfen in großer Menge die Neustädter Dachrinnen verzierten, waren die Hausbesitzer fix mit Schildern bei der Hand. Die zieren nun meist ganzjährig die Häuschen und weisen auf herabfallende Schneelawinen und Eiszapfen hin.

So manches Haus braucht aber noch einen ganz anderen Hinweis: „Vorsicht frisch geeist!“ – das wäre zum Beispiel an der Louisen-/Ecke Pulsnitzer Straße angesagt. Dort konnte man heute Fußgänger bei einem kleinen Eiertanz beobachten.

Laut der Winterdienst-Anliegersatzung der Stadt Dresden sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Fußweg vor dem Haus für mindestens 1,50 Meter werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr von Schnee frei zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Wenn es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert, sind diese Maßnahmen tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Achtung glatt!
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3 Kommentare

  1. Ganz besonders toll finde ich übrigens Lokalitäten, die ihr Wischwasser bei Minusgraden vor die Tür kippen…

  2. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Stadt Dresden für den Eispanzer neben dem Max verantwortlich ist?

  3. Wer ist eigentlich für den Platz am Pferdekopfbrunnen zuständig? Dort gibt es auch keinerlei erkennbaren Winterdienst.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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