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Radfahrerin am Bischofsplatz schwer verletzt

Der Kleinwagen wurde beim Unfall stark beschädigt.
Der Kleinwagen wurde beim Unfall stark beschädigt. Foto: Roland Halkasch
Wie die Polizei heute meldet, ist bei einem Verkehrsunfall gestern Abend am Bischofsplatz eine Radfahrerin schwer verletzt worden.

Der Fahrer eines grauen Peugeot war auf dem Bischofsweg von der Schauburg kommend in Richtung Hansastraße unterwegs. In Höhe der Ampel zwischen der Rudolf-Leonhard-Straße und der Eschenstraße wollte die Radfahrerin den Bischofsweg überqueren. Dabei prallte der Wagen auf die Frau. Die 40-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Bischofsplatz war zeitweise gesperrt.

Der 39-jährige Fahrer des Peugeot blieb unverletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 5.000 Euro. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hatte der Peugeot-Fahrer das Rotlicht der Ampel nicht beachtet. Die Ermittlungen dauern an.

Polizei und Unfallforschung ermitteln den Verlauf des Unfalls.
Polizei und Unfallforschung ermitteln den Verlauf des Unfalls. Foto: R. Halkasch

Ende März hatte sich bereits ein Unfall am Bischofsplatz ereignet, damals hatte eine angetrunkene Autofahrerin zwei Radfahrer verletzt (Neustadt-Geflüster vom 1. April 2017). In der Folge gab es eine Radfahrer-Demonstration auf dem Platz und die zukünftige Gestaltung des Platzes wurde diskutiert (Neustadt-Geflüster vom 12. April). Eine nahe Lösung für die komplizierte Verkehrssituation auf dem Bischofsplatz ist jedoch nicht in Sicht.

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10 Unfälle pro Jahr - die Kreuzung ist gefährlich.
10 Unfälle pro Jahr – die Kreuzung am Bischofsplatz ist gefährlich. Foto: Archiv

35 Kommentare

  1. Kurzfristig muss Tempo 30 dort her! Die Kreuzung ist dermaßen unübersichtlich da kann man nicht aus zwei Richtungen mit 50/60 angerast kommen.

  2. Tempo 30 würde schon mal helfen, und vor allem, WARUM NICHT? Königsbrücker ist doch auch 30? Drüber hinaus könnten die Knölchenverteiler auch mal den Verkehr beobachten, Fahrradfahrer die auf der Mitte fahren weil das Kopfsteinpflaster teilweise nicht befahrbar ist werden ständig aggresiv zur Seite gehubt.
    Rote Ampel überfahren geht natürlich gar nicht aber ganz ehrlich, ist da überhaupt ne Haltelnie? Diese Ampel gehört sicher zu den Unauffäligeren, warum man an dem ganzen Platz nicht wenigstens die einfachsten Maßnahmen trifft kann ich nicht verstehen.

  3. Völlig unübersichtliche Verkehrssituation an dieser Kreuzung! Durch das errichten der Ampelanlage ist es sogar noch gefährlicher geworden, da Fußgänger und Radler bei „Grün“ von einem gefahrlosen überqueren der Straße ausgehen, anstatt wie früher den Verkehr ganz genau zu beobachten!

    Auch ist die Ampel für Autofahrer teilweise spät zu erkennen und wie bereits erwähnt fehlt eine die wichtige Fahrbanmarkierung insbesondere die Haltelinie!

    Umbau inkl. der Straßenbahnhaltestelle ist unabdingbar! Kommt aber wohl erst nach einem tödlichen Unfall… so ist sie nun mal die städtische Bürokratie!

  4. @ Don Pansen: M.E. ist es nicht zulässig, mit dem Rad in der Mitte zu fahren? Ich lasse mich da aber gern aufklären, wie du zu der Annahme kommst, dies sei legal?

    Meine Quellen besagen: „Rechtsfahrgebot“ heißt am rechten Rand der Fahrbahn fahren, etwa 0,8 m links des Bordsteins (ohne Parker am Rand). Die einzige Regelung, die ich kenne, die sich auf schlechte Oberflächen bezieht: wenn ein RADWEG in schlechtem Zustand ist, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden…

  5. Diese Kreuzung ist dermaßen gefährlich – das ist so ziemlich jedem klar. Leider muss wohl mal wieder erst ein Menschenleben verloren gehen, bis sich bei den Behörden jemand bewegt. :(

  6. Alle die Tempo 30 fordern oder eine bessere Verkehrsführung sollten mal darüber nachdenken ob dies diesen Unfall verhindert hätte? Was nützt dir Tempo 30 oder 1A Verkehrsführung wenn Verkehrsteilnehmer (MIV/ÖPNV/Personen/Radfahrer) bei rot fahren / gehen ?? NICHTS!

  7. @Maria
    „Was nützt dir Tempo 30 oder 1A Verkehrsführung wenn Verkehrsteilnehmer (MIV/ÖPNV/Personen/Radfahrer) bei rot fahren / gehen ?? NICHTS!“

    Falsch, es hätte den Bremsweg verkürzt, der Radfahrerin die Gefahr erkennen lassen können oder gar verhindert, das der Autofahrer die Ampelanlage evtl. übersehen hat.

    Wie schon gesagt, durch parkende Autos, Straßenbahnschienen, fehlender Markierung, schlechter Oberbau, Nebenstraße und weiterer Lichtquellen ist die Anlage in der Form keine Alternative und kann übersehen werden. Gerade Lichtanlage am rechten Mast ist kaum wahrzunehmen.

  8. Ist die Ampelanlage auf dem ersten Foto (mit Unfallfahrzeug) nicht sogar ausgeschalten!?
    Sollte dies erst nach dem Unfall manuell geschehen sein? Wäre mir neu das dies so gehandhabt wird!

  9. @Anton Launer @ Bürger logisch das sich mit Tempo 30 der Bremsweg verkürzt und evtl dieses Auto erst an der Schauburg gewesen wäre und dafür ein anderes Sie mit 30 erwischt hätte. Wer bei Rot drüber fährt ist es egal ob 30 oder 50 treffer bleibt treffer.

  10. Da der Platz kurzzeitig gesperrt wurde, gehe ich davon aus, dass dann auch die Ampel ausgeschaltet wurde. Sonst würde die Polizei auch nicht von einem Rotlicht-Verstoß ausgehen.

  11. Wie auf dem 3. Bild gut erkennbar, ist aus Fahrtrichtung Schauburg die obere Lichtanlage lange Zeit durch die Bahnbrücke verdeckt und die Lichtanlage am rechten Rand zusätzlich durch die Fahrleitungsmasten der Oberleitung verdeckt wird.

    Der Unfall wurde wohl durch den PKW Fahrer verursacht aber ich wäre hier sehr vorsichtig diesem einen vorsätzliche Rotlichtverstoß vorzuwerfen!

  12. @ E-Haller: Wenn du das sagt glaube ich es dir. Königsbrücker und Bischofsweg sind aber in der Neustadt teilweise nur mit Mountainbiks am rechten Rand befahrbar, somit dürften dann wohl Fahrradfahrer in der Mitte fahren?

  13. @ Maria: Treffer ist eben nicht gleich Treffer. Bei Tempo 50 ist die Aufprallenergie fast 3-mal so hoch bei Tempo 30. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Fliegengewichtsboxer oder ein Schwergewichtsboxer einem eine auf die Ömme haut. Das ist Physik.

  14. @e-haller:
    Das Rechtsfahrgebot zählt auch für den Autoverkehr. Nur selten sehe ich an dieser besagten Stelle Autos, welche rechts nahe des Gehwegs das Kopfsteinplaster befahren (betrifft beide Richtungen) und nicht die Mitte benutzen.

    Link zum Verstehen der Sichtweise „Mittig fahren“:
    https://www.blogrebellen.de/2016/04/19/4-gute-gruende-mit-dem-fahrrad-in-der-mitte-des-fahrstreifens-zu-fahren/

    Zu lösen ist die Problematik für alle Verkehrsteilnehmer wohl nur durch §1 der StVO, gegenseitige Rücksichtnahme.

  15. @ E-Haller

    …deshalb fahren die meisten Radler auch auf dem Gehweg an der Stelle, immer mitten durch die Fußgänger. Sobald es die Verkehrslage zulässt (Abend, Nacht) fahre ich dann auch lieber mit dem Rad in der Mitte, statt den Marmor-Parcours zu meistern.

  16. @ Pansen/ Martin/ Chris: Ausgangspunkt war der Aufreger des Don in seinem ersten Kommentar, dass sich die Ordnungskräfte nicht um die Kfz-Fahrer kümmern, welche Radfahrer „aggresiv zur Seite gehubt“ (sic) haben.

    Bevor daraus ein Selbstläufer wird, habe ich auf den Irrtum hingewiesen. Jeder darf selbst entscheiden, ob er dort in der Mitte fährt. Aber es sollte nicht als legal dargestellt werden.

    Zu den „Mitte-fahren“-Links: da steht nichts anderes drin, als ich auch schon geschrieben habe.

  17. Ist ja wie bei sz-o hier, hört doch ma uff mit diesem geheuchelten Paragraphengereite. Es gilt vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. War in dem und im vorübigehenden Falle eindeutig auf Seiten der Autofahrer sch*. Punkt. Und ehe das noch so weiter geht muss da was gemacht werden. Ja, als immer mehr zur Kasse gebetener Autofahrer ist das Mist immer weiter eingeschränkt zu werden, aber da muss man halt durch. Mensch!

  18. @Don Pansen:

    Die Radfahrer werden dort angehubt, weil sie nicht in die Mitte einer fast vierspurigen Straße gehören. Die sind dort einfach nur ein Risiko für sich selbst und alle Autofahrer.

    Aus Richtung Fritz-Reuter-Straße kommend könnte man als Radfahrer ab Bischofsplatz ja auch die Gehwege benutzten. Aber neeeeein, das wäre ein kleiner Umweg um den Bischofsplatz, das geht ja mal gar nicht! Da muss man ja ein paar Meter weiter fahren! Also schnell ohne Handzeichen vom Radweg auf die Mitte der Fahrbahn ziehen!

    Der Fall hier war allerdings anders. Die Radfahrerin hat ja extra den Übergang mit der Ampel genutzt um eben nicht auf der Mitte der Fahrbahn fahren zu müssen. Wenn es so war und der Autofahrer bei Rot gefahren ist, dann hat er natürlich auch nur allein Schuld.

  19. Meine Meinung zu dem in der Mitte mit dem Rad rumeiern…

    Ich gehe da mit E Haller, dass dort auch das Rechtsfahrgebot zählt, ich bin da schon öfter mit dem Rad auf dem Pflaster gefahren und das ist völlig machbar wenn man eine normale Verfassung hat. Wenn jeman nen unpassendes Rad (Rennrad etc) hat, sollte man evtl einfach eine andere Route wählen als da mitten auf der Straße den Verkehr zu blockieren, zumal man so nah an den Schienen sicherlich nicht viel sicherer unterwegs ist.

    Selbst wenn man sich dort in der Mitte im Recht fühlt, nimmt man billigend in Kauf, dass man SEINE EIGENE Gesundheit gefährdet.

    Am Ende hilft dort nur eine vernünftige Sanierung und bis dahin sollten sich die Leute dort nicht einfach sinnlos in Gefahr bringen.

  20. Was hat eigentlich RGR seit „Amtsantritt“ im September 2014 diesbezüglich unternommen. Wie viele Jahre müssen eigentlich noch vergehen, bis diese selbsternannte #Gestaltungsmehrheit die politische Verantwortung übernimmt, statt ständig nur rumzujammern.

    Beim Unfall vor einigen Monaten war die Autofahrerin betrunken, dieses Mal hat er oder sie eine rote Ampel überfahren.

    Hier wird versucht(!) Politik auf Kosten der verunglückten Fahrradfahrerin zu machen, ohne dass die vorgeschlagenen Maßnahmen etwas an der Problematik geändert hätten bzw. würden.

    Das ist billiger linksgrüner Populismus.

    Außerdem ist es ein grüner Bürgermeister, der für die Verkehrsplanung zuständig ist.

    Es ist einfach nur erbärmlich, was hier abgeht.

    Schämt euch, ihr Kackbratzen und Besserwichser!

  21. Wenn man als Radfahrer unfähig ist auf Kopfsteinpflaster zu fahren sollte man auf dem Gehweg schieben oder eine andere Strecke fahren. In der Mitte fahren ist nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Autofahrer.

  22. Die Grünen sollten aus Solidarität mit den Radfahrenden am Bischofsplatz ein Bürgerbüro einrichten. Optimal wäre irgendwas mit großen Fenstern und bester Sicht auf den Platz!

  23. @ Fidel: Welche Kosten genau entstehen der verunglückten Radfahrerin – durch den „Versuch“ mit „linksgrün“-versiffter Politik Populismus zu betreiben? Oder versuchen Sie eher, Ihre Wutbürger“argumente“ auf Kosten der verunglückten Radfahrerin über diesen Fall zu stülpen? Und schämen Sie sich gar nicht für Ihren vulgär zur Schau gestellten Frust?

  24. @ E-Haller, tom, dd-hc & Alauner:

    Ich finde es allgemein übergriffig, selbstgerecht und unreflektiert, wie einige Autofahrer ihre road rage an Radfahrern auslassen. Obwohl sie:

    1. Selbst diesen oftmals zähen Verkehr verursachen, da die meisten von ihnen allein in einer 2x4m-Blechbüchse die Straßen verstopfen & doch eigentlich die Ursache für dieses ganze Ampel-, Schilder-, Vorfahrts- & Unfall-mit-schweren-bis-tödlichen-Verletzungen-Tohuwabohu sind. Ohne sie, in Massen, wäre der Verkehr ein ganz anderer.

    2. Es IST! äußerst aggressiv, aber auch feige, schön geschützt und abgeschirmt – vom pupsigen Fahrersitz aus – andere Verkehrsteilnehmer mit Hupen zurechtzuweisen (es ist extrem laut – und nur, damit sie in ihren Pupskisten überhaupt noch was merken! – und es zieht nicht nur den gemeinten in Mitleidenschaft).
    Und natürlich sind Umwege und Kopfsteinpflaster für Autofahrer kein Problem. Sie müssen dafür ja auch nicht ihre eigenen Knochen/Gelenke hinhalten & eigene Energie aufbringen, sondern nur sachte das Gaspedal betätigen.

    3. Autofahrer führen (gerade wenn wütend) potentiell ein tonnenschweres Tötungsinstrument, haben selbst aber kaum körperliche Versehrtheit zu befürchten.

    Und es ist anmaßend, Radfahrer nicht als Teil „des Verkehrs“ zu sehen. Den Fahrradfahrer gab es lange vor dem Autofahrer.

  25. Also erstmal an die ganzen Meckerer: ihr seid nicht allein auf der Welt, wenns euch nicht passt, dann fahrt halt woanders lang.

    Und nun mal ganz in Ruhe, wir sind alle Verkehrsteilnehmer, und können gut miteinander klar kommen.

    Die Straße hat quasi vier Spuren und eine Spur kann frei gewählt werden. Wenn man also auf der asphaltierten Gleisspur fährt, am besten linksseitig, ist rechts auf der Kopfsteinpflasterspur mehr als genug Platz für eilige Autofahrer. Es macht keinen Unterschied ob man mittig einordnet zum links abbiegen oder dort einfach nur fährt. Das ist legitim.

    Wer darin ein Risiko sieht ist vielleicht nicht fähig am Verkehr teilzunehmen. Gegenseitige Rücksicht und andere nicht zu gefährden ist oberstes Gebot.

    Und es geht auch nicht um Kopfsteinpflaster per se, aber dort ist es in einem solch desolaten Zustand dass es eine akute Unfallgefahr darstellt.

  26. „Den Fahrradfahrer gab es lange vor dem Autofahrer.“ Chris

    „Als Beginn der Geschichte des Fahrrads kann das Jahr 1817, in welchem der badische Forstbeamte Karl von Drais seine Laufmaschine vorstellte, angenommen werden.“
    „Schon die Römer benutzten, zumindest ab dem 2. Jahrhundert n. Chr., gefederte Reisewagen. Die Technik ging aber mit dem Niedergang der Antike offensichtlich verloren.“ wiki

    Genau genommen sind also die Pferdestärken älter als die manpower. Und Straßen haben die Römer sicher nicht für Pilger angelegt und ausgebaut.

  27. Liebe Leute,

    Rechtsfahrgebot hin oder her, dass hat nichts mit dem hier beschriebenen Unfall zu tun. Das Auto fuhr _mutmaßlich_ bei rot über die Ampel.

    Wer hier immer danach krakeelt, dass die Radfahrenden das Rechtsfahrgebot einhalten sollen, der stelle sich mal an die betreffende Stelle und schaue, wie viel Prozent der Mitbürger im Auto dies tun. Meinen Beobachtungen zufolge sind es unter 10 %. Nämlich meist genau die, wenn eine Bahn kommt oder mal richtig viel Verkehr ist.
    Und ja, Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, sobald sie auf der Straße fahren. Natürlich gelten die gleichen Pfichten, aber fordert Sie dann auch von beiden ein!

    @Bürger: Die obere Ampel mag verdeckt sein, allerdings ist die rechte immer sehr gut sichtbar. Die obere sieht man dann aus über 100m Entfernung schon, was zum Bremsen wohl ausreicht. Oder hätte, wenn geschaut worden wäre … vermutlich wollte da aber jemand nur noch mal schnell drüber.

    @tom: „Aus Richtung Fritz-Reuter-Straße kommend könnte man als Radfahrer ab Bischofsplatz ja auch die Gehwege benutzten. “
    Nein, ohne blaues Zusatzzeichen ist das verboten.

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