Die Landeshauptstadt Dresden reagiert auf anhaltende Trockenheit mit einem Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Ab Dienstag, dem 1. Juli 2025, bis einschließlich 31. Oktober 2025 darf im gesamten Stadtgebiet kein Wasser mehr mit Pumpen oder Handgefäßen aus Flüssen und Bächen entnommen werden. Hintergrund ist der seit April anhaltende Niederschlagsmangel.
Viele Gewässer in Dresden führen aktuell nur noch wenig Wasser. Teilweise sind sie bereits ausgetrocknet. Auch die kommenden Wochen bringen laut Wetterprognosen keine Entspannung. René Herold, Leiter des Umweltamtes, erklärt: „Neben den fehlenden Niederschlägen stellt auch die hohe Verdunstung an heißen Sommertagen ein großes Problem dar.“ Es sei einfach zu trocken und die Pegel seien zu niedrig. Um den Naturhaushalt zu schützen, habe sich das Umweltamt für das Entnahmeverbot bis Ende Oktober entschieden.
Eine Beschränkung der Grundwassernutzung müsse derzeit aber noch nicht ausgesprochen werden. „Die Grundwasserstände an unseren Messstellen liegen gerade etwa 40 Zentimeter unter dem Monatsmittel der letzten 17 Jahre und damit im normalen Schwankungsbereich“, so Herold. Die niedrigen Grundwasserstände der Jahre 2019 und 2020 werden zurzeit noch nicht beobachtet.
Nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis erlaubt
Ausgenommen vom Entnahmeverbot sind Nutzungen, die auf einer wasserrechtlichen Erlaubnis basieren. Dabei sind jedoch alle Nebenbestimmungen dieser Erlaubnisse zu beachten. Bei Verstößen im Rahmen von Gewässerkontrollen droht ein Bußgeld ab 50 Euro.
Das Umweltamt empfiehlt, Wasser sparsam zu verwenden. Regenwasser solle möglichst gesammelt und zum Gießen bevorzugt eingesetzt werden. Um Verdunstungsverluste zu vermeiden, eigne sich dafür besonders der frühe Morgen oder der späte Abend.