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Parkausweise für Anwohnende: Neue Gebühren in Dresden

Die Landeshauptstadt Dresden erhöht die Gebühren für Bewohnerparkausweise. Die entsprechende Verordnung wurde am 31. März 2025 vom Stadtrat beschlossen und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Für diesen PKW wurde im Mai gerade noch rechtzeitig zum günstigen Tarif für zwei Jahre verlängert. Foto: Anton Launer
Für diesen PKW wurde im Mai gerade noch rechtzeitig zum günstigen Tarif für zwei Jahre verlängert. Foto: Anton Launer

Für Anträge, die ab diesem Tag eingehen, gelten folgende Gebühren:

  • 6 Monate: 49,50 Euro (bisher 20 Euro)
  • 1 Jahr: 75 Euro (bisher 30 Euro)
  • 2 Jahre: 135 Euro (bisher 50 Euro)

Bewohner-Parken in Dresden

Zuletzt wurde in der Neustadt der Bereich südlich der Bautzner Straße zum Bewohnerparkgebiet erklärt (Neustadt-Geflüster vom September 2019). Freie Parkplätze gibt es jetzt nur noch östlich der Prießnitz, westlich der Königsbrücker und nördlich des Alaunplatzes. Die Parkgebühren für Nutzer ohne Bewohnerparkausweis sind im 2021 vor allem in der Äußeren Neustadt erheblich gestiegen.

Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis müssen keinen Parkschein ziehen. Im Display der Parkscheinautomaten wird die Nummer des Bewohnerparkgebietes ausgewiesen. Diese muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen. Man kann also nicht mit dem Anwohnerparkausweis der Äußeren Neustadt auf der Holzhofgasse parken.

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Wichtige Hinweise vor Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug. Der Halter von zwei Kraftfahrzeugen kann einen Bewohnerparkausweis beantragen, in dem beide Kennzeichen eingetragen werden. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge jeweils in der privilegierten Zone parken.

Die Bewohnerparkregelung gilt nur für Bewohner, welche über keinen Tiefgaragenplatz oder privaten Stellplatz im jeweiligen Bewohnerparkbereich verfügen. Dem Inhaber eines Bewohnerparkausweises kann kein Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Andere Nutzergruppen (z. B. im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Beschäftigte, Freiberufler, Ärzte sowie Besucher und andere Anlieger) haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Voraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Antragsberechtigt ist jeder Bewohner, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich nachweisen kann. Er muss über einen Führerschein mindestens der Klasse A für Krafträder (ab 50 Kubikzentimeter) bzw. der Klasse B für Pkw oder gleichgestelltes Kfz (bis maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) verfügen. Zusätzlich muss er Halter eines Fahrzeugs sein. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist vom Halter die schriftliche Bestätigung der dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich.

Bei nicht persönlicher Antragstellung ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.

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Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Personaldokument, Führerschein, Fahrzeugschein, ggf. Vollmacht, Carsharing-Bestätigung, Halterbestätigung bei Firmen- bzw. Privatfahrzeug und bei Privatfahrzeug zusätzlich Personaldokument des Halters. Alle Infos zu Voraussetzungen und Antragsmöglichkeiten gibt es auf dresden.de/bewohnerparken. Im Themenstadtplan sind die Gebiete ausgewiesen.

2 Kommentare

  1. Gute Nachrichten! Leider wie so oft zu spät und zu halbherzig. Die Gebühren für die Ausweise sollten deutlich höher sein. Dafür könnte man dann auch einführen, dass jeder der ihn sich anschaffen möchte auch einen Parkausweis bekommen kann (z.B. auch wenn der Haupt- und Nebenwohnsitz woanders ist oder er bereits einen Tiefgaragenstellplatz besitzt. Auch sollten Nutzer von mehr als einem PKW nicht benachteiligt werden. Sinnvoll wäre es auch, unterschiedliche Fahrzeugarten (Alter, Antriebsart, Gewicht, Preis) unterschiedlich hoch mit Gebühren zu belegen

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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