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Oberlandesgericht empfiehlt Vergleich

Investorin Regine Töberich bei einer Pressekonferenz im April 2015.
Investorin Regine Töberich bei einer Pressekonferenz im April 2015.
Heute wurde am Oberlandesgericht die Berufung von Regine Töberich wegen des Bauprojektes „Marina Garden“ verhandelt. Dabei stellte das Gericht eine Amtspflichtverletzung der Stadt Dresden fest, weil diese nicht fristgemäß über die Bauvoranfrage für das geplante Bauvorhaben am Alexander-Puschkin-Platz entschieden habe.

Hintergrund

Regine Töberich, Chefin der Dresden-Bau, hatte Schadenersatzansprüche gegen die Landeshauptstadt Dresden geltend gemacht. Töberich wollte auf dem Gelände, das als „Freiraum Elbtal“ bekannt geworden ist, mehrere Wohnhäuser errichten. Die Stadtverwaltung hatte das Projekt verhindert, Töberich dagegen geklagt. Das Landgericht hatte im November 2016 die Klage abgewiesen. Heute wurde nun die Berufung am Oberlandesgericht verhandelt.

Das Marina-Garden-Gelände - Foto: Archiv März 2015
Das Marina-Garden-Gelände – Foto: Archiv März 2015
Ob die Investorin nun ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen kann, ist noch nicht geklärt. Auch das Landgericht hatte am ersten Verhandlungstag erklärt, dass die Bauvoranfrage der DresdenBau Projekt Marina City GmbH vom 23. Oktober 2014 bis zum 23. Januar 2015 hätte entschieden werden müssen (Siehe Bericht bei menschen-in-dresden.de). Unklar ist für die Richter unter anderem, ob Regine Töberich überhaupt eine Baugenehmigung bekommen hätte und ob das Projekt überhaupt so durchführbar gewesen sei.

Die Richter schlagen nun eine gütliche Einigung vor. Die könnte so aussehen: die Stadt kauft das Grundstück zum Verkehrswert plus einem gewissen Aufschlag, der die Prozessrisiken ausgleicht. Falls es zu keiner Einigung kommt, kann sich der Prozess lange hinziehen.

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Die Stadt Dresden will einen Vergleich prüfen. Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne): „Vor dem Oberlandesgericht Dresden wurde am heutigen Mittwoch, 28. Juni 2017, der Rechtsstreit der DresdenBau Projekt Marina City GmbH gegen die Landeshauptstadt Dresden verhandelt. Im Ergebnis haben beide Parteien bis Mittwoch, 30. August 2017, Gelegenheit zu ihren Positionen ergänzend vorzutragen. Das Gericht hat ferner eine gütliche Einigung beider Parteien angeregt. Liegt ein Vergleichsangebot vor, wird die Stadt dieses prüfen.“

Rückblick

Am 7. Mai 2015 hatte der Stadtrat eine Veränderungssperre für das Grundstück beschlossen und damit jegliche Pläne der Dresden-Bau zunichte gemacht. Die Investorin Regine Töberich reagierte darauf spektakulär mit dem Wegbaggern des Elberadweges. Dass sie an der falschen Stelle baggern ließ, bewahrte sie später vor einer Ordnungsstrafe, sie musste nur die Wiederherstellung bezahlen. Die Stadt hatte dann ohne Töberich neue Pläne für das Grundstück entwickelt unter dem Namen Elbviertel.

Von zwei Baggern ließ Töberich den Radweg wegreißen.
Von zwei Baggern ließ Töberich den Radweg wegreißen. Foto: Archiv

17 Kommentare

  1. Viel Glück Frau Töberich…. in Chemnitz soll es noch billiges Bauland geben….Radwege gibts da auch nicht….

  2. Sehr geehrte Frau Töricht,

    Madame Zindler mit ihrem Maschendrahtzaun
    war 1 Sch….dreck gegenüber Ihrem Verhalten.
    Nuja, für Knallerbsen muß man (Frl.) auch keine
    Radwege aufbuddeln. Sie machen Ihrer Haarfarbe
    alle Ehre. Respekt.

    I.

  3. – Chemnitz? Wieso? Natürlich gibts dort Radwege, viele sogar! Ist die liebe Regine nach Chemnitz? – kaum zu glauben! Der Elberadweg in Chemnitz heißt Chemnitztalradweg – aber egal.

    – Steuergelder? Hä, welche denn? Muß doch Töbi zahlen, denn sie hat keinerlei Chance!

    – seltsam, wie positivierend die Lokalpresse die Sache stets für Töbi versucht auszulegen – seit Anbeginn, wahrscheinlich Ahnungslosigkeit, wurscht. Muß ja bissel Spannung drinbleiben, ah ja.
    Ihre gezüchtete „Amtsrechtsverletztung“ ist aufs Urteil unerheblich!!
    Ein Verkauf zum Verkehrswert ist schon das Eingeständnis, daß sie komplett verloren hat. Ihr drohen die Prozeßkosten ausm Ruder zu laufen, da gibt sie nun kleinbei.

    – Verkehrswert ist gut, denn ein Drittel ist Grünland fürn Appel und’n Ei. Der Rest ist mit Ruinen und Bauschutt, plus Altlasten, das wird schön abgezogen vom ohnehin B-Plan-gesenkten möglichen Verkehrspreis.
    Die Stadt sollte also das Angebot drücken und mit weiterem langen Rechtsstreit drohen. Denn: Töberich hat keine Chance, ihr Entschädigungsanspruch ist Null. Offensichtlich wird bei Gericht zuviel floskelig rumgelabert für die Presse. Die gibt diesen unerheblichen Senf dann wider. wurscht.

    – die Denkmalbehörde sollte eher schleunigst Anklage gegen Töberich erheben aufgrund illegalen Abrisses eines Baudenkmals – nämlich des Schornsteins. Laut Umgebungszeugen hatte Töbi diesem Messie- und-Trödlertyp am westlichen Ex-Freiraumeck ca. 300,-eus inne Hand gedrückt um das Ding zu tilgen und dem Barcode-Werkstattverfahren ein Schnippchen zu schlagen. Also zog der Herr los, und pikerte den Schornstein etwas lebensmüde per Hammer und Seilen, bis dieser dann nachgab. Hier ist eine kleine staatsanwaltschaftliche Ermittlung notwendig, dann Schadenersatzklage wegen Zerstörung eines Baudenkmals nach Gesetz. Da kommen nochmal paar Euro zusammen.

  4. „Dass sie an der falschen Stelle baggern ließ, bewahrte sie später vor einer Ordnungsstrafe, sie musste nur die Wiederherstellung bezahlen.“

    Nur noch mal zur Erinnerung, wie kam es dazu? Wiegt das Wegbaggern auf einem fremden Grundstück weniger schwer als auf einem eigenen? Klingt irgendwie nicht logisch.

  5. @Insider. “ Sie machen Ihrer Haarfarbe
    alle Ehre.“ Warum gleich so rassistisch werden?

  6. @Unfassbar: Danke für die Äußerung, ich wollte es auch schon sagen. Insider tut sich hier hervor mit Haarfarbenrassismus, Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale und sexistischer Kackscheiße. Vielleicht hat er nicht so richtig verkraftet, dass fremdes Eigentum außerhalb seines Interesses liegt und vorallem, andere Leute ihm nicht nach seinem Willen zu dienen haben.
    Darüber hinaus entsetzen mich seine intellektuellen Ergüsse. Bis dato hatte ich da eine höhere Meinung vom ihm. Insider*innen, schämen Sie sich! :-)

  7. Dresden macht sich mal wieder einen Namen als Provinznest. Und ich dachte die Zeiten, wo einem etwas gehörte und auch doch nicht, hatten wir überwunden. Aber ist mir schon klar, dass das bei vielen Amtsmitarbeitern noch nicht angekommen ist.

  8. @goldi: hopps? aber nicht am Schornstein, oder? Danach gabs den ja noch, den Typ. Wobei denn hopps? Muß mal gucken, ob wer da in seinem Ramschladen noch rumsitzt. Er war ja nur Laikai, Töbi eiskalte Auftraggeberin – plötzlich war das Denkmal eingestürzt – glaube, das war so kurz nach Veröff.gung des Wettbewerbsiegers. Ich meine, das war klarer als Kloßbrühe, daß der Schorni dran kommt, blieb ja nichts anderes übrig – für Töbsn. Guckte täglich hin, ob Schorni noch steht – eines Tages fehlte was überm Hafen. War klar. Nur muß die Aktion äußerst abenteuerlich abgelaufen sein – lebensmüde geradezu.
    Hopps ändert also nix daran, daß hier noch ne Rechnung fürs Denkmalamt offen ist. Kohle cash.

  9. Töbi … Töbsn … eiskalte Auftraggeberin … Schorni – sage mal, hast du es schonmal mal bei BILD versucht?

  10. Regine, ich werde dir jetzt was sagen, dass du schon längst weißt: Die Welt besteht nicht nur aus Sonnenschein und Regenbogen. Sie ist oft ein gemeiner und hässlicher Ort. Und es ist mir egal wie stark du bist. Sie wird dich in die Knie zwingen und dich zermalmen, wenn du es zulässt.
    Du und ich, und auch sonst keiner, kann so hart zuschlagen wie das Leben. Aber der Punkt ist nicht der, wie hart einer zuschlagen kann, es zählt bloß, wie viele Schläge er einstecken kann und ob er trotzdem weiter macht. Wieviel man einstecken kann und trotzdem weiter macht. Nur so gewinnt man!
    Wenn du weißt, was du wert bist, dann geh hin und hol es dir – aber nur wenn du bereit bist, die Schläge einzustecken! Zeig nicht mit dem Finger auf andere und sag du bist nicht da wo du hinwolltest wegen ihm oder wegen ihr oder sonst jemanden! Schwächlinge tun das – Und das bist du nicht.

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