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Ab Montag keine Maskenpflicht mehr im Freien in der Neustadt

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gilt ab Montag die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Zu diesem Zeitpunkt wird die städtische Allgemeinverfügung, die am 27. Oktober 2020 nach Erreichen der 7-Tages-Inzidenz von 50 in Kraft gesetzt wurde, aufgehoben.

Corona-Virus - Modell.
Corona-Virus – Modell.

Das bedeutet: Ab Montag, 2. November 2020, 0.00 Uhr, gelten nur noch die vom Freistaat Sachsen veröffentlichten Regeln. Damit entfällt die in der Innenstadt verordnete Maskenpflicht im Freien. Ausnahmen sind die Fußgängerzonen – dort ist weiterhin Maskenpflicht angeordnet.

Dresdens Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) sagt: “Die Landesregierung legt mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung landesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen für die kommenden vier Wochen fest. Das begrüßen wir sehr. Damit endet die Verunsicherung vieler Bürgerinnen und Bürger, was wo, wann und wie zu beachten ist.” Denn bislang gab es in den sächsischen Kommunen zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen, was besonders bei Pendlern für Schwierigkeiten sorgte.

Sittel mahnt: “Die nächsten Tage und Wochen werden für uns alle alles andere als leicht. Ich erwarte eine schnelle und pragmatische Unterstützung des Bundes für jene, die nun vor Einnahmeverlusten stehen.” Er ruft die Dresdnerinnen und Dresdner zur gegenseitigen Solidarität und zur Unterstützung der lokalen Angebote auf. Quelle: dresden.de

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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Ab Montag gilt die neueste Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates, damit werden die Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsident*innen umgesetzt.

Wichtigste Regelungen:

  • Kontaktbeschränkung auf Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes. Beim Feiern und in der Öffentlichkeit gilt dies mit maximal zehn Personen. Ausnahme: Religionsausübung, Beerdigung, und Behörden für öffentliche Aufgaben. Die Stadtbezirksbeiratssitzung am Montag wird also stattfinden.
  • Mund-Nasen-Bedeckung: In Bus und Bahn, Fußgängerzone, Haltestelle und Bahnhof, auf Wochenmärkten, in allen Räumen außer zu Hause ist die Maske aufzusetzen. Schüler bis zur 10. Klasse brauchen sie im Unterricht nicht zu tragen.
  • Schließungen: Bäder, Saunen, Fitnessstudios, Spielhallen, Sportstätten mit Ausnahmen, Freizeitparks, Zoos, Weihnachtsmärkte, Discos, Messen, Kongresse, Museen, Musikschulen, Kinos, Theater, Cubs, Bibliotheken, das Vorbestellen und Abholen wird wohl möglich sein, Zirkusse, Busreisen, Prostitutionsstätten, Unterhaltungsversanstaltungen, Kneipen, Bars, Restaurants, das Außer-Haus-Geschäft ist erlaubt, Kosmetik, Massagen, nur medizinisch notwendige Leistungen sind erlaubt.
  • Erlaubt: Läden dürfen öffnen, allerdings nur mit einem Kunden pro zehn Quadratmeter, Friseure dürfen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Erhebung der Kontaktdaten öffnen.
  • Alten- und Pflegeheime: Besuche sind möglich, die Einrichtungen müssen einen Hygieneplan erarbeiten
  • Demonstrationen: Bei Versammlungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend für alle Teilnehmer*innen.

Die ganze Verordnung gibt es als PDF auf sachsen.de

Ergänzung 2. November

Inzwischen hat das Sozialministerium präzisiert, was mit Fußgängerzone gemeint ist. Als Fußgängerzonen gelten nur die Bereiche, die mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind. Das trifft auf keinen Bereich in der Neustadt zu. Im Themenstadtplan der Stadt Dresden sind die Zonen ausgewiesen (www.dresden.de/stadtplan-mnb).

Verkehrsschild Fußgängerzone
Verkehrsschild Fußgängerzone

Ergänzung 3. November

Die Staatsregierung hat die Regeln zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen noch einmal zusammengefasst und leichter verständlich als in der Verordnung veröffentlicht. Hier als PDF.

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20 Kommentare

  1. Ich finde ja den Zusatz noch wichtig, dass es entweder 10 Personen von 2 Hausständen ODER max. 5 Personen sein können bei privaten Zusammenkünften irgendwo drinnen. So für die ganzen WGs, wo dann noch Freundin von X und Freund von Y mal zugegen ist. So versteh’ ich zumindest diesen Absatz 1 von §2 der Sächsischen Verordnung:

    1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Private Ansammlungen, Zusammenkünfte, Veranstaltungen sowie Feiern in eigener Häuslichkeitsind sind mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen oder mit insgesamt maximal fünf Personen gestattet.

  2. Danke für die frohe Botschaft, an der frischen Luft wieder frei atmen zu dürfen. Ich bin schon fast vom Glauben abgefallen.

  3. Ich verstehe die Überschrift nicht, auf der einen Seite keine Maskenpflicht im freien mehr auf der anderen Seite Fußgänger Zone und so weiter. Weil das widerspricht sich und ist auch unsicher. Das andere was ich gern mitteilen möchte und mir schon lange auf der Seele brennt, alle Bürger sollen Maske im Bus tragen aber meine Tochter 8 jahre alt findet es unfair mit Recht denke ich, busfahrer in Dresden tragen keine. I’m bus der eingangsbereich ist nicht zu damit auch nicht gesichert oder geschützt was ich in der Straßenbahn anders sehe. Da müsste auch eine Lösung gefunden werden. LG auf eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Es ist wirklich nicht einfach und ich denke vorallem für viele Schulkinder nicht.

  4. Hallo Nicole, die Verordnung der Stadt Dresden, nach der im gesamten Innenstadtbereich im Freien Maskenpflicht bestand wurde aufgehoben. Jetzt ist es im Freien nur noch in den Fußgängerzonen und an Haltestellen verpflichtend, die Maske zu tragen.

    Grundsätzlich soll die Maske ja eingesetzt werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ich denke, das trifft auf Busfahrer nicht zu.

  5. Sehr seltsam warum postest du etwas was keinen Sinn hat, Schlagzeile keine Masken Pflicht mehr! Außer in Fußgängerzonen! Die ganze neustadt ist eine Fußgängerzone, ich sehe grade nicht durch und das beste ist du siehst selbst nicht mehr durch, siehe deinem Kommentar, 31. 10 20.20 Uhr

  6. Lieber Wahnsinn, nein, nur die Hauptstraße, der Jorge-Gomondai-Platz und der Neustädter Markt sind Fußgängerzonen. Doch ich sehe durch, hatte nur in der ersten Fassung die Fußgängerzonen übersehen.

  7. Gestern um 17uhr kletterte ein junger Mann über das hohe Zauntor des Diako-KH zur Bautzner Straße hin, weil er wohl wieder nach draußen wollte. Mir war so, als gabs die Meldung, daß auch das Diako-Krankenhaus zunächst keinen Besucherverkehr mehr zuläßt. Aber man sieht ja jede Menge Leute, die allerlei Regeln jeweils auf ihre mehr oder minder blöde Weise ver-interpretieren bzw. fluffig umgehen. Ein Halloween-Outfit war beim Fall oben nicht zugegen.

  8. Lieber Anton,

    hast du zur Aufhebung der Maskenpflicht in der Neustadt eine konkrete Quelle? Die Info dazu habe ich bis jetzt nur bei dir gefunden.

    Vielen Dank, Lola

  9. Hallo Kaffeetrude: Pragraph 3: Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen (…) beim Aufenthalt (…) auf dem Sport und Spiel gewidmeten Flächen (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres).

    Würde ich so interpretieren, Spielplätze sind auf, Kids bis 10 dürfen maskenfrei tollen, die Eltern sollten Nase und Mund bedecken.

  10. @bugcheech:
    so wie ich das verstanden habe gilt das alkoholverkaufsverbot ab 22uhr nicht mehr – das war die corona-allgemeinverfügung der landeshauptstadt dresden; jetzt haben wir die verordnung des freistaates sachsen und da steht nichts von einem alkoholverkaufsverbot, d.h., auch tankstellen, bars, kneipen usw. dürfen ganz normal alkohol verkaufen, aber nur zum mitnehmen.

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