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Putzi-Hausbesetzung – Verhandlungen laufen weiter

Am Amtsgericht Dresden wurde heute Vormittag der vierte und fünfte Putzi-Prozess verhandelt (Neustadt-Geflüster am 22. Januar 2020). Die Staatsanwaltschaft hatte Denise K. vorgeworfen, auf das Grundstück der Königsbrücker Straße 14 im Januar diesen Jahres widerrechtlich eingedrungen zu sein.

Außerdem soll sie für eine Sachbeschädigung in Höhe von 737 Euro am Maschendrahtzaun mit verantwortlich sein. Am Ende der Sitzung wurde die unter dem Alias „Gazelle“ bekannte Frau freigesprochen.

Mehrere Personen besetzten im Januar 2020 das Putzi-Gelände.
Mehrere Personen besetzten im Januar 2020 das Putzi-Gelände.
Für den Prozess von Elisabeth F. (alias Giraffe) wurde ein neuer Termin im September anberaumt. Ihr wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch im Rahmen der Putzi-Besetzung vorgeworfen.

Die Gruppe “wirbesetzendresden” empfindet weitere Verhandlungen als Schikane. Sie werfen der Staatsanwaltschaft vor, mehr Interesse an der Aufrechterhaltung bestehender Eigentumsverhältnisse zu haben, als an der Gestaltung von brachliegendem Freiraum.

„Wir sind Menschen, die nicht hier sitzen sollten“

Der Prozess von Giraffe begann mit einem politischen Statement von Denise K. Darin sympathisierte die Angeklagte mit der Putzi-Besetzung. Sie gab damit aber nicht den Tatvorwurf zu.

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Die Angeklagte ging vielmehr darauf ein, wie wichtig Hausbesetzungen für ein gelebtes Stadtviertel seien. Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss über die Neunziger Jahre, in denen Hausbesetzungen in Dresden politisch geduldet worden seien, erläuterte die Angeklagte die positiven Seiten solcher Aktionen.

Die drei Gebäude, welche sich im Eigentum der Argenta-Gruppe befinden, verfallen seit mehr als 20 Jahren. Laut Denise K. könnten sie einen kreativen Freiraum für die Neustadt bieten. Anstelle der mutmaßlichen Besetzer*innen sollten vielmehr Menschen vor Gericht stehen, welche mit Leerraum spekulieren und einkommensschwache Menschen an den Stadtrand verdrängen. Das Kapitalinteresse dürfe laut Denise K. nicht vor dem Bürgerinteresse stehen.

Für einen kreativen, unkommerzialisierten Freiraum

Weiterhin machte sie auf den emanzipatorischen Charakter der Putzi-Besetzung aufmerksam. Das innerhalb der mehrtägigen Besetzung der Garten renoviert, ein solidarischer Ort des Miteinanders und ein Nutzungskonzept entwickelt worden sei, bliebe während der Verhandlungen auf der Strecke. Sie fordert die Zwangsenteignung der Putzi-Gebäude und ein soziales Projekt anstelle einer spekulativen Verwahrlosung.

Richter stellt fest: Frühstücken erlaubt

Die Angeklagte ließ durch ihren Rechtsanwalt erklären, dass sie den Tatverdacht bestreitet. Am 22. Januar hatte die Polizei Denise K. mit weiteren Menschen auf dem Putzi-Gelände vorgefunden und identifiziert. Ungefähr 15 Personen frühstückten am Vormittag des 22. Januars auf dem besetzten Gelände außerhalb der Gebäude.

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Schlussendlich basierte der Freispruch der Angeklagten darauf, dass man das Putzi-Gelände werktags öffentlich betreten könne, ohne dass dabei physische Hindernisse überwunden werden müssten. Ein Hausfriedensbruch liegt somit nicht vor. Anhand der Zeugenaussagen von zwei Polizeibeamten konnte auch die Sachbeschädigung nicht nachgewiesen werden. Die Kosten des Verfahrens übernimmt auf Grund des Freispruchs die Staatskasse. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Fünfter Prozess verzögert sich

Im fünfte Putzi-Prozess gegen „Giraffe“ wurde heute kein Urteil gesprochen. Am 19. September soll der Prozess weiter geführt werden. Nachdem heute Vormittag drei Polizisten als Zeugen ausgesagt hatten, konnte dem Strafantrag nicht stattgegeben werden. 

Am 20. Januar hatte ein Mitarbeiter der Argenta-Gruppe eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt. Die Polizei räumte das Gelände dann am 22. Januar unter Anwesenheit einer Person der Hausverwaltung der Argenta-Gruppe. Der Rechtsanwalt von Elisabeth F. ficht die undurchsichtigen Eigentumsverhältnisse an. Möglicherweise habe die falsche Person den Strafantrag gestellt. Am 19. September werden weitere Zeugen geladen. Dieses Konzept hatte schon die Verteidigung im ersten Prozess verfolgt, jedoch vergeblich.

Entkriminalisierung von Hausbesetzungen

Die Gruppe “wirbesetzendresden” begrüßt zwar, dass die bisherigen Prozesse milde verliefen, dennoch ist es laut Pressesprecherin Lan Schmitt absurd, dass es nun erneut zu Verhandlungen kam. Ein Sprecher der Gruppe sieht darin ein falsches politisches Signal. Sie fordern eine Entkriminalisierung von Hausbesetzungen.

„Der erste Prozess gegen Oppussum und Koala endete entgegen dem Verurteilungswunsch der Staatsanwaltschaft mit “Freispruch auf Bewährung”. Nessis wurde sogar mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dass diese nun trotz dieses Präzedenzfalls auf einen weiteren Prozess pocht, ist grotesk. Wir sind es leid, dass immer wieder Menschen wegen etwas vor Gericht stehen, dass nicht strafbar sein sollte.“ Lan Schmitt

Tatsächlich wurden jedoch im ersten Prozess zwei der Besetzer*innen verurteilt, jedoch mit der geringstmöglichen Strafe. (Neustadt-Geflüster vom 27. Mai 2020)

Vom 17. bis 22. Januar hatten mehrere Personen das Putzi-Gelände an der Königsbrücker Straße 12-16 besetzt. Die drei Häuser stehen schon seit mehr als 20 Jahren leer. Die Polizei hatte das Gelände auf Grund einer Strafanzeige am 22. Januar geräumt. Die Staatsanwaltschaft strengt nun gegen die an der Besetzung Beteiligten Prozesse an.

Weitere Informationen:

20 Kommentare

  1. Mensch sollte nicht nur sich Fragen, warum ein Staatsanwalt aufgrund dieser Aussagen der Cops bzw. an die Staatsanwaltschaft übermittelten Fakten, überhaupt Anklage erhoben hat und damit `ne Menge Steuergeld verbraten wurde! Einen großen Teil der Antwort darauf ist in diesem Artikel zu finden: https://www.zeit.de/amp/gesellschaft/2020-08/rafael-behr-racial-profiling-polizeigewalt-ausbildung-polizisten

    Die Meinung vieler Menschen bzw. deren Antwort bleibt vorläufig also: https://youtu.be/DeOKTIeo47A

    Die Häuser denen, die darin wohnen!

    Venceremos!

  2. Zunächst einmal wäre es gut, wenn der Name des Eigentümers richtig benannt wird. In dem Zusammenhang auch der Hinweis, dass wir beim “Putzi-Gelände” eben nicht nur von den drei Häusern an der Königsbrücker Straße reden, sondern in erster Linie von der Dental-Kosmetik. Ja, der Argenta-Eigentümer ist auch für diese als GF eingetragen. Also soll jetzt die Firma enteignet werden (die ja auch “erst” seit über 100 Jahren dort ihren Sitz hat) oder gibt es eine “Teilenteignung”? Der Firmenhof ist auch zu groß, da sollte doch auch gleich noch ein Stück mit zwangsenteignet werden … wäre nur noch zu klären, auf welcher (rechtlich haltbaren!) Basis diese Enteignung stattfinden soll.

    Vielleicht sollten sich die Damen und Herren Zootiere (wirklich sehr putzig, ist man so auf das Putzi-Gelände gekommen?) sich mal mit den rechtlichen Gegebenheiten genauer beschäftigen. Und auch damit, warum tausende Wohnungen in Dresden nicht oder artfremd genutzt werden. Wie viele Zweitwohnungen gibt es eigentlich in der Stadt, gerade am Wochenende scheinen teilweise in der Innenstadt ganze Straßenzüge verwaist? Und das allseits beliebte Thema Airbnb (usw.) dürfte auch nicht unerheblich Wohnraum blockieren. Die Besetzung der drei Gebäude mag ja medienwirksam gewesen sein (und die steuerzahlende Allgemeinheit am Ende auch nicht zu wenig Geld gekostet haben), aber die wirklich Probleme für Wohnungsmangel liegen da sicher nicht. Es gibt ausreichend sofort nutzbare Wohnungen in der Stadt, nur müssen die politisch Verantwortlichen sich dann auch darum kümmern, dass diese dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugänglich sind. Und ja, wenn sich die Zahl der verfügbaren Wohnungen signifikant erhöht, werden auch deren Preise sinken oder zumindest nicht weiter steigen.

  3. Danke für die Hinweise. Eigentümer ist die Argenta-Gruppe. Das fehlende “r” hab ich nachgetragen. “wirbesetzendresden” ist nun richtig verlinkt.

    Bzgl. des Begriffs “Putzi-Gelände” … Grundsätzlich würde ich das Fabrikgelände immer mit dem richtigen Namen Dental-Kosmetik bezeichnen. Jedoch haben die Hausbesetzer*innen während der Besetzung die drei Häuser (eigentlich waren ja nur zwei besetzt, aber na gut) als Putzi-Gelände bezeichnet.

  4. Mit der Bezeichnung ist schon ok, wollte nur drauf hinweisen, dass wir hier eben nicht über den gern beschriebenen Fall reden, dass sich da jemand günstig drei alte Häuser gekrallt hat (und zwar nur diese) und dann jetzt einfach wartet, bis er damit richtig Kohle verdienen kann. Sicher wird Argenta genau dieses Geschäftsziel haben (wie jede wirtschaftliche Unternehmung), aber die Häuser waren nur ein kleiner Teil des Gesamtpaketes und der Rest (Schloß Eckberg, Dental-Kosmetik) ist doch ganz passabel.
    Auch hier wird am Ende kein “alternatives Wohnkonzept” entstehen, glaube die Zeiten sind dann auch einfach vorbei. Dies mag vielleicht dann noch funktionieren, wo der Eigentümer selbst sich aktiv daran beteiligt, d.h. Teil dieser Gemeinschaft ist. Davon dürfte Herr Röschinger aber maximal weit entfernt sein.
    Offen gestanden bin ich immer etwas erstaunt, mit welchem Ehrgeiz diese – aus meiner Sicht von Vornherein zum Scheitern verurteilten – Ideen verfolgt werden. Hat an mehreren anderen Stellen allein an der Königsbrücker auch schon nicht funktioniert, da entstehen jetzt die Wohnungen, die in dieser Preisklasse die wenigsten wollen (95, 97, 117, 119).

  5. ???

    “Sie werfen der Staatsanwaltschaft vor, mehr Interesse an der Aufrechterhaltung bestehender Eigentumsverhältnisse zu haben, als an der Gestaltung von brachliegendem Freiraum.”

    … genau dafür ist die Staatsanwaltschft da: Rechtsbrüche zu verfolgen.

    Ist mir neu, dass ein Staatsanwalt alternative Freiräume zu schaffen hätte.

    Wieder ein gutes Beispiel, dass ein jeder immer nur aus der eigenen Brille schaut und die Interessen anderer ausblendet. Was machen die Gazellen und Giraffen, wenn ich widerrechtlich in ihr Eigentum eingreife? Freuen die sich über die gemeinschaftliche ‘Nutzung’ nachdem z.B. ihr lieb gewonnenes Fahrrad geklaut wurde?

  6. Der Lars Franke hat es verstanden, er sieht den direkten Zusammenhang zwischen Ruinen, deren Zweck es ist durch Verfall den Wert zu steigern, und dem genutzten Eigentum wie dem genannten Fahrrad. Mehr von diesem Geist!

  7. … die Frage (der Hausbesetzer) war ja, wofür sich eine Staatsanwaltschaft zu interessieren hat… ;-)

    Wenn ich auf Probleme hinweisen will und das Mittel eines Rechtsbruchs wähle sollte ich doch auch in der Konsequenz dazu stehen…

    Warum also über die Aufgaben der Staatanwaltschaft wundern?

  8. Der Dieter Schmitz hat es nicht verstanden. Mein Fahrrad steht nur rum und ich stelle es auch nicht der Allgemeinheit zur Verfügung.

  9. Bitte mal ehrlich..!!!

    Warum sind die “Helden” der Besetzung nicht ehrlich und stehen auch vor Gericht zu dem, was sie tun? Mir erscheint es feige, erst zu machen, aber dann abducken und fadenscheinig abzulenken…

    Da hat der 32-jährige André K. (anderer Artikel) ihnen was voraus:

    Er steht zu dem, was er tat…

  10. @Lars, genau genommen hat Herr K. nur das eingeräumt, was ihm zweifelsfrei nachgewiesenen werden konnte. Den dritten Fall hatte er bestritten.

    Und die Besetzer stehen genauso zu dem, was zweifelsfrei nachgewiesen wurde, nämlich dass sie auf dem Gelände waren. Da ist kein Unterschied auszumachen.

  11. @Anton:

    Der Unterschied ist, dass die “Hausbesetzer” heldenhafte Hausbesetzer sein wollen, aber nie ein Haus besetzt haben?

    Wenn der Rechtsbruch das Mittel der Wahl ist, ist nur eine klare Halting dazu konsequent. Auch oder eben besonders vor Gericht. Den Sachschaden wird die Gruppe wohl stemmen kônnen…

    Wenn keiner das Haus besetzt hat ist auch nicht von einer Hausbesetzung zu sprechen. Die “Frühstücker” evt. ?

    Sie stehen nur zu dem, was nachgewiesen wurde, aber nicht zu dem, was Sie getan haben. (Erklären aber der Staatsanwaltschaft wie die Dinge zu sehen sein sollen.)

    Natürlich ist es legal zum Selbstschutz vor Gerich zu lügen und begangene Taten abzustreiten, um eine Strafe zu vermeiden, hat aber eben keine Eier im Sinne einer politisch-sozialen Aktion.

    Im Gegensatz dazu war Herr K. nur besoffen und frustriert.

  12. Dann setzt du besoffen sein mit etwas voraus haben gleich. Sehr interessant.

    Im übrigen glaube ich nicht, dass die Besetzer von sich als Helden sprechen würden. Der Begriff ist in der Szene eher negativ behaftet.

  13. …die hatten etwas vor, er war eben nur besoffen (eben nicht das gleiche)

    Wer etwas fordern will soll auch mit offenem Visir kämpfen, alles ander ist nur grosse WELLE MACHEN UND DANN ABDUCKEN.

    Wenn ich den Weg suche andere durch Recht zu beugen, muss ich mich eben auch dem Recht fügen. Alles ander ist doch ungerecht, wenn das Recht immer nur für eine Seite gelten soll. So wird die Gemeinschaft nur immer weiter zerrissen…

  14. Ich versteh schon Deine Intention, aber Deine Argumentation hinkt.

    Du schriebst: “Da hat der 32-jährige André K. (…) ihnen was voraus: Er steht zu dem, was er tat…”

    Er hat genauso wie die Besetzer nur eingeräumt hat, was bewiesen war. Er hat ihnen also nichts voraus.

    Ein Vergleich zwischen den beiden Taten ist einfach nur albern und nicht zielführend.

  15. … Da sprach der neutrale Reporter. Es ist sicher ein Unterschied, ob einer besoffen zuschlägt, oder ob eine Gruppe bewusst das Recht bricht, es sei denn, die Redaktion sieht das anders.

  16. Stimmt, in dem einen Fall wurden zwei Menschen verletzt, in dem anderen ging ein Zaun kaputt.
    Und das ist jetzt besser, oder wie ist “was voraus haben” zu verstehen.

    Ich bleibe dabei : Ein Vergleich zwischen den beiden Taten ist einfach nur albern und nicht zielführend.

  17. Jetzt kommen wir zum Punkt. Eine bewusste Handlung mit überschaubarem Schaden.

    Da kann man auch zu stehen und den enstandenen Schaden ausgleichen. Das Ziel der Aufmerksamkeit wurde ja erreicht. Aus meiner Sicht bleibt es charakterlos..

    Von mir aus vergleichen wir die zwei Geschichten halt nicht…

  18. Oder anders:

    Wer die Moral über das Gesetz stellt sollte auch selber moralisch handeln und sich nicht hinter dem Gesetz verstecken.

    Was wurde erreicht? Mit Sicherheit wird der Eigentümer keine Gespräche mit kreativen oder alternativen Projektgruppen aus der Neustadt mehr führen, nachdem er auf seine Kosten den Zaum repariert hat. Jetzt war der Jubel groß, aber diese Tür wurde zugeschmissen.

    Mit Brecht:
    “Wer a sagt, der muß nicht b sagen. Er kann auch erkennen, daß a falsch war.’

    Alternativen Projekten wurde hier nicht geholfen.

  19. Lieber Lars, gern nochmal, ich kann Deine Vorwürfe wegen mangelnder Heldenhaftigkeit durchaus nachvollziehen. Ich wollte nur erläutern, dass der angetrunkene Schläger eben nicht besser ist.

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