Die Landeshauptstadt Dresden hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Verlassen von Straßen und Wegen im Wald verbietet, sobald die Waldbrandgefahrenstufen 4 oder 5 ausgerufen werden. Auch das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen, etwa direkt am Waldrand, ist dann untersagt. Die Verfügung ist heute, am 3. Juli 2025 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. September 2025. Sie ist im elektronischen Amtsblatt unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.
Grund für die Maßnahme ist die anhaltend trockene Witterung. Hohe Temperaturen und ein langfristiger Mangel an Niederschlag erhöhen die Gefahr von Waldbränden im Gebiet der Landeshauptstadt deutlich. Die meisten Brände entstehen durch menschliches Verhalten. Eine geringere Nutzung des Waldes kann das Risiko erheblich senken. Bereits gestern hatte der Sachsenforst für Teile der Heide die Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen. Aufgrund des Witterungsumschwungs gilt heute nur Stufe 3, aber ab morgen wird wieder mit Stufe 4 gerechnet.
Ziel der Einschränkungen ist es, Brände zu verhindern und sowohl die Bevölkerung als auch die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Das Wegegebot soll zudem verhindern, dass brennbares Material entzündet wird. Gleichzeitig bleiben Forstwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge zugänglich.
Die jeweils aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist unter www.mais.de/php/sachsenforst.php oder über die App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abrufbar. Eine Übersicht der betroffenen Flächen im Stadtgebiet bietet der Themenstadtplan der Stadt Dresden.