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Franziska N.: “Dort will ich nie wieder hin”

Franziska N. demolierte vergangenes Jahr sieben an der Stetzscher Straße parkende Pkw mit einem Bauschild. Mit einer Glasflasche schlug sie einen Mitbewohner und mit der Faust eine Mitbewohnerin des Obdachlosenheims, in dem sie untergebracht war. Im St. Annen-Krankenhaus betätigte sie offensichtlich ungerechtfertigt den Notruf. Am Mittwoch wurde am Amtsgericht Dresden ihre auf zehn Monate festgelegte Haftstrafe für die Dauer von drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Franziska N. bekommt eine Chance: Eine zweijährige Therapie in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Voraussetzung: Ein umfassendes Geständnis.

“Ich habe das alles gemacht”

Noch bevor Richter Lindner ausgesprochen hat, ergreift Franziska N., füllig, kurzes Haar, verlangsamte Sprache, das Wort: “Ja, ich habe das alles gemacht.” Die Verhandlung wird drei Stunden dauern. Viele Aspekte müssen in Anbetracht von Vorstrafen, Aussagen und Einschätzungen abgewogen werden. Direkt nach dem Beginn der Verhandlung war diese unterbrochen worden.

Staatsanwaltschaft, Gutachter und Verteidigung kamen in einem Verständigungsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu der Einigung, ein Therapieangebot sei die effektivste Variante, um im Fall von Franziska N. eine positive Kriminalprognose geben zu können. Unter der Prämisse, dass sich die Angeklagte fürderhin nichts zuschulden kommen lässt.

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Schrei nach Hilfe

Im Zuge ihres Geständnisses bricht die mittlerweile hereingeführte Franziska N. in Tränen aus: “Das tut mir alles so leid. Das ist einfach so passiert. Ich kriege mein Leben nicht auf die Reihe. Ich habe das alles nur gemacht, damit man mich wegsperrt. Ich brauche Hilfe. Ich möchte einfach nicht mehr alleine sein.” Die unrechtmäßige Betätigung des Alarmknopfs im St.-Annen-Krankenhaus erfolgte ihrer Schilderung nach, weil sie sich einweisen lassen wollte. Die diensthabende Ärztin wies sie ab. Bestätigt wird dies durch die Rezeptionistin des Krankenhauses, die als Zeugin aufgerufen ist. Franziska N. nutzt die Gelegenheit, sich bei ihr zu entschuldigen. Franzsika N. stand zu dem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Crystal. Ihr Verhalten wurde von der Zeugin als verwirrt und aufgebracht beschrieben.

Als Reaktion auf die Abweisung zerschlug Franziska N. in diesem Zustand das Sicherheitsglas des Alarmknopfs und betätigte ihn. Verteidiger Bunzel argumentiert in seinem Schlussplädoyer, dass es sich aus Sicht seiner Klientin durchaus um einen Notfall gehandelt habe.

Innerhalb der Verhandlung eröffnet sich das Bild eines Menschen, der nirgends die Möglichkeit hatte anzukommen und auf der Suche nach Anschluss und Nähe verzweifelte. Das psychiatrische Gutachten bestätigt eine dissoziale Störung, die sich durch die Intoxikation mit Drogen wie Marihuana und Crystal verstärkt auswirken konnte.

Broken-Home-Syndrom

Franziska N. wurde 1985 in Leipzig geboren und verlebte ihre Kindheit und Jugend in schwierigen Verhältnissen. Aufgrund ihrer prekären familiären Situation wohnte sie in Heimen und bei einer Pflegefamilie, die sie jedoch wieder verließ. In prägenden Entwicklungsphasen erfuhr sie keine stabile emotionale und häusliche Geborgenheit. In Psychiatrien und Krankenhäusern suchte sie an die 30 Mal Zuflucht – ohne dass ihr in ihrer Situation nachhaltig geholfen werden konnte. Aus Obdachlosenunterkünften wie der in der Hechtstraße wurde sie ausgewiesen, weil ihr Verhalten gegenüber Mitmenschen als nicht tragbar galt.

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Gutachter Dr. Thomas Barth führt aus, dass Menschen mit dissozialer Persönlichkeitsstörung aufgrund häufig wechselnder Bezugspersonen das Broken-Home-Syndrom entwickeln und es ihnen in vielen Fällen nicht möglich ist, ein sozial kompatibles Verhältnis gegenüber Nähe und Distanz oder Vertrauen und Misstrauen zu entwickeln oder einen angemessenen Umgang mit Aggressionen zu erlernen.

“Dort will ich nie wieder hin”

Als Grund für ihre physischen Übergriffe auf Mitbewohner*innen des Obdachlosenheims erklärt Franziska N, dass ihr die betreffenden Personen körperlich zu nahe gekommen waren und sie sich daraufhin hilflos und bedroht fühlte. Sie schildert Beleidigungen und Bedrängnis. Während ihrer U-Haft war sie für sechs Monate im Gefängniskrankenhaus in Leipzig untergebracht, wo sie laut eigener Aussage darüber aufgeklärt wurde, dass der Konsum von Marihuana sie aufgrund ihrer psychischen Konstitution innerhalb einer Spanne von etwa drei Tagen in eine Psychose abgleiten lasse. Sie zeigte sich erleichtert ob dieser Aufklärung.

Alkohol lehnt sie seit jeher ab. Von einer Heroin-Abhängigkeit konnte sie sich in jüngeren Jahren, so Franziska N., selbstständig lösen. Richter Lindner sieht nach der Urteilsverkündung gute Chancen für einen Neustart. Die Angeklagte versichert Kooperation: “Dort will ich nie wieder hin”, sagt sie über die Haft.

Ihr Schlusswort: “Ich möchte irgendwann sagen können, dass ich es geschafft habe.” Dann wird ihr von Beamten der Justiz die Fußfessel abgenommen.

2 Kommentare

  1. Da wünschen wir der Franziska doch mal, dass Sie es ehrlich meint und wieder Boden unter die Füsse bekommt…

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