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NUS scheitert vor Gericht

Am Dienstag hatten Eltern und Lehrer vor dem OVG in Bautzen demonstriert. Foto: Neustadtgrüne
Am Dienstag hatten Eltern und Lehrer vor dem OVG in Bautzen demonstriert. Foto: Neustadtgrüne
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat entschieden, dass kein Anspruch auf Genehmigung der Natur- und Umweltschule (NUS) in Dresden als Grundschule besteht. Das gab das Gericht heute per Pressemitteilung bekannt.

Der Streit um die erst kürzlich ausgezeichnete Natur- und Umweltschule geht schon seit Jahren. Erst bekam die 2012 gegündete Schule keine Genehmigung von der damaligen Bildungsagentur (heute heißt die Behörde Landesamt für Schule und Bildung), dagegen klagte der Verein. Das Verwaltungsgericht Dresden entschied, die Schulbehörde müsse neu entscheiden.

Die Richter des Verwaltungsgerichts erkannten das erforderliche besondere pädagogische Interesse an der Errichtung und dem Betrieb der NUS an. Doch die Behörde ging in Berufung. Die Entscheidung lag nun beim Oberverwaltungsgericht.

Vier "Füchse" der Natur- und Umweltschule.
Anfang April hatten Kinder und Lehrer noch die Auszeichnung zur Ressourcen-Schule gefeiert. Foto: Archiv
Das Gericht bestellte den Gutachter Joachim Kahlert. Der Münchner Erziehungswissenschaftler kam nun zu dem Schluss, dass ein besonderes pädagogisches Interesse am Betrieb der NUS nicht vorliege. Der Anwalt der Schule präsentierte einen zweiten Gutachter, der diesbezüglich zu einem anderen Ergebnis kam. Am Ende folgte das Gericht jedoch dem von ihm bestellten Gutachten.

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In der Begründung heißt es: „Ein solches besonderes pädagogisches Interesse liegt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei der Natur- und Umweltschule nicht vor.“ Nach dem vom Schulträger vorgelegten pädagogischen Konzept sei zentrales Anliegen der Grundschule, einen Unterrichtsanteil von mindestens 50 Prozent im Freien bzw. außerhalb des Schulgebäudes stattfinden zu lassen. Sowohl das vom OVG Bautzen eingeholte Sachverständigengutachten als auch das vom Schulträger vorgelegte Gutachten kämen zu dem Ergebnis, dass diese Konzeption nicht sinnvoll umgesetzt werden könne. Dann aber fehle es insgesamt an einem pädagogischen Interesse am Konzept des Schulträgers.

Kurz gesagt: Einzige Besonderheit der NUS sei der Unterricht im Wald, da der aber nicht stattfinden könne, sei die Schule nicht mehr so außergewöhnlich, dass sie genehmigt werden muss.

Das Oberverwaltungsgericht lässt keine Revision zu. Der Schulverein kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

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43 Kommentare

  1. ’suxxen…gymnasien sind wichtig- NICHT!
    wo die kinder verheizt werden.
    einfalt statt vielfalt,im tale der a…..suxxen.

    #sogehtsuxxengegendiewand

    mfg
    dia

  2. @dia

    Also fassen wir mal zusammen:

    In einer Stadt mit über 550.000 Einwohnern sind die Eltern von 64 Schülern der Meinung, dass 50 % des Unterrichtes draussen stattfinden sollte (warum auch immer), was sie nicht gewährleisten können (zum Glück. Die armen Kinder), und verlieren eine völlig abstruse Klage.

    Da kann man sich schon mal aufregen.

    Vielleicht sollten die Eltern einfach mal mit ihren Kindern am Wochenende in den Wald gehen und ihnen die Natur erklären. Aber auf die idee sind die offenbar noch nicht gekommen.

  3. Wieder einmal ein trauriger Tag für Sachsen. Man hat tausend ungelöste Probleme im Bildungssektor, aber gegen eine gut funktionierende, von viel Engagement getragene Grundschule mit allen juristischen Mitteln vorgehen – dafür haben unsere Bildungsbehörden offenbar noch Zeit. Hier war, man muß es sagen, eine enorme Verhinderungsenergie am Werk. Die das politisch (mit) zu verantworten habe, sollten sich was schämen! Man kann nur hoffen, dass zu diesem Thema das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

  4. @dia

    Klar ! Und als Nächstes kommt dann Schwimmen in der Elbe mit Delfinen. Für 10 Schüler.

    Und selbstverständlich staatlich gefördert. Wegen der Vielfalt.

  5. Da wird eine funktionierende Grundschule, die dies über erfolgreiche Schüler in weiterführenden Schulen nachweist, also von einer Landesbehörde geplättet. Diese Energie sollte vielmehr an anderer Stelle in funktionierende Grundscchulen in staatlicher Trägerscchft gepackt werden. Da gäbe es wahrlich genug zu tun. Auch in der Neustadt.

  6. Da unser Bildungssystem und die Schulpflicht nicht darauf abzielen, aus den Kindern naturnahe, selbstständige und verantwortungsbewusste MENSCHEN, sondern willenlose und ausdauernde SKLAVEN (wie bob) im Sinne der Reichen zu machen, war diese Entwicklung absehbar…
    Und deswegen wird sich wohl auch nichts daran ändern, dass Eltern, die ihre Kinder nicht auf dem kapitalistischen Sklavenmarkt verheizen lassen wollen, die Wald- oder Waldorfschule selber tragen müssen.
    Leid tun mir all die Kinder, deren Eltern sich diese Schulen nicht leisten können. Und die Kinder von bob.

  7. @paligro

    „…..Das Konzept bewerte man als „nicht genehmigungsfähig, da nicht erfolgversprechend umsetzbar im praktischen Schulbetrieb“, sagt Sprecher Roman Schulz. Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Behörde seien ein Interesse an der Erprobung und Fortentwicklung pädagogischer Konzepte sowie „das Interesse an der angemessenen pädagogischen Betreuung spezieller Schülergruppen, denen das öffentliche Schulwesen keine hinreichenden Angebote macht oder machen kann“.“

    Kein Mensch hat etwas gegen alternative Schulprojekte und schon gar nicht gegen die Erprobung von Konzepten, die besondere Schülergruppen unterstützen. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

    Und genau diese scheint die NUS ja nicht zu erfüllen. Für mich nachvollziehbarerweise.

    Und nur weil Kinder ihr Mittagessen nicht im Wald einnehmen, können aus ihnen durchaus verantwortungsvolle, naturnahe und selbstständige Menschen werden.

  8. Ein solches besonderes pädagogisches Interesse liegt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei der Natur- und Umweltschule nicht vor.

    Fragt sich, welches pädagogische Interesse die Schulbehörde verfolgt…Angesichts einer Jahrzehnte lang andauernden Hetzjagd auf alle alternativen Schulprojekte wohl ein eher konventionelles.
    N Gedicht:

    Wer die Schule hat, hat das Land.
    Aber wer hat die bei uns in der Hand!

    Du hörst schon von weitem die Schüler schnarchen.
    Da sitzen noch immer die alten Scholarchen,
    die alten Pauker mit blinden Brillen,
    sie bändigen und töten den Schülerwillen.

    Und lesen noch immer die alte Fibel
    und lehren noch immer den alten Stiebel:
    Wie in den alten Zeiten die wichtigen Schlachten
    die großen Völkerentscheidungen brachten,

    wie die Fürsten und die Söldnerlanzen
    den großen blutigen Contre tanzen,
    und ohne die heilige Monarchie
    sei die Hölle auf Erden – und schließlich,

    wie die Völker nur eigentlich Statisten seien.
    Man müßte ihnen die Dumpfheit verzeihen.
    Könnten eben nichts weiter dafür …

    Und sie lernen vom Kupfercyanür.
    Und von den braven Kohlehydraten.
    Und von den beiden Koordinaten.
    Und von der Verbindung mit dem Chrome.

    Lernen auch allerhand fremde Idiome.
    Ut regiert den Konjunktiv.
    Polichinelle ist ein Diminutiv.
    Und was so dergleichen an Stoff und an Wissen.

    Himmelherrgott! ist die Schule beschmissen!
    Seelenmord und Seelenraub!
    Unter die Kruste von grauem Staub
    drang auch kein Luftzug der neuen Zeit.

    Der alte Schulrat im alten Kleid.
    Wundert euch nicht! Was kommt aus dem Haus
    schließlich nach Oberprima heraus?

    Ein nationalistischer langer Lümmel.
    Gut genug für den Ämterschimmel.
    Gut genug für die alten Karrieren –
    als ob die heute noch notwendig wären!

    Türen auf und Fenster auf!
    Lege deine Hand darauf,
    lieber Herr Haenisch, und zeige den Jungen,
    wie die alten Griechen sungen –
    aber ohne die Philologie
    und ohne die Kriegervereinsmelodie!

    Wer die Jugend hat, hat das Land.
    Unsre Kinder wachsen uns aus der Hand.

    Und eh wir uns recht umgesehn,
    im Handumdrehn,
    sind durch die Schulen im Süden und Norden
    aus ihnen rechte Spießbürger geworden.

    Tucholsky

    Die Natur- und Umweltschule (NUS) ist eine Freie Grundschule im Dresdner Norden mit direktem Zugang zur Heide. Gegründet wurde sie 2011 von motivierten Pädagogen und Pädagoginnen, einem ambitionierten Trägerverein und engagierten Eltern. Hier lernen zurzeit 64 Kinder in zwei altersgemischten und einer altershomogenen Gruppe. Als konzeptionelle Basis dienen der NUS einerseits zentrale Elemente des schulorganisatorischen Modells des Jenaplans und andererseits die Waldpädagogik, zudem arbeitet die Dresdner Grundschule nach dem UNESCO-Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.
    Hier mal der Ablauf des Geschehens.

    @Paligro:
    5 von 5 Schultüten!
    Wobei im Allgemeinen nicht so sehr das (Schul)Geld das Problem ist, an freien Schulen zu partizipieren, sondern schlicht und einfach die begrenzten Platz-Kapazitäten.

    Und noch paar gesetzliche Grundlagen, bei denen man sich fragen darf, ob die Behörde diese einhält:

    Für jedes privat- und verwaltungsrechtliche Handeln ist ein zwingend einzuhaltender rechtlicher Rahmen vorgegeben. Die Bürger und die Verwaltung sind an die Regelungen des Gesetzgebers gebunden. Behördliche Entscheidungen dürfen damit nicht gegen Gesetze verstoßen, sondern müssen stets auf deren Grundlage basieren.

    Schulen in freier Trägerschaft wirken neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit. Sie sind gleichermaßen wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Adressaten des Bildungsauftrags der Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne dass ein Vorrang der einen oder anderen besteht.
    Schulen in freier Trägerschaft unterstehen der Aufsicht des Staates. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, obliegt den Trägern dieser Schulen die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden sowie der Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts auch abweichend von den Vorschriften für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
    (1) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn eine Schule

    1.
    in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zurücksteht,
    2.
    eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördert,
    3.
    von einem Schulträger, der oder dessen vertretungsberechtigten Organe die für die verantwortliche Führung erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen, geführt wird und
    4.
    die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend sichert.

    Die Schulaufsichtsbehörde achtet die pädagogische Eigenverantwortung der Schule und der Lehrkraft.

    usw…
    Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

  9. @Louise

    jaja…. der böse bob…..

    allerdings versuche ich immer, meine Meinung zu begründen. Auszug aus einem Artikel der TAZ:

    „….Denn sie wissen: Wenn die Lehrerin die Kuckucksmelodie flötet, heißt das: aufräumen. Die zweite Melodie ist das Signal dafür, sich im Kreis zu versammeln. “

    Ich nenne das Konditionierung. Und die finde ich fragwürdig…..

    Aber du darfst mich natürlich für einen Sklaven der Reichen halten und weiter @paligro zujubeln.

  10. Doch bob, „man“ hat sehr wohl etwas gegen alternative Schulprojekte. Das zeigen die Steine, die die Schulbehörde entsprechenden Projekten in den Weg legen, überdeutlich!
    Was soll im konkreten Fall die „Begründung“, 50% der Schulzeit im Wald sei nicht möglich? Warum sollte es nicht möglich sein, im Wald Unterricht durch zuführen? Regen und Kälte? Gibts da nicht neuerdings so Zeug…warte…Kleidung für?
    Nee, ganz klar, die Behörde will es nicht!

  11. @Seldon

    Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum diese Schule sich 6stelliger Beträgen bedienen sollte, die aus öffentlichen Mitteln kommt, nämlich genau aus den Töpfen, die diese Schule offenbar ablehnt.

    Und ich kann nicht erkennen, was daran Kindern dienen soll. Für mich wird hier das grüne Gewissen der Eltern bedient. Auf Kosten der Allgemeinheit.
    Für 64 Schüler !

    Und da kannst du schimpfen wie du willst.

  12. @Seldon

    nur weil Kondititionierung auch woanders stattfindet ist sie noch lange nicht zu rechtfertigen, wenn es um andere Inhalte geht.

    Und jetzt geniess die Sonne und feier noch ein bisschen MARX….

  13. Hallo bob,
    Ich schimpfe nicht, sondern frage, warum sich die Behörde nicht an die gesetzlichen Regelungen hält („Genehmigung ist zu erteilen…“)
    Freie Schulen lehnen im Allgemeinen auch keine öffentlichen Töpfe ab, sondern haben das selbe Recht, wie öffentliche Schulen. Ob 64 Schüler an der NUS oder der soundsovielten Grundschule lernen, macht im Übrigen finanziell für die öffentliche Hand keinen Unterschied, den auch staatliche Schulen erwirtschaften ihre Mittel nicht selbst! Davon ab ist die Fördersumme für Schüler freier Schulen eher geringer!

  14. @Seldon

    in welchem Universum sind denn deine Beiträge sachlich ? Träum weiter von einer besseren Welt….Und vom ollen Kalle….

  15. „Kein Mensch hat etwas gegen alternative Schulprojekte […].“ bob

    Wo hast du denn dein Mittagessen eingenommen? Im Keller?

    „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Ulbricht

  16. @paligro

    Japp. Im Keller ! Da, wo Sklaven eben leben ! Und damit ich nicht so alleine bin, hab ich mein Kind gleich mit eingesperrt…..

  17. Ach bob…hast ja Recht! Mit Marx ist hier echt nichts zu wollen:
    „Das herrschende Bewusstsein ist immer das Bewusstsein der Herrschenden.“ hatter gesagt…Bei Dir kann von Bewusstsein nun weiß Gott nicht die Rede sein!

  18. @Seldon

    wenn etwas ganz sicher ist, dann ist es, dass du von gar nichts ganz viel ahnung hast. du bist ein SCHNACKER…..

  19. Ey Bob, bist du spießig!!!!

    Ich finde es sehr schade für die Beteiligten und hoffe, es finden sich alternative Lösungen. Wenn ich mir so anschaue, wie sich die Walddorfschule oder auch die Freie Alternativschule hier in der Umgebung entwickelt und heraus gemacht haben, empfinde ich schon ein bisschen „Stolz“, so blöde das klingen mag. Beide Schulen haben auch mal ganz klein angefangen und wurden von allen Seiten belächelt. Heute sind sie ein fester Bestandteil der Möglichkeiten, sein Kind auf andere Art und Weise auf das Leben vorzubereiten.

  20. @Sylvia

    wenn du mal etwas gründlicher gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass ich grundsätzlich überhaupt nichts gegen alternative Bildungskonzepte habe. Allerdings finde ich es schon komisch, dass die NUS es in knapp 7 Jahren nicht geschafft hat ihren Kernpunkt, nämlich 50% ihres Unterrichtes nach draussen zu verlegen, glaubwürdig hat nachweisen können. Für mich sind die überhaupt nicht vergleichbar mit Steiner, Montessori oder Célestin-Freinet.

    Spießige Grüsse

  21. bob,

    ich finde es schon komisch, dass du und die Entscheidungsträger gegen eine Förderung sind, weil die „50% draußen“ nicht ganz hin kommen. Selbst wenn in der NUS nur durchschnittlich 34,729% des Unterrichts draußen stattfindet, ist das faktisch mehr als in einer herkömmlichen Grundschule. Fakt ist auch, dass mit jeder weiteren Förderung von Schulen, Kapazitäten entstehen, die es ermöglichen die Klassenstärke zu senken. Und das ist dringend geboten. Da kannst du jeden Lehrer fragen, bob!

  22. @paligro

    Du hast das immer noch nicht verstanden. Die Schule selbst hat sich die
    50% ins Pflichtenheft geschrieben und ist damit vor Gericht gezogen, weil sie Fördergelder möchte. Sie hätte ja auch 30% sagen können, indem sie ihr Konzept ein weinig an die Realitäten anpasst. Das wollte die Schule aber nicht. Die haben doch selbst den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt. Und dann verliert man eben.

    In allen anderen Punkten bin ich ja mehr oder weniger bei dir.

  23. oh bob,
    ich nehme an, du hast die beiden Gutachten zur Schule gelesen und kennst die Konzeption der NUS. Falls nicht, solltest du dich etwas bremsen und nicht solche Unwahrheiten verbreiten.

  24. @rudi

    Die Konzeption der Schule kenne ich. Die Gutachten nicht.

    Dennoch habe ich eine Meinung. Die habe ich mir gebildet. Die ist nicht vom Himmel gefallen.

    Und wenn ich meine Meinung sage, hat das nichts mit Unwahrheiten zu tun. Und bremsen muss ich mich auch nicht !

  25. Deine Beschreibung des Konzepts mit den Prozentzahlen ist unwahr und der beschriebene Klageweg der Schule ist ebenso falsch. Deine Meinung interessiert mich dabei nicht.

  26. @rudi

    Schon klar, dass dich andere Meinungen nicht interessieren. Dann Berichten wohl alle Medien vom MDR bis zur TAZ verkehrt ?

  27. Es ging um die falschen Tatsachen, welche du als deine Meinung darstellst. Nicht um andere Meinungen. Hättest du Ahnung, wüsstest du was es mit den Prozenten auf sich hat. Hast du aber offensichtlich nicht.

  28. @Jens & Iris @rudi

    Genau ! bob ist doof, weil er eine andere Meinung hat, und Ahnung hat er auch nicht. Nur hab ich bisher noch nicht eine einzige vernünftige Erklärung gehört !

    Und jetzt wird mir langweilig…….

  29. Hallo Bob,
    eine Meinung zu haben ist noch kein Verdienst. Man sollte sie auch ansatzweise begründen und vertreten können. „Wer etwas meint und das auch äußern will, wer also etwas mitzuteilen hat, weil es ihm anderen gegenüber auf diese Mitteilung ankommt, der will das tun und nicht dürfen; der fällt ein Urteil oder meldet ein Interesse an. Der will nicht bloß mal etwas gesagt haben, vielmehr geht es ihm um eine Auseinandersetzung: Sein Gegenüber soll dem Urteil zustimmen oder es widerlegen, also den vorgetragenen Gedanken ernsthaft prüfen, und das durch das Urteil begründete Interesse soll er unterstützen oder begründet ablehnen.“
    http://www.gegenstandpunkt.de/radio/2006/ga060320.htm
    Aber so wird das Recht auf freie Meinung(säußerung) ja gern mißverstanden: Hauptsache auskotzen, Fakten egal…
    Das Konzept der NUS umfaßt 25 Seiten, nirgendwo steht etwas von „50%“ draußen. (Genaugenommen kommt die Zahl 50 nur in der BLZ vor…) Dafür ganz viele Punkte, die ein „besonderes pädagogisches Interesse“ sehr wohl rechtfertigen würden!

    Aber Dir ist laangweilig, schon klar…geht meinem Fünfjährigen auch mal schnell so…

  30. Wenn Du meinst, dass Bob doof ist, dann ist das Deine Meinung, der ich jetzt mal nicht widersprechen möchte…

  31. Hier mal Infos aus erster Hand, da ich als NUS-Mutter selbst im Gerichtssaal war.

    Die Behörde hat auf mind. 50 % außerschulischem Anteil bestanden (und es musste ins Konzept von 2013 / Stand bei Gericht), weil das Konzept ansonsten nicht BESONDERS wäre. Sie argumentiert, sonst gäbe es ja keinen Unterschied zu öffentlichen Grundschulen, die laut der LaSuB-Frau einen Draußen-Anteil von 30 % haben. Die in der Behörde haben wahrscheinlich den Rest vom Konzept nicht verstanden, also die Besonderheiten des Lernbegleitens, des Mitteinanders und des Umwelt- und Nachhaltigkeitsgedankens. Deshalb blieb ihr wahrscheinlich nichts anderes übrig, als sich auf diese eine Zahl zu stürzen. (zur Erinnerung: Freie Grundschulen müssen ein besonderes pädagogisches Interesse nachweisen, anders als freie Oberschulen oder ~ Berufsschulen).

    Im übrigen hält die NUS die 50 % außerschulischen Anteil ein. Es ist eine Ganztagsgrundschule und Nachmittagsprojektangebote finden z.B. im Schulgarten, in der Holzwerkstatt oder einfach im Wald statt. Dazu kommt in jeder Jahreszeit eine Waldwoche, jede Woche ein Waldtag und der Sport- und Schwimmunterricht. Drei Lernvormittage finden in den schönen Schulräumen statt.

    Natürlich steht für die NUS-Eltern und -Pädagogen außer Frage, dass hier ein ganz außerordendliches pädagogisches Meisterstück Tag für Tag gelingt. Die Kinder sind glücklich / im Moment untröstlich. Wir Eltern kämpfen weiter!

  32. Nachtrag:
    Die Behörde behauptet, dieser hohe Draußenanteil ist nicht einhaltbar ohne Nachteile für die Kinder zu haben bzw. sie in ihrem Kindeswohl zu gefährden, so argumentiert auch Prof. Kahlert aus München in seinem furchtbaren Gutachten.

    Die Praxis zeigt, dass es doch geht, siehe vorher.

    Und Prof. Dr. Rainer Winkel sagt in seinem Gutachten lediglich, dass es nicht sinnvoll ist, so eine starre Zahl in ein Schulkonzept zu schreiben.

    Der Sachverständige hat sowohl im Gutachten als auch vor Gericht die Anregung gegeben, die numerische Verteilung der Lernzeiten durch eine situative Verteilung zu ersetzen: „So viel im Schulgebäude stattfindender Unterricht wie notwendig und so viel außerschulisches Lehren und Lernen wie sinnvoll und möglich“, so Winkel in seinem Sachverständigengutachten vom 23.03.2018.

  33. Öffentliche Grundschulen haben einen Draußen-Anteil von 30%? Holla die Waldfee!
    Da hat das Landesamt wohl den mittlerweile regulären Unterrichtsausfall zum Draußen-Anteil dazu gerechnet. Dann kommt man aber immer noch nicht auf 30% „draußen“, also rechne man noch den Turnunterricht (in der Halle) mit rein… und die große Pause -> 30% – IT’S MAGIC!

  34. 30% kann m.M.n. nur erreicht werden, wenn auch der Hort dazu gerechnet wird, große Hofpause, Sport + Schwimmen, mal ein Museums- oder Theaterbesuch und Wandertage. Aber es wird nicht jede öffentlich-sächsische Grundschule in der Praxis schaffen, denke ich.

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