Fast ein Jahr nach dem Messerangriff in der Straßenbahn Linie 7 ist am Dienstag das Urteil gefallen. Nach insgesamt zehn Verhandlungstagen hat die Jugendkammer des Landgerichts Dresden den heute 21-jährigen Ismail H. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Sein Mitangeklagter, der heute 22-jährige Majd A., erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit dem Urteil endet zunächst ein Verfahren, das bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte und über Monate hinweg intensiv verfolgt wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Von Beziehungsstreit bis Gesichtsnarbe
Im Mittelpunkt des Prozesses stand der Angriff auf den US-Amerikaner John Rudat in der Nacht zum 24. August 2025 in der Straßenbahnlinie 7. Rudat war gemeinsam mit Freunden unterwegs, als er beobachtete, wie Majd A. mit seiner damaligen Freundin in Streit geriet. Gemeinsam stiegen sie am Albertplatz ein, bereits dort war der Streit laustark zu vernehmen gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts blieb es nicht bei diesem lautstarken Wortwechsel. Mehrere Zeugen schilderten, dass der Angeklagte die junge Frau schlug und an den Haaren zog. Rudat entschloss sich am Neustädter Markt daraufhin einzugreifen, um die Situation zu beenden.
Was dann folgte, dauerte laut Staatsanwalt Till von Borries nur etwa 15 Sekunden. Während John Rudat mit Majd A. beschäftigt war, kam Ismail H. hinzu, wollte Majd A. wohl helfen, bückte sich, zog ein Cuttermesser und führte einen Schnitt quer durch das Gesicht des damals 21-Jährigen aus. Rudat erlitt schwere Verletzungen an Nase, Lippe und Augenlid. Er musste notoperiert werden und verbrachte drei Tage im Krankenhaus. Die Narbe in seinem Gesicht wird ihn nach Angaben des Gerichts dauerhaft begleiten.

In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel klar, dass die Kammer keinen Tötungsvorsatz erkennen konnte. Der Angriff hätte jedoch durchaus lebensgefährlich enden können. Gerade im Gesichtsbereich lasse sich ein Messer nicht kontrolliert einsetzen. Deshalb sprach das Gericht Ismail H. wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung schuldig. Die Kammer bewertete die Verletzungen außerdem als dauerhafte Entstellung.
Deutliche Worte fand das Gericht auch für das Verhalten des Geschädigten. John Rudat habe mit seinem Eingreifen Zivilcourage bewiesen. Auch wenn die junge Frau Hilfe zunächst ablehnte, sei es auf jeden Fall richtig gewesen, sich einzumischen, nachdem sie geschlagen worden sei. Der anschließende Messereinsatz sei dagegen in keiner Weise zu rechtfertigen gewesen. Gleichzeitig stellte die Kammer fest, dass Ismail H. den Angriff eigenständig begangen habe. Eine Absprache mit Majd A. oder eine Aufforderung, das Messer einzusetzen, habe es nach der Beweisaufnahme zu keinem Zeitpunkt gegeben. Zugleich kritisierte der Vorsitzende Richter, dass der Fall nach der Tat teilweise politisch instrumentalisiert worden sei. Er verwies dabei unter anderem auf öffentliche Auftritte Rudats mit Politikern und seine Art, den Vorfall auf Social Media und in Interviews zu seinen Gunsten zu nutzen.
Ihre vorherigen Taten – für das Urteil ausschlaggebend
Neben der Straßenbahntat musste sich Ismail H. wegen weiterer Delikte verantworten. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem auch wegen weiterer gefährlicher Körperverletzungen sowie wegen des Handels sowie der Weitergabe von Cannabis und verschreibungspflichtigen Medikamenten. Aufgrund der Schwere der Schuld und der Vielzahl weiterer Straftaten sah die Jugendkammer keinen Raum für eine Bewährungsstrafe. Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen bleibt bestehen.
Majd A. wurde unter anderem wegen mehrerer Körperverletzungen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls sowie einer weiteren gefährlichen Körperverletzung am Hauptbahnhof Dresden mit einer Glasflasche schuldig gesprochen. Im Zusammenhang mit dem Vorfall in der Straßenbahn sah das Gericht ihn als Auslöser der Eskalation. Für den Messerangriff selbst trage er jedoch keine strafrechtliche Verantwortung. Der Vorsitzende Richter wies zudem darauf hin, dass sich die öffentliche Aufmerksamkeit früh stark auf Majd A. konzentriert habe, obwohl sich der Vorwurf des Messerangriffs von Beginn an gegen Ismail H. gerichtet habe. Die mediale Berichterstattung habe beide Angeklagten vielfach gleichgesetzt, obwohl ihre strafrechtliche Verantwortung für die Tat in der Straßenbahn unterschiedlich zu bewerten sei. Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem seine teilweise geständigen Angaben, seine Einsicht und die Erwartung, dass er künftig straffrei bleiben werde. Seine Freiheitsstrafe wurde deshalb zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Auflagen gehören unter anderem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, die Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, eine Suchtberatung sowie die Teilnahme an einem Aggressionskontrolltraining.

Staatsanwalt Till von Borries hatte in seinem Schlussplädoyer für beide Angeklagte jeweils drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf deutlich geringere Strafen – Majds Strafverteidigerin Ricarda Dornbach auf ein Jahr und acht Monate Bewährung nach Jugendstrafrecht, Ismails Anwältin Franziska Högner auf ein Jahr und drei Monate, ebenfalls unter Jugendstrafrecht und auf Bewährung – und verwies unter anderem auf die umfangreiche Medienberichterstattung, die Untersuchungshaft sowie die persönliche Entwicklung der Angeklagten während des Verfahrens. Das Gericht folgte diesen Anträgen zum Teil.
Kritik an frühzeitiger Berichterstattung
In seiner Urteilsbegründung übte der Vorsitzende Richter zudem deutliche Kritik an Teilen der Berichterstattung unmittelbar nach der Tat. Einige Darstellungen seien aus Sicht des Gerichts unsachlich und fehlerhaft gewesen und hätten dazu beigetragen, dass der Fall früh politisiert worden sei. So seien unter anderem Behauptungen über eine gezielte Belästigung zweier Frauen durch Ausländer oder Vergleiche mit einem “Massaker” überspitzt verbreitet worden, obwohl sich diese Vorwürfe im Verfahren nicht bestätigt hätten. Die Kammer habe sich deshalb bewusst darum bemüht, den Sachverhalt ausschließlich anhand der Beweise und Zeugenaussagen zu bewerten.
Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das nicht nur wegen der Tat selbst, sondern auch wegen der zahlreichen Videoaufnahmen, der umfangreichen Beweisaufnahme und der öffentlichen Debatte große Aufmerksamkeit erregte.
Neustadt-Geflüster war an allen zehn Verhandlungstagen im Gerichtssaal. Ein ausführlicher Rückblick auf den Prozess folgt in den kommenden Tagen.




















Dem ausführlichen Prozessbericht sehe ich mit Spannung entgegen. Bis dahin bleiben bei mir jedoch zwei Fragezeichen.
Erstens: Drei Jahre Jugendstrafe für jemanden, der nicht nur einem Menschen mit einem Cuttermesser das Gesicht aufschlitzt, sondern zusätzlich wegen weiterer gefährlicher Körperverletzungen, Drogenhandels und anderer Delikte verurteilt wird. Das erscheint mir erstaunlich milde. Vergleiche zwischen einzelnen Urteilen sind zwar immer schwierig, weil jeder Fall seine eigenen rechtlichen und persönlichen Besonderheiten hat. Dennoch drängt sich angesichts der aktuellen Diskussion unweigerlich der Vergleich zum Urteil gegen den Königstraßendealer auf: sechs Jahre dort, drei Jahre hier. Wenn man sich vor Augen führt, was ein Messerhieb im Gesicht alles hätte verursachen können, fällt es schwer, dieses Strafmaß nachzuvollziehen.
Zweitens: Dass in der Urteilsbegründung ausführlich thematisiert wird, der Geschädigte habe den Vorfall öffentlich zu seinem Vorteil genutzt. Selbst wenn das Gericht diesen Eindruck gewonnen haben sollte, ändert das nichts an der eigentlichen Tat. Wer Zivilcourage zeigt und dafür lebenslang gezeichnet wird, sollte am Ende nicht den Eindruck erwecken müssen, sich für sein späteres Auftreten rechtfertigen zu müssen. Das erscheint mir für die Bewertung der eigentlichen Straftat von untergeordneter Bedeutung.
Beides hinterlässt bei mir einen schalen Beigeschmack.