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Nach Messerangriff in Straßenbahn – Urteil am Landgericht gefällt

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Fast ein Jahr nach dem Messerangriff in der Straßenbahn Linie 7 ist am Dienstag das Urteil gefallen. Nach insgesamt zehn Verhandlungstagen hat die Jugendkammer des Landgerichts Dresden den heute 21-jährigen Ismail H. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Sein Mitangeklagter, der heute 22-jährige Majd A., erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit dem Urteil endet zunächst ein Verfahren, das bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte und über Monate hinweg intensiv verfolgt wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten Majd A. (links) und Ismail H. (rechts) verdeckt von Aktenordnern auf der Anklagebank. - Foto: Florian Varga
Die Angeklagten Majd A. (links) und Ismail H. (rechts) verdeckt von Aktenordnern auf der Anklagebank. – Foto: Florian Varga

Von Beziehungsstreit bis Gesichtsnarbe

Im Mittelpunkt des Prozesses stand der Angriff auf den US-Amerikaner John Rudat in der Nacht zum 24. August 2025 in der Straßenbahnlinie 7. Rudat war gemeinsam mit Freunden unterwegs, als er beobachtete, wie Majd A. mit seiner damaligen Freundin in Streit geriet. Gemeinsam stiegen sie am Albertplatz ein, bereits dort war der Streit laustark zu vernehmen gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts blieb es nicht bei diesem lautstarken Wortwechsel. Mehrere Zeugen schilderten, dass der Angeklagte die junge Frau schlug und an den Haaren zog. Rudat entschloss sich am Neustädter Markt daraufhin einzugreifen, um die Situation zu beenden.

Was dann folgte, dauerte laut Staatsanwalt Till von Borries nur etwa 15 Sekunden. Während John Rudat mit Majd A. beschäftigt war, kam Ismail H. hinzu, wollte Majd A. wohl helfen, bückte sich, zog ein Cuttermesser und führte einen Schnitt quer durch das Gesicht des damals 21-Jährigen aus. Rudat erlitt schwere Verletzungen an Nase, Lippe und Augenlid. Er musste notoperiert werden und verbrachte drei Tage im Krankenhaus. Die Narbe in seinem Gesicht wird ihn nach Angaben des Gerichts dauerhaft begleiten. 

Ein Polizist dokumentiert den Tatort in der Straßenbahn für die Ermittlungen. - Foto: Florian Varga
Ein Polizist dokumentiert den Tatort in der Straßenbahn für die Ermittlungen. – Foto: Florian Varga

In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel klar, dass die Kammer keinen Tötungsvorsatz erkennen konnte. Der Angriff hätte jedoch durchaus lebensgefährlich enden können. Gerade im Gesichtsbereich lasse sich ein Messer nicht kontrolliert einsetzen. Deshalb sprach das Gericht Ismail H. wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung schuldig. Die Kammer bewertete die Verletzungen außerdem als dauerhafte Entstellung. 

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Deutliche Worte fand das Gericht auch für das Verhalten des Geschädigten. John Rudat habe mit seinem Eingreifen Zivilcourage bewiesen. Auch wenn die junge Frau Hilfe zunächst ablehnte, sei es auf jeden Fall richtig gewesen, sich einzumischen, nachdem sie geschlagen worden sei. Der anschließende Messereinsatz sei dagegen in keiner Weise zu rechtfertigen gewesen. Gleichzeitig stellte die Kammer fest, dass Ismail H. den Angriff eigenständig begangen habe. Eine Absprache mit Majd A. oder eine Aufforderung, das Messer einzusetzen, habe es nach der Beweisaufnahme zu keinem Zeitpunkt gegeben. Zugleich kritisierte der Vorsitzende Richter, dass der Fall nach der Tat teilweise politisch instrumentalisiert worden sei. Er verwies dabei unter anderem auf öffentliche Auftritte Rudats mit Politikern und seine Art, den Vorfall auf Social Media und in Interviews zu seinen Gunsten zu nutzen.

Ihre vorherigen Taten – für das Urteil ausschlaggebend

Neben der Straßenbahntat musste sich Ismail H. wegen weiterer Delikte verantworten. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem auch wegen weiterer gefährlicher Körperverletzungen sowie wegen des Handels sowie der Weitergabe von Cannabis und verschreibungspflichtigen Medikamenten. Aufgrund der Schwere der Schuld und der Vielzahl weiterer Straftaten sah die Jugendkammer keinen Raum für eine Bewährungsstrafe. Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen bleibt bestehen. 

Majd A. wurde unter anderem wegen mehrerer Körperverletzungen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls sowie einer weiteren gefährlichen Körperverletzung am Hauptbahnhof Dresden mit einer Glasflasche schuldig gesprochen. Im Zusammenhang mit dem Vorfall in der Straßenbahn sah das Gericht ihn als Auslöser der Eskalation. Für den Messerangriff selbst trage er jedoch keine strafrechtliche Verantwortung. Der Vorsitzende Richter wies zudem darauf hin, dass sich die öffentliche Aufmerksamkeit früh stark auf Majd A. konzentriert habe, obwohl sich der Vorwurf des Messerangriffs von Beginn an gegen Ismail H. gerichtet habe. Die mediale Berichterstattung habe beide Angeklagten vielfach gleichgesetzt, obwohl ihre strafrechtliche Verantwortung für die Tat in der Straßenbahn unterschiedlich zu bewerten sei. Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem seine teilweise geständigen Angaben, seine Einsicht und die Erwartung, dass er künftig straffrei bleiben werde. Seine Freiheitsstrafe wurde deshalb zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Auflagen gehören unter anderem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, die Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, eine Suchtberatung sowie die Teilnahme an einem Aggressionskontrolltraining.

Alarmierte Polizeibeamte können einen der beiden Tatverdächtigen an der Anton-Leipziger-Straße stellen. - Foto: Florian Varga
Nach dem Vorfall flohen beide Angeklagten aus der Bahn. Majd A. konnte wenig später durch die Polizei gefasst werden. Ismail H. stellte sich nach einer Öffentlichkeitsfahndung und großem Medieninteresse den Behörden freiwillig. – Foto: Florian Varga

Staatsanwalt Till von Borries hatte in seinem Schlussplädoyer für beide Angeklagte jeweils drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf deutlich geringere Strafen – Majds Strafverteidigerin Ricarda Dornbach auf ein Jahr und acht Monate Bewährung nach Jugendstrafrecht, Ismails Anwältin Franziska Högner auf ein Jahr und drei Monate, ebenfalls unter Jugendstrafrecht und auf Bewährung – und verwies unter anderem auf die umfangreiche Medienberichterstattung, die Untersuchungshaft sowie die persönliche Entwicklung der Angeklagten während des Verfahrens. Das Gericht folgte diesen Anträgen zum Teil.

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Kritik an frühzeitiger Berichterstattung

In seiner Urteilsbegründung übte der Vorsitzende Richter zudem deutliche Kritik an Teilen der Berichterstattung unmittelbar nach der Tat. Einige Darstellungen seien aus Sicht des Gerichts unsachlich und fehlerhaft gewesen und hätten dazu beigetragen, dass der Fall früh politisiert worden sei. So seien unter anderem Behauptungen über eine gezielte Belästigung zweier Frauen durch Ausländer oder Vergleiche mit einem “Massaker” überspitzt verbreitet worden, obwohl sich diese Vorwürfe im Verfahren nicht bestätigt hätten. Die Kammer habe sich deshalb bewusst darum bemüht, den Sachverhalt ausschließlich anhand der Beweise und Zeugenaussagen zu bewerten.

Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das nicht nur wegen der Tat selbst, sondern auch wegen der zahlreichen Videoaufnahmen, der umfangreichen Beweisaufnahme und der öffentlichen Debatte große Aufmerksamkeit erregte.

Neustadt-Geflüster war an allen zehn Verhandlungstagen im Gerichtssaal. Ein ausführlicher Rückblick auf den Prozess folgt in den kommenden Tagen.

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76 Kommentare

  1. Dem ausführlichen Prozessbericht sehe ich mit Spannung entgegen. Bis dahin bleiben bei mir jedoch zwei Fragezeichen.

    Erstens: Drei Jahre Jugendstrafe für jemanden, der nicht nur einem Menschen mit einem Cuttermesser das Gesicht aufschlitzt, sondern zusätzlich wegen weiterer gefährlicher Körperverletzungen, Drogenhandels und anderer Delikte verurteilt wird. Das erscheint mir erstaunlich milde. Vergleiche zwischen einzelnen Urteilen sind zwar immer schwierig, weil jeder Fall seine eigenen rechtlichen und persönlichen Besonderheiten hat. Dennoch drängt sich angesichts der aktuellen Diskussion unweigerlich der Vergleich zum Urteil gegen den Königstraßendealer auf: sechs Jahre dort, drei Jahre hier. Wenn man sich vor Augen führt, was ein Messerhieb im Gesicht alles hätte verursachen können, fällt es schwer, dieses Strafmaß nachzuvollziehen.

    Zweitens: Dass in der Urteilsbegründung ausführlich thematisiert wird, der Geschädigte habe den Vorfall öffentlich zu seinem Vorteil genutzt. Selbst wenn das Gericht diesen Eindruck gewonnen haben sollte, ändert das nichts an der eigentlichen Tat. Wer Zivilcourage zeigt und dafür lebenslang gezeichnet wird, sollte am Ende nicht den Eindruck erwecken müssen, sich für sein späteres Auftreten rechtfertigen zu müssen. Das erscheint mir für die Bewertung der eigentlichen Straftat von untergeordneter Bedeutung.

    Beides hinterlässt bei mir einen schalen Beigeschmack.

  2. Das exakt ist der Beweggrund, warum ich nach 16 Jahren als Schöffe am Landgericht Dresden (zumeist in der großen Strafkammer) sowohl auf Ehrungsfeiern als auch auf Urkunden der deutschen Justiz verzichten kann. Macht mal einfach!

  3. @Calvin: Der Vergleich zum Königsstraßendealer hingt gewaltig. Sowohl vom Delikt her (bewaffneter Drogenhandel) als auch vom Alter des Angeklagten. Bei dem Straßenbahnfall kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung – sollte einleuchten warum bei Jugendstrafen der Fokus nicht unbedingt auf lange Haftstrafen gelegt wird. Jugendstrafen sind i.d.R. auf 5 Jahre beschränkt (Ausnahme sind besonders schwere Fälle). Da ist der mutmaßliche Täter meiner Meinung nach mit 3 Jahren schon gut bedient. Wüsste nicht was es bringen soll einen 21 Jährigen länger in den Knast zu stecken.

  4. Uff, hatte noch gar nicht mitbekommen, dass Rudat die Tat so ausschlachtet. Grad mal sein Insta angeschaut, das ist natürlich ein gefundenes Fressen für seine rassistische Hass-Polemik. Gut, dass der Richter das kritisiert hat.

  5. Etwas unbeachtet – viel krasser finde ich das Urteil gegen den Zweiten, auch wenn der nicht unmittelbar für den Messerangriff verantwortlich war:

    „Majd A. wurde unter anderem wegen mehrerer Körperverletzungen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls sowie einer weiteren gefährlichen Körperverletzung am Hauptbahnhof Dresden mit einer Glasflasche schuldig gesprochen.“

    Konnte ja auch keiner Wissen, dass man mit einer abgebrochenen Glasflasche nicht auf Leute losgeht. Für den armen Syrer, der vermutlich durch 6-7 Länder geflohen ist, um dann in Deutschland endlich Schutz zu suchen, gibt’s dann

    „100 Stunden gemeinnützige Arbeit, die Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, eine Suchtberatung sowie die Teilnahme an einem Aggressionskontrolltraining.“

    Wieviel Prozent hat dieses Urteil der AfD bei der nächsten Wahl gebracht?

  6. @Pieschener

    Sag mal was stimmt denn mit Dir nicht? Der Typ hat eine junge Frau geschlagen und malträtiert und jemandem mit einem Cuttermesser für alle Zeit verunstaltet. Das ist doch kein dummer Jungen Streich. Der Typ ist gemeingefährlich. Wir haben jedenfalls kein Cuttermesser in der Tasche. Der Typ gehört in den Knast. Und von uns aus für 10 Jahre. Aber stattdessen wird dann wohl eine Diskussionskerze angezündet und über alles noch mal geredet….. MANNOMANN

  7. @Pieschener
    Wie beschrieben, lassen sich die Verfahren nur bedingt vergleichen. Insofern hast du natürlich recht, dass im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Von einer einmaligen jugendlichen Entgleisung kann man angesichts der Vorstrafen und der weiteren abgeurteilten Delikte – Diebstahl, Körperverletzungen, Drogen- und Medikamentendelikte, illegale Einreise – allerdings kaum sprechen. Beunruhigend finde ich zudem einen anderen Punkt, auf den sich auch mein Hinweis zum Strafmaß gründet: Wenn jemand nicht gerade vorhat, nachts in einer Straßenbahn Teppichboden zu verlegen – warum führt er dann überhaupt ein Cuttermesser mit sich? Wer ein solches Werkzeug bewusst dabeihat, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass es auch eingesetzt werden könnte.

    @Karl A
    Über sein Auftreten kann man unterschiedlicher Meinung sein. Auch über seine Ansichten oder seine Äußerungen. Ohne den Angriff hätte es jedoch weder Interviews noch öffentliche Auftritte gegeben. Ursache und Wirkung sollte man daher nicht verwechseln.

    Wer Zivilcourage zeigt und dafür dauerhaft entstellt wird, darf anschließend auch öffentlich darüber sprechen – selbst wenn einem die Art und Weise nicht gefällt. Und vielleicht macht ein solcher Vorfall auch etwas mit einem Menschen. Wer wegen eines Messerangriffs lebenslang gezeichnet ist, verändert unter Umständen seinen Blick auf bestimmte Themen. Das muss man nicht teilen, sollte es aber zumindest nachvollziehen können.

  8. @Pieschener
    „Wüsste nicht was es bringen soll einen 21 Jährigen länger in den Knast zu stecken.“
    Ganz einfach, dann ist ein Typ, der anderen mit einem Messer die Fresse aufschlitzt, dazu länger nicht in der Lage.

  9. @versteher
    Was fehlt denn einem wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung, wegen weiter gefährlicher Körperverletzungen, wegen des Handels sowie der Weitergabe von Cannabis und verschreibungspflichtigen Medikamenten verturteilten Straftäter noch zum „richtigen Kriminellen“?

  10. @S&W vielleicht kommt euer Unverständnis auch daher, dass ihr die Straftaten von zwei unterschiedlichen Personen auf eine Person projeziert. Schön ausfällig werden, aber den Text nicht mal gelesen haben. Tolle Umgangsformen!

  11. @Pieschener

    Du hast natürlich Recht. Geschlagen und in den Haaren gezogen hat das Mädchen ja der andere Held. Wenn es nur ein Messerangriff mit lebenslangen Folgen war, geht die verhältnismäßig milde Strafe natürlich klar. Der hat ja nicht mal sein Augenlicht verloren. Nur das Lid aufgeschlitzt. Die Halsschlagader war auch nicht betroffen und überhaupt: Der lebt doch noch. Was will der eigentlich?

    Merkste selber, oder?

  12. Für eine gute Ausbildung braucht man 10 Jahre und der Knast ist dafür ideal. Wenn man dann rauskommt kann man so richtig loslegen. Aber fürs Gerechtigkeitgefühl ist es natürlich gut, die Leute lange wegzuschliessen.

  13. @versteher

    Auch Du hast natürlich recht. Wegschliessen bringt nichts. Ausserdem kostet jeder Tag in Haft den Staat etwa 180,- Euro. Also in der Summe etwa 200.000 Euro. Unser Vorschlag wäre also, dass man diesen Komiker zusammen mit anderen Komikern, die sich über das deutsche Strafsystem vermutlich kaputtlachen, einfach in ein Flugzeug setzt und nach Damaskus bringt. Das wäre zumindest preiswerter und würde auch das „Weiterbildungsproblem“ in einem Jugendgefängnis lösen. Es könnte sein, dass denen das nicht so gut gefällt. Wahrscheinlich geht man da mit Messerstechern und Drogendealern etwas anders um als hier. Ist nur so eine Idee. Und wir reden von Schwerststraftätern, nicht von Flüchtlingen im allgemeinen…..

  14. @statler & waldorf: „Auch Du hast natürlich recht. Wegschliessen bringt nichts…“ – Richtig, Abschiebung, nach zumindest einiger Haft, wäre die richtige Lösung für dieses Duo Infernale, das offenbar gewohnheitsmäßig mit Cutter-Messern und abgebrochenen Glasflaschen agiert. Oder warum sollten wir hier Leute behalten, die offenbar eine lebensbedrohliche Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen?

  15. Resozialisierung scheint hier in der Runde nicht so das Thema zu sein. Soll aber in vielen Fällen helfen, kostet natürlich auch Geld und ist auch anstrengend. Oder sollen auch Blutsdeutsche ins Ausland verfrachtet werden?

  16. @versteher

    BLUTSDEUTSCH…. Wow. Das ist ja mal ne Ansage! Und übrigens: Resozialisierung bedeutet Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Fragt sich nur in welche. In eine Gesellschaft in der Frauen keine Rechte haben und andersdenkende mit Gewalt zur gewünschten Raison gebracht werden? Wir nennen das eben kriminell. Da kannst Du hier rumschwurbeln wie Du willst. Würde uns auch mal interessieren ob du auch noch so denken würdest, wenn eine solche Tat dich selber oder dein persönliches Umfeld treffen würde. Beantworte Dir das selber.

  17. Vermutlich gibt es nicht wenige Kriminelle mit deutscher Staatsbürgerschaft, die sich ins Ausland absetzen, weil ihnen hier das Pflaster zu heiß wird oder sie mit Haftbefehl gesucht werden. Also schnell aus dem Staub machen. Und wenn dann die Aufenthaltsländer damit ein Problem haben (weil unsere Kriminellen dort auch weiter ihrer Tätigkeit nachgehen), dann werden die da eingesammelt und nach Deutschland abgeschoben. Passiert häufiger als man denkt und ist völlig normal. Die anderen Länder wollen unsere Kriminellen nicht haben. Ein ganz normaler Vorgang, warum sollte es andersrum nicht so sein?

  18. So cholerisch wie Du rüberkommst, @statler und mitlaufender, wirkste selbst n bissl wie Affekttäter.
    Nur mal am Rande.

  19. Die Kommentare hier sind echt ein gutes Abbild für Deutschland. Selbst Neustädter sind offenbar nur zwei kriminelle Ausländer davon entfernt, eine Nazi-Partei zu wählen (oder verstehen zumindest, wenn man das tut). Alle anderen Probleme in diesem Land egal, Hauptsache, gegen Ausländer wird ordentlich law & order durchgesetzt, Jugendstrafrecht hin oder her. Und hinterher ist man dann wieder geschockt, wie sowas hätte passieren können.
    Und wer sich mit den rechtlichen Maßstäben in so einem Fall auseinandersetzen will statt nur Stammtischmeinungen wiederzugeben: da hilft die Urteilsbegründung, oder auch eine Beschäftigung mit den Themen Jugendstrafrecht, Resozialisierung, Rückfallquoten etc.

  20. @Stefan E.

    Eine hier begangene Straftat und eine hier ausgesprochene Verurteilung sollten grundsätzlich auch hier vollstreckt werden. Ihre Beispiele betreffen allerdings einen anderen Sachverhalt: Dort wurde die Tat entweder im Ausland begangen und der Tatortstaat verlangt die Strafverfolgung oder der Täter ist vor der Strafverfolgung ins Ausland geflohen und wird zur Durchführung des Verfahrens ausgeliefert.

    Dass Deutschland Straftäter an andere Staaten ausliefert und umgekehrt verurteilte Straftäter zur Strafvollstreckung zurücknimmt – teilweise sogar deutsche Staatsangehörige –, haben erst kürzlich prominente Fälle aus dem linken wie auch aus dem rechten Spektrum gezeigt. Das ist Ausdruck rechtsstaatlicher Zusammenarbeit und kein Widerspruch.

    @Karl A

    Sie setzen voraus, dass Kritik am Umgang mit Migration oder an einem konkreten Strafmaß zwangsläufig eine bestimmte politische Gesinnung offenbart. Ehrlich gesagt klingt dieses Schubladendenken für mich eher nach Stammtisch als die Frage anderer Kommentatoren, ob jemand durch schwere Straftaten sein Aufenthaltsrecht verwirkt.

    Gerichte und ihre Entscheidungen genießen in einem Rechtsstaat zu Recht großes Vertrauen. Das Urteil ist zu akzeptieren. Trotzdem darf über das Strafmaß diskutiert werden – genau deshalb werden Urteile öffentlich verkündet und begründet. Dass dieser Prozess und seine Begründung viele Dresdner beschäftigen, ist angesichts der Tat weder überraschend noch verwerflich.

    Unglücklich finde ich allerdings, dass die Urteilsbegründung und inzwischen auch Teile der Debatte das spätere öffentliche Auftreten des Opfers so stark in den Mittelpunkt rücken. Man muss weder seine Ansichten noch seine Art der öffentlichen Darstellung teilen. Aber daraus eine Relativierung der Tat abzuleiten, halte ich für falsch.

    Im übertragenen Sinne erinnert mich das an die biblische Aufforderung: „Wenn dich jemand auf die eine Wange schlägt, halte auch die andere hin.“ Nur dass die Bibel dabei wohl kaum einen Täter vor Augen hatte, der ein Cuttermesser in der Hand hält.

  21. @Karl A

    Ach Karl. Uns wurde hier auch schon faschistisches Gedankengut unterstellt, weil wir es nicht so toll fanden, dass 20 Leute 2 Jugendliche ins Krankenhaus geprügelt, denen die Kleidung ausgezogen und ihnen linke Parolen auf den Körper gemalt haben.

    Und jetzt unterstellst Du Menschen die Nähe zu Nazis, die Menschen, die den Schutz eines Staates für sich in Anspruch nehmen, aber alle Regeln genau dieses Staates mit Füssen treten, eben nicht so toll finden.

    In beiden Fällen geht es um Gewalt. Und die ist unter allen Umständen zu verurteilen und mit allen legalen Mitteln zu unterbinden. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn wir deswegen in die Nähe von „Naziparteien“ gerückt werden, dann ertragen wir das mit grosser Gelassenheit.

  22. @versteher.. „Blutsdeutsch“ sagen nur Nazis.. , Ergo..

    …zur Sache: Wie ein Opfer nach einer Tat reagiert und handelt ist eher Teil der persönlichen Verarbeitung, so dass es im Prozess zur Tat überhaupt nicht zur Debatte stehen sollte.

  23. @S&W

    „Es könnte sein, dass denen das nicht so gut gefällt. Wahrscheinlich geht man da mit Messerstechern und Drogendealern etwas anders um als hier.“
    Reichlich naiv diese Vorstellung, aber weit verbreitet. Hier wurde etwas Ähnliches diskutiert und nachträglich mit Expert*innenwissen aufbereitet (als Einstieg vielleicht auch für DSR interessant):
    https://www.br.de/nachrichten/bayern/was-passiert-nach-der-abschiebung-mit-kriminellen,Utpf9T3

    Eine Polizeimeldung ist auch weiterhin kein Tatsachenbericht.

    Zwischen „nicht so toll finden“ und dem Ignorieren des Rechtsstaatsprinzips („Und von uns aus für 10 Jahre.“ Und ja ich weiß, ihr wollt nur spielen) oder des Grundgesetzes (Art. 16a vs. „einfach in ein Flugzeug setzt und nach Damaskus bringt“) besteht immer noch ein himmelweiter Unterschied.

    Das ihr hier zum Thema Gewalt so viel kommentiert und so wenig drüber nachzudenken scheint, ist mittlerweile auch nicht mehr bemerkenswert (ich tu’s trotzdem – haha). Was ist mit der Gewalt, die ausgeübt wurde, um einer Person zu helfen? Ist die auch „unter allen Umständen zu verurteilen und mit allen legalen Mitteln zu unterbinden“? Wieder scheint ihr keinen Maßstab zu haben, der sich nach kurzer Reflexion darüber, nicht als selbstwidersprüchlich herausstellt.

    Und hier noch ein guter Vortrag von Terry Maroney am DAI Heidelberg (Englisch), in dem sie auf juristische Nüchternheit blickt und zeigt, wie Stress, Zufriedenheit und der Umgang mit Emotionen darüber entscheiden, ob Verfahren als gerecht empfunden werden.
    https://www.spektrum.de/video/dai-heidelberg-wie-emotionen-das-justizwesen-beeinflussen/2325374

  24. Die Bereitschaft das Gegenüber misszuverstehen ist ungebrochen groß. Größer ist nur das Strafbedürfnis. Letzteres wirft schon die Frage auf, ob ihr es schonmal mit BDSM probiert habt? Ist sicherlich befriedigender, als dieses Pseudo-Harter(hihi)-Hund-Getue hier in den Kommentarspalten.

  25. @Spatz

    „Was ist mit der Gewalt, die ausgeübt wurde, um einer Person zu helfen? Ist die auch „unter allen Umständen zu verurteilen und mit allen legalen Mitteln zu unterbinden“?“

    Sowas nennt man Nothilfe und diese ist nicht zu verurteilen…

    „Art. 16a“

    Das wird auf die beiden wohl kaum zutreffen, siehe Abs. 2 des gleichen Artikels…

  26. Ich verstehe gar nicht die Aufregung um das Wort Blutsdeutsch. Es gab doch die klare Absage von Einigen hier, Nichtdeutsche zu entfernen. Da wird frau doch mal nachfragen dürfen, wie die Pläne für „richtige Deutsche“ aussehen, oder?

  27. Man muss es offenbar wiederholen, weil der eigentliche Punkt erneut in den Hintergrund gerät: Einigkeit herrscht doch darüber, dass Urteile zu akzeptieren sind. Gerade weil wir in einem Rechtsstaat leben, dürfen wir aber über ihre Angemessenheit diskutieren. Das gilt für Strafmaße ebenso wie für Gesetzesänderungen. Andernfalls bräuchten wir weder öffentliche Urteilsbegründungen noch eine rechtspolitische Debatte.

    Und selbstverständlich ist Nothilfe etwas anderes als Gewalt um ihrer selbst willen. Genau deshalb würdigt das Gericht das Eingreifen des Geschädigten ausdrücklich als Zivilcourage. Dass daraus eine lebenslange Entstellung entstanden ist, ist für mich der eigentliche Kern dieses Verfahrens.

    @versteher

    Ich glaube, hier vermischen Sie zwei völlig unterschiedliche Ebenen. Niemand hat vorgeschlagen, Menschen nach ihrer Herkunft oder Staatsangehörigkeit unterschiedlich zu behandeln. Diskutiert wird vielmehr, welche aufenthaltsrechtlichen Folgen schwere Straftaten für Personen haben können, die kein gesichertes Aufenthaltsrecht besitzen.

    Dass andere Staaten Straftaten teilweise deutlich strenger ahnden, ist allgemein bekannt. Das ist aber gar nicht mein Punkt. Wer in Deutschland Schutz oder eine Bleibeperspektive erhält, übernimmt damit auch die Verantwortung, die Regeln dieses Rechtsstaats zu achten. Wer stattdessen durch schwere Gewalt- und Drogendelikte andere Menschen gefährdet, muss sich gefallen lassen, dass auch über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen diskutiert wird. Das hat nichts mit Herkunft zu tun, sondern mit dem eigenen Verhalten. Wenn ich mein Land verlassen muss weil ich mich nicht sicher fühle um dann in einem Land in dem ich sicher bin dafür zu sorgen, dass andere sich nicht sicher fühlen, ist das schon sehr zynisch.

  28. @versteher… da hast Du Dich eben selber in der „Rassenlehre“ vestrickt… Deutsch ist nicht zwingend über die Blutslinie… aber egal nicht jeder Bürger mit bundesrepublikanischem Pass hat deutsche Eltern.. ich muss Dir das sicher auch nicht erklären, aber Du solltest diese Denkweise wirklich keinem unterstellen, der hier so kommentiert hat. Wenn hier immer so das Etikett verteilt wird, normalisiert sich das. Am Ende sind alle mal als Nazi verschrien und keiner wundert sich mehr… Kopf hoch, Hirn an!

  29. Cher Monsieur, schön Sie wieder hier zu treffen. Ich hatte mich aus dieser Debatte bisher herausgehalten, weil ich im internationalen Strafrecht wirklich überhaupt nicht bewandert bin…ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung. Im Gegensatz zu Ihnen, wie ich aus Ihrer Aussage „Dass andere Staaten Straftaten teilweise deutlich strenger ahnden, ist allgemein bekannt.” schließe. Mir ist bekannt, dass das Heimatland des Opfers die Todesstrafe vollstreckt (damit wäre das Problem in der Tat endgültig erledigt), aber in Syrien kenne ich mich ehrlich gesagt überhaupt nicht aus. Was würde denn nach einer Abschiebung in ein Land, dessen Gefängnisse aufgrund des gerade beendeten Bürgerkrieges mit Staatsfeinden überlaufen, mit diesen in Deutschland straffällig gewordenen Personen passieren? Werden die exekutiert, gefoltert oder vielleicht sogar einfach frei gelassen, weil Haft ja auch Geld kostet und es den Syrern egal ist, was außerhalb ihres Staatsgebietes passiert ist, da sie gerade selber genug interne Probleme haben? Sind die 2 dann evtl. ganz schnell wieder in Deutschland und dann auf freiem Fuß und begehen dann hier die nächste Missetaten? Bitte erhellen Sie uns mit Ihrem Fachwissen Monsieur! Wie immer, am liebsten mit belegten Referenzen :)
    Danke und yours truly

  30. Mag sein, dass die Fragestellung mit den Blutsdeutschen etwas provokant war. Aber es gibt ja diesbezüglich keine klare Definition. Also sagen wir jeder der einen deutschen Pass hat ist dann ein echter Deutscher (ohne Blutprüfung), okay? Und alle anderen sind dann Gäste, die frau in ihre Herkunftsländer zurückschicken kann, wo sie dann mal richtig rangenommen werden oder was. Wenn frau Glück hat, werden sie einen Kopf kürzer gemacht und dann ist das Problemmensch für immer aus der Welt? Das ließe sich dann auch schrittweise auf Problemdeutsche erweitern, nur mal so kurz zu Ende gedacht?

  31. @reality check

    Cher Dr. Schultz, schön, dass Sie sich nach kurzer Abstinenz wieder mit einer umfangreichen Ausarbeitung zurückmelden. Nur leider beantworten Sie darin eine Forderung, die ich gar nicht erhoben habe.

    Ich habe weder vorgeschlagen, die beiden nach Syrien abzuschieben, damit sie dort gefoltert, hingerichtet oder sonst wie „härter bestraft“ werden, noch habe ich behauptet, über das syrische Strafvollzugssystem besondere Kenntnisse zu besitzen. Im Gegenteil: Ich schrieb ausdrücklich, dass dies gar nicht mein Punkt sei.

    Mein Punkt war deutlich schlichter: Es ist weder rassistisch noch rechtsstaatsfeindlich, darüber zu diskutieren, ob schwere und wiederholte Straftaten bei Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben sollten. Ob eine Abschiebung im konkreten Fall rechtlich und tatsächlich möglich ist, ist eine davon getrennte Frage, die Behörden und Gerichte zu prüfen haben.

    Aus der Bemerkung, dass Straftaten in anderen Ländern teilweise strenger sanktioniert werden, eine heimliche Sehnsucht nach Folter und Todesstrafe zu konstruieren, ist zweifellos fantasievoll. Eine belegte Referenz für eine von mir nie erhobene Forderung werde ich Ihnen allerdings schuldig bleiben müssen.

    @versteher

    Auch Sie führen eine Diskussion, die hier niemand eröffnet hat. Niemand hat Menschen ohne deutschen Pass zu „Gästen“ erklärt, niemand freut sich über Folter oder Hinrichtungen, und niemand hat vorgeschlagen, anschließend auch „Problemdeutsche“ zu exportieren.

    Diskutiert wurde allein die Frage, ob schwere Straftaten bei Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht neben strafrechtlichen auch aufenthaltsrechtliche Folgen haben können. Das ist keine Rassenlehre, sondern geltendes Recht und eine völlig legitime rechtspolitische Debatte.

    Man kann diese Konsequenzen ablehnen oder im Einzelfall für unverhältnismäßig halten. Aber aus der Frage nach dem Aufenthaltsrecht eine gedankliche Rampe zu Deportation, Folter und Enthauptung zu bauen, sagt mehr über die Dramaturgie Ihrer Argumentation aus als über das, was hier tatsächlich geschrieben wurde.

  32. @versteher.. ich denke Du verstehst es schon. Wollen wir aber jetzt keine Staatskunde betreiben zu Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsrecht sondern brechen es mal runter: Das Bild könnte eine WG sein in der Du mit weiteren 5 Bewohnern eine Party veranstaltest.. Ihr ladet Gäste ein, die Musik stimmt, viele glückliche Menschen, nur ein Idiot ist aggro, pisst neben das Klo und kotzt vor allen in einen mitgebrachten Salat…..Auswertung 1 „es war ein Mitbewohner“: erhöhter Disskussionsbedarf, Sanktion, Sonderputzeinheit….Auswertung 2: „es war ein Gast“: …a) ein befreundeter Gast“.. Diskussionsbedarf, Sanktion evtl. Putzeinheit / Ausladung. b) „ein fremder Gast“: Diskussion / Vermeidungsstrategie / Türkontrolle nächste Party…… zurück zum Ursprung: Würdest Du den Idioten zur nächsten Party wieder einladen? Welche Regungen und Emotionen weckt das Bild in Dir?

  33. @Dr. reality check
    Der Einwand, jemand könne nach einer Ausreise irgendwann wieder nach Deutschland zurückkehren, überzeugt mich übrigens ebenfalls nicht. Nach derselben Logik dürfte man auch niemanden nach Verbüßung einer Haftstrafe in Deutschland entlassen, weil er erneut straffällig werden könnte. Ein Rechtsstaat muss immer mit Restrisiken umgehen. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass es sehr wohl Instrumente gibt, Personen, die durch schwere Straftaten ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, an einer erneuten Einreise zu hindern oder diese erheblich zu erschweren, sowie nicht erwünschte Personen auch schon vor einer möglichen Strafrechtlichen Handlung die Einreise zu verweigern. Absolute Sicherheit gibt es nie – weder nach einer Haftentlassung noch nach einer Ausreise. Das kann aber kaum ein Argument dafür sein, auf aufenthaltsrechtliche Konsequenzen grundsätzlich zu verzichten.

    Ein schönes Beispiel kommt hier, wie ich finde, von @Echt?

    Aus gegebenem Anlass und da ich dieses Wochenende in der Bundeshauptstadt verweile, in unmittelbarer Nähe zu dem Tatort der in der letzten Nacht traurige Berühmtheit erlangte möchte ich anmerken, dass der mutmaßliche Täter erst vor kurzem aus dem Jugendarrest entlassen wurde. Die erzieherischen Maßnahmen zeigen offensichtlich nicht bei jedem die gewünschten Ergebnisse.

  34. Die Abschiebung von Straftätern in deren Herkunfsländer, ggf. nach Verbüßen der Strafe, ist in vielen Ländern dieser Welt Praxis. Und wer meint, wir könnten diese Themen mit Resozialisierung lösen, ignoriert die Realität. Da sollten wir lieber an die Menschen denken, die in Deutschland leben, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben, und keine Straftäter sind. Weil die alle davon profitieren werden, auch unsere ausländischen Mitbürger, die tagtäglich ihren Teil zur Gesellschaft in Deutschland beitragen. Sich stattdessen um die Zukunft von Straftätern (!) Gedanken machen, hilft leider nur der Partei, die in Sachsen in Umfragen aktuell bei 42% steht. Es bleiben noch drei Jahre, um möglichst viele derer Wähler davon zu überzeugen, dass dies der falsche Weg ist und anderen Parteien in der Lage sind, den Laden hier vernünftig geregelt zu bekommen.

  35. Cher Monsieur, vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Debattenbeitrag, den ich nochmal kurz zusammenfasse:
    Sie kommentieren einen NG Beitrag über ein konkretes Urteil zu einer konkreten Straftat, welche von konkreten Personen mit einer konkreten Staatsangehörigkeit begangen wurde, mit der Forderung, dass man doch ganz im Allgemeinen über „aufenthaltsrechtliche Konsequenzen” (ich übersetze das mal: Abschiebung) für ausländische Straftäter diskutieren dürfen muss.
    Natürlich dürfen Sie so ganz im Allgemeinen über alles und jeden diskutieren…das tun Sie ja gerade hier im NG immer wieder. Sie dürfen das! Aber Ihr konkreter Beitrag hier ist relativ inhaltsarm, da
    1. Straftäter schon jetzt ganz konkret von der Bundesregierung abgeschoben werden #SonderflugnachKabul. Ihre Forderung ist somit schon erfüllt.
    2. Dies in diesem konkreten Fall (Syrien) nicht so einfach bzw, sogar unmöglich ist. Syrien muss die Straftäter ja auch zurücknehmen und deutsche Behörden müssen überzeugt sein, dass diese menschenrechtskonform behandelt werden und die Strafe trotzdem verbüßt wird. #Rechtsstaat
    Was soll also Ihr Kommentar unter diesem konkreten Beitrag? Was fordern Sie konkret in diesem Fall? Dass Sie darüber kommentieren dürfen ohne inhaltlich etwas beizutragen? Das wäre nach der #Hausordnung nicht ok, aber das wissen Sie ja.
    Yours truly
    PS: Warum fordern Sie keine Diskussion über das Verbot von Cuttermessern bzw. von Messern so ganz im Allgemeinen?

  36. Nur noch mal kurz zu den hier geäußerten Gedanken- und WG-spielen. Wie hätte man mit deutschen Flüchtlingen (Straftäter) in den Gastländern während der Nazi-Zeit umgehen sollen? Im Zweifelsfall der Gestapo übergeben?

  37. Warum waren die während der Nazi-Zeit aus Deutschland geflohenen Menschen Straftäter? OK, vielleicht nach deutschem Recht (Dessertation z.Bsp.), aber die allerwenigsten dürften in dem Zielland Straftaten begangen haben. Also warum sollten die zurückgeführt werden? Es geht hier ja auch nicht um Menschen, die z.Bsp. Straftaten in Syrien begangen haben und die wir deshalb hier verurteilen und dann abschieben. Sofern es keine rechtlichen Gründe (Auslieferungsabkommen, internationaler Haftbefehl etc.) gibt, dürfte dies uns ziemlich egal sein, was die da in ihrem Heimatland gemacht haben. Es geht um in Deutschland begangene Straftaten. Und da dürfte es dann wiederum dem Heimatland relativ egal sein, was der Betreffende hier für Straftaten begangen hat. Wenn er diese vor seiner Flucht nach Deutschland begangen hat, dann wäre es wohl sinnvoll gewesen, im Gastland nicht auch noch weitere Straftaten zu begehen.

  38. Bekanntermaßen heißt es im Artikel 3 Grundgesetz: Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Hoppla. Nein. Zu früh gefreut… Die Wunschträume der ganzen Stefans, Echts und Candies sind noch gar nicht in Erfüllung gegangen… es heißt da immer noch:

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Dann ist es vll. doch demokratisch etwas fragwürdig, wenn nach einer Straftat die mit einem Urteil und einer Strafe geahndet wurde, nochmal eine Zusatzstrafe gefordert wird, weil die Person keine EU-Bürgerin ist? Dann ist das herkunftsbasierten Zwei-Klassen-Strafrecht wohl doch nicht so einfach zu machen und vll. doch ein wenig rassistisch? Ist das am Ende gar noch einer Lehre aus der Zeit, als Deutsche als Deutsche schwer bewaffnet (wenn es nur Messer gewesen wären) und zu 100.000den in andere Länder einmarschiert sind und nach Lust und Laune Leute massakriert haben? Eine Zeit in der sich die Deutschen mühsam Regeln erarbeitet haben, damit dann wirklich Leute auf ner Rampe stehen können und 100.000de Menschen in Tod oder Tod durch Arbeit zu selektieren können?

    Erwarte nicht wirklich eine Antwort. Schon gar nicht von Typen, die sich in der Filmfigur eines überzeugten Sklavenhändlers wiedererkennen können.

    Dass dieses Getrolle hier geduldet wird, überrascht aber schon. Aber klar, klickt halt. Bin schon sehr gespannt auf den nächste Artikel zu diesem Allerweltskriminalfall.

  39. Nur der Vollständigkeit, §60 AufenthG steht nicht zur Diskussion. Es geht um die Fälle, für die dies nicht gilt. Und da mittlerweile fast die Hälfte aller Gefängnisinsassen keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürften dies nicht so wenige sein.

  40. @versteher

    Extra für dich, damit Du nicht weiter in dubiosen Nazizeit/Gestapo Theorien gefangen bist. Die Quelle ist das Bundesministerium des Inneren. Das herauszufinden hat übrigens keine 5 Minuten gedauert. Es hat in Syrien einen Machtwechsel gegeben, falls Dir das durchgerutscht ist.

    Nach einem jahrelangen Abschiebestopp finden seit dem Jahreswechsel 2025/2026 wieder vereinzelte Abschiebungen von schweren Straftätern und Gefährdern nach Syrien statt, ermöglicht durch direkte Gespräche und Vereinbarungen des Bundesinnenministeriums mit Behörden vor Ort.

    Hintergrund und Umsetzung:
    Erste Rückführungen: Nach über zehn Jahren ohne Rückführungen erfolgte im Dezember 2025 und im Januar 2026 die Abschiebung erster mehrfach vorbestrafter, syrischer Straftäter per Linienflug nach Damaskus.

    Rechtliche Einzelfallprüfungen:
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und deutsche Verwaltungsgerichte (wie im April 2026 in Düsseldorf) heben in bestimmten Fällen den Abschiebungsschutz für schwer straffällig gewordene Personen oder Terrorverdächtige gezielt auf.

    Politische Linie:
    Die Bundesregierung verfolgt den Kurs, Rückführungen von Straftätern und Gefährdern konsequent umzusetzen, während die Sicherheitslage und die Ausstellung von Passersatzpapieren für generelle oder erzwungene Massenabschiebungen weiterhin stark umstritten und komplex sind.

    Gern geschehen…. ;-)

  41. @tsetse: Mein Wunsch ist, dass 2029 die AfD nicht die Wahlen gewinnt. Und da bin ich gern bereit – im Rahmen der geltenden Gesetze – wenig Rücksicht auf Straftäter zu nehmen. Meintwegen können wir die auch alle irgendwohin abschieben, egal welche Staatsbürgerschaft die haben.

  42. Habe ich etwas über Syrien geschrieben, Nein. Habe ich etwas über deutsche Straftäter nach deutschen Strafrecht in Deutschland in der Nazizeit geschrieben? Nein. Ich habe aber etwas über deutsche Straftäter, die auf der Flucht in den Gastländern straffällig geworden sind, geschrieben. Und dann habe ich gefragt, ob man diese nach Nazideutschland hätte abschieben lassen sollen, damit sie mal etwas härter rangenommen werden?

  43. Bemerkenswert ist vor allem, dass niemand die eigentlichen Argumente der hier als unbequem wahrgenommenen Kommentatoren widerlegt. Stattdessen werden aus einer Diskussion über Strafmaß und geltendes Aufenthaltsrecht plötzlich Gestapo, NS-Zeit, Rassenlehre und Sklavenhandel. Das erinnert ein wenig an einen Zaubertrick: Solange man genügend Nebel erzeugt, merkt vielleicht niemand mehr, dass über den eigentlichen Punkt gar nicht mehr gesprochen wird.

    Weder wurde ein Zwei-Klassen-Strafrecht gefordert noch der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG infrage gestellt. Strafrechtlich sind selbstverständlich alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Genau deshalb wurden die Angeklagten nach deutschem Strafrecht verurteilt. Die Frage, ob eine rechtskräftige Verurteilung bei Personen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht zusätzlich aufenthaltsrechtliche Folgen haben kann oder soll, betrifft jedoch nicht das Strafrecht, sondern das Aufenthaltsrecht. Dass dort unterschiedliche Rechtsfolgen an den Aufenthaltsstatus anknüpfen, ist keine erfundene Idee, sondern seit Jahrzehnten Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Wer daraus ein rassistisches Sonderstrafrecht oder gar Vergleiche mit der NS-Zeit konstruiert, diskutiert leider nicht mehr über Argumente, sondern über Positionen, die hier nie vertreten wurden.

    Es wirkt manchmal, als müsse das Opfer höheren moralischen Ansprüchen genügen als der Täter. Das halte ich für eine bemerkenswerte Verschiebung der Maßstäbe. Während für Täter ausführlich Motive, Biografien und Zukunftsperspektiven diskutiert werden, beschäftigt man sich beim Opfer lieber mit dessen späteren Ansichten oder seinem öffentlichen Auftreten. Diese Gewichtung erschließt sich mir nicht.

    Ich gewinne zudem den Eindruck, dass ausgerechnet Mitbürger Sympathie für Täter entwickeln, die das von diesen Bürgern gewünschte offene und freie Leben angreifen, egal ob mit Messern oder Fahrzeugen.

    @Dr. reality check
    Da ich viele hier mit meinen Ausführungen vermutlich bereits langweile, bedaure ich, mich wiederholen zu müssen. Ich habe unter dem konkreten Urteil zunächst das Strafmaß und den Umgang mit dem Opfer kritisiert. Die aufenthaltsrechtliche Frage kam erst im weiteren Verlauf der Diskussion auf. Dazu habe ich weder die sofortige Abschiebung dieser beiden Personen verlangt noch behauptet, Syrien müsse sie morgen früh am Flughafen in Empfang nehmen. Ich habe lediglich der Behauptung widersprochen, bereits die Diskussion über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen sei Ausdruck von Rassismus, Rassenlehre oder einer Nähe zur AfD. Dass Sie daraus nun eine konkrete Abschiebungsforderung für diesen Einzelfall ableiten, bestätigt letztlich nur meinen ursprünglichen Einwand: Es wird nicht das diskutiert, was geschrieben wurde, sondern das, was sich leichter angreifen lässt.

  44. Der Zweck einer Abschiebung ist nicht, dass der Abgeschobene dann in seinem Heimatland „mal etwas härter rangenommen wird“. Wenn sowas im Raum steht, dann gilt das oben verlinkte Gesetz und bestimmt auch noch internationale Vereinbarungen, die genau dies verhindern sollen. So ist die Gesetzeslage heute. Wie es vor 90 Jahren war, weiß ich nicht im Detail, aber ich nehme an, dass es damals diese Gesetze so noch nicht gab. Abschiebungen von Straftätern dürften damals, insbesondere während der Kriegsjahre, aber wohl eher eine Ausnahme gewesen sein. Allerdings weniger aus humanitären Gründen. Für mich verbietet sich da jeder Vergleich.

  45. Welche Argumente auch immer gemeint sein mögen, Herr Candie (den Bezug zu deinem Sklavenhändler-Vorbild hast nur du selbst hergestellt – aber Bigotterie gehört ja zum guten Ton dazu…). Eine Straftat ist mit einer Strafe nach StGB abgegolten. Wenn dann noch zusätzliche Sanktionen folgen, die sich auf den Aufenthaltsstatus der bestraften Person beziehen, ist das eine Zusatzstrafe, das mit Art. 3 GG nicht in Einklang zu bringen ist. Dann ist die Straftat mit der ausgesprochenen Strafe eben nicht abgegolten. Und eben weil es den Status adressiert und nicht das individuelle Handeln ist es eine Form von institutionellen Rassismus. Es unterstellt eben allen mit entsprechenden Status, dass sie mit dem Strafrecht nicht klarkommen würden (und kreiiert im Vorbeigehen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, denn das es nicht genug Deutsche gibt, die dieses Instrument versuchen gegen Leute in Stellung zu bringen, das ist unzweifelhaft Teil der deutschen Chauvinismus-Kultur, wie sie ja auch hier mittlerweile hier in der Kommentarspalte gepflegt wird). Aber auch deutsche Dummies wie Max Schreiber dürfen unabhängig von ihren Verurteilungen die nächste Straftat begehen. Das Strafrecht kann da oft, aber nicht eben nicht in allen Fällen, ein Einlenken herbeiführen. Fakt ist: Nicht in jedem Einzelfall, aber im Großen und Ganzen funktioniert es halt schon, auch ohne irgendwelche Sonderregeln. Und, das gilt definitiv auch für Leute mit Aufenthaltstitel. Könnte man auch wissen, dafür dürfte man aber nicht irgendwelchen AfD-Horrorstories hinterherhecheln. Die „unbequemen“ (haha, diese Selbstwahrnehmung ist wirklich so putzig…) Kommentatoren bekommen das aber eher nur so halb-gut hin…

  46. @tsetse..andersrum wird ein Schuh draus: wenn ein Mensch in der Bundesrepublik dem Aufenhaltsrecht nach o.g. Artikel unterliegt, sollte er wissen, dass eine rechtskräftige Verurteilung zu einigen Delikten den Aufenhaltsstatus gefährden kann. In der Verhandlung zur Straftat wird der Aufenhaltsstatus nicht strafrechtlich relevant betrachtet. Das gleiche gilt z.B. in Bezug auf den Führerschein. Da kann die Behörde, die Fahrerlaubnis unter bestimmten Umständen nach einer Verurteilung entziehen, da die Zuverlässigkeit zum Führen eines Kfz evtl. nicht mehr gegeben ist. Ergo, alle gleich nach GG.

  47. @tsetse
    Auf persönliche Etiketten und Interpretationen meines Pseudonyms verzichte ich gern. Des Weiteren bin ich hierzu in anderen Kommentaren bereits ausgiebig eingegangen. Wer keine Argumente mehr findet, diskutiert erfahrungsgemäß irgendwann über den Namen seines Gegenübers. Dies vollführen hier andere ebenfalls gern und damit verweise ich nochmal auf mein Beispiel zum Zaubertrick, bei dem einfach viel Nebel gemacht wird. Das bringt die Debatte allerdings keinen Millimeter weiter.

    In Ihren Aussagen liegt aus meiner Sicht ein Denkfehler. Sie setzen voraus, dass jede aufenthaltsrechtliche Folge automatisch eine strafrechtliche Zusatzstrafe sein müsse. Genau das bestreite ich. Das Strafverfahren endet mit dem Urteil nach dem StGB. Ob sich daraus daneben verwaltungsrechtliche Konsequenzen ergeben – etwa für den Aufenthaltstitel, die Einbürgerung oder auch andere Rechtspositionen –, ist eine eigenständige Rechtsfrage und keine zweite Strafkammer.

    Wenn man Ihrer Argumentation folgt, müsste man konsequenterweise auch arbeitsrechtliche Folgen einer Verurteilung als unzulässige Doppelbestrafung ansehen. Wer wegen bestimmter Delikte verurteilt wird und deshalb keinen Job im öffentlichen Dienst, in einer Kita oder im Sicherheitsgewerbe mehr ausüben darf oder aufgrund eines Eintrags im Führungszeugnis eine Stelle verliert, erfährt ebenfalls weitere Konsequenzen – dennoch spricht deshalb niemand von einer zweiten Strafe. Das Strafurteil bleibt das Strafurteil. Weitere Rechtsfolgen ergeben sich aus anderen Rechtsgebieten.

    Der Vergleich mit Herrn Schreiber überzeugt mich deshalb ebenfalls nicht. Ein deutscher Staatsangehöriger kann schon begrifflich nicht abgeschoben werden. Deshalb stellt sich diese Rechtsfrage bei ihm überhaupt nicht. Genauso wenig könnte man einem Ausländer das Wahlrecht zum Bundestag entziehen, weil er dieses nie besessen hat. Unterschiedliche Rechtspositionen führen zwangsläufig zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Das ist weder überraschend noch automatisch ein Verstoß gegen Art. 3 GG.

    Art. 3 GG verlangt Gleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Ein deutscher Staatsangehöriger und ein ausländischer Staatsangehöriger ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht befinden sich hinsichtlich des Aufenthaltsrechts gerade nicht in derselben Rechtsposition. Deshalb können sich dort auch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, ohne dass dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt wäre.

    Der Aufenthaltsstatus soll immer dann von Bedeutung sein, wenn es um Schutz- und Bleiberechte geht – aber plötzlich keinerlei Rolle mehr spielen dürfen, sobald es um die Folgen schwerer Straftaten geht. Gerade das empfinde ich als Messen mit zweierlei Maß.

  48. @echt?: Nö. Dein Vergleich ist wieder so eine Luftnummer und drückt sich um die entscheidende Frage. Wenn du mit dem Auto Straftaten begehst, kann das Gericht als Teil der Strafe entscheiden, dass die Fahrerlaubnis eingezogen wird. Das geht aber nur wenn es einen Bezug zur Tat gibt, also das Auto eine Rolle bei der Tat spielt.

    Wenn du wegen Körperverletzung oder Diebstahl vor Gericht stehst, welche Rolle spielt da der Aufenthaltsstatus? In den seltensten Fällen hat sich jemand einen Aufenthaltsstatus geholt, um dann eine Körperverletzung oder eine Diebstahl zu begehen. Auch im vorliegenden Fall kann ich das nicht ansatzweise erkennen. (Wenn wir hier Ursachen diskutieren wollen, dann werden wir wohl am ehesten bei fragwürdigen Männlichkeitsbildern fündig.) Wieso also der Rückgriff aufs Aufenthaltsrecht, was ja per se nur Nicht-EU-Bürger*innen treffen kann (ganz im Gegensatz dazu die Fahrerlaubnis, die alle haben können)?

    Meine These: Da liegen rassistische Annahmen drunter. Beleg mir gern das Gegenteil. Bin gespannt.

  49. Nichts liegt mir ferner als Pappnasen wie dich, Monsieur, überzeugen zu wollen. Das ist offenkundig verlorene Liebesmüh. Denn mit euch Typen ist es immer das selbe: Was ihr andern vorwerft, praktiziert ihr selbst in Reinkultur. Argumentloses Blabla produzieren, dazu viel Rauch, ein paar Taschenspielertricks und am Ende gehts gänzlich unbeeindruckt zurück auf Los.

  50. @tsetse…hab versucht zu erklären, dass das eine (Urteil Stgb) nichts mit dem anderen (Aufenthaltsrecht) zu tun hat. Eine Forderung die Strafe zu erweitern, indenm im Urteil das Aufenthaltsrecht mit entzogen würde wäre nach Art. 3 GG nicht zulässig. Andersherum kann aber eine Folge des Urteils sein, dass der Aufenthaltstitel entzogen wird, siehe Aufenthaltsgesetz….
    Monsieur Calvin Candie hat das recht sachlich dargestellt, da kann man was zur aktuellen Rechtslage lernen, wenn man mag. Lies es Dir nochmal durch, unabhängig davon ob Du das so ins Gesetz schreiben würdest.
    Ich fand das Beispiel Führerschein nicht so schlecht, wenn nun ein Urteil wegen Drogenkonsum und Handel in erheblichen Umfang gefällt wurde steht die Fahrerlaubnis des Straftäters evtl. nachfolgend aus Sicht der Führerscheinstelle such auf dem Prüfstand…

  51. @echt?: Ja, und ich habe erklärt, dass das nicht stimmt. Das eine hat sehr wohl mit dem anderen zu tun. Eine Person begeht eine Straftat und deswegen soll ihr der Aufenthaltstitel entzogen werden. Und genau darum gehts euch: Du sagst, wer sich nicht benimmt, wird abgeschoben. Das war der Sinn deines WG-Vergleichs. Auch der Sklavenhalter-Typ will unvoreingenommen über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen diskutieren.

    Alles was ich sage: Das ist rassistisch und widerspricht Artikel 3 Grundgesetz. Die NPD hat das in den 2000er Jahren als „Kriminelle Ausländer raus“ plakatiert. Die AfD nennt es heute Remigration. Und CSU-Dobrindt verkauft es als die Härte des Rechtsstaats. Was du daraus machst: Deine Verantwortung.

  52. @tse… das verdrehst Du, denn der Aufenthaltstitel wird unter der Prämisse erteilt einige Auflagen zu erfüllen… unter anderem keine erheblichen Straftaten zu begehen. Nix rassistisch. Das nennt man Integration. Bitte beleidige mich nicht weiter, indem Du mich da in eine falsche Ecke stellst. Ich hab mit der NPD und AFD soviel zu tun wie hoffentlich Du.

  53. Danke tse.
    Warum muss immer gleich die Abschiebediskussion von einigen gezündet werden? Und wenn man widerspricht fallen sie sofort in die Opferrolle und behaupten frau würde sie in eine Ecke stellen. Ist natürlich ein herrliches Totschlagarmoment. Und vor aller sich selbst in die Eckestellens, hören sie gar nicht mehr zu. Meine Frage, wie man mit deutschen Flüchtlingen während der Nazizeit hätte umgehen sollen, wenn sie sich in ihren Fluchtländern etwas zu Schulden kommen lassen haben?Etwa abschieben nach Deutschland, wie es die Schweiz teilweise praktiziert hat? Dazu habe ich nichts gehört.

  54. @tse: Die Abschiebung von ausländischen Straftätern ist keine neue Idee aus dem rechten Spektrum, sondern internationale Praxis. Soll heißen, dies wird von vielen Ländern so gehandhabt. Oder lehnen wir dann zukünftig auch die Rückführung von deutschen Staatsbürgern ab, wenn die im Ausland Straftaten begehen? Dies wäre dann in der Tat ein Novum. Ansonsten helfen solche Ideen, sei es aus noch so ehrenwerten Motiven, wohl nur einer Partei. Und deren Unwort „Remigration“ hat dann wohl eine ganz andere Bedeutung als nur die Abschiebung von Straftätern.

  55. @tsetse

    Ich habe Ihren Standpunkt verstanden. Sie halten jede aufenthaltsrechtliche Folge einer Straftat für eine unzulässige Zusatzstrafe und leiten daraus einen Verstoß gegen Art. 3 GG sowie institutionellen Rassismus ab.

    Was Sie allerdings bis heute schuldig bleiben, ist der Nachweis, weshalb das geltende Aufenthaltsrecht dann selbst verfassungswidrig und rassistisch sein soll. Denn genau diese Rechtsfolgen existieren bereits heute und wurden nicht von mir erfunden. Ich diskutiere über geltendes Recht – Sie unterstellen mir hingegen Motive.

    Den Vorwurf des Rassismus begründen Sie letztlich ausschließlich damit, dass unterschiedliche Rechtsstellungen unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Nach derselben Logik wären aber auch die Versagung einer Einbürgerung, aufenthaltsrechtliche Auflagen oder die Ausweisung nach schweren Straftaten rassistisch. Das ist eine sehr weitreichende Behauptung, für die Sie bislang keinen belastbaren rechtlichen Nachweis geliefert haben.

    Dass Sie meine Auffassung nicht teilen, ist selbstverständlich Ihr gutes Recht. Dass Sie sie aber ausschließlich mit Etiketten wie „rassistisch“, „NPD“ oder „AfD“ beantworten, ersetzt den juristischen Nachweis Ihrer These leider nicht.

    @versteher

    Überspitzt formuliert scheint inzwischen zu gelten: Wer nicht der Meinung ist, dass jeder unabhängig von seinem Verhalten dauerhaft bleiben sollte, gerät erstaunlich schnell in den Verdacht, rechts zu sein. Wer hingegen jede Diskussion über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen mit NS-Vergleichen beantwortet, versteht sich offenbar als Stimme der demokratischen Mitte.

    Aus keinem der Kommentare hier lässt sich ernsthaft eine Forderung ableiten, die auch nur ansatzweise mit den historischen Vergleichen in Verbindung gebracht werden könnte. Leider kann auch niemand etwas dafür, dass Straftaten mit Bezug zur Neustadt nicht immer von Personen ohne Migrationshintergrund oder aus dem rechten Spektrum begangen werden. Wären hier NSU-Täter oder Marla-Svenja’s Gegenstand eines Urteils, würde ich deren Taten und ein aus meiner Sicht zu mildes Strafmaß oder die Folgen daraus mit derselben Deutlichkeit kritisieren.

    Was mich jedoch wirklich nachdenklich stimmt: Es ist ausgesprochen einfach geworden, jede unbequeme Meinung durch Etiketten wie „rechts“, „AfD“ oder „rassistisch“ moralisch zu delegitimieren. Damit überzeugt man selten den Gesprächspartner – man bestätigt allenfalls diejenigen, die ohnehin der Ansicht sind, dass über bestimmte Themen nicht mehr offen gesprochen werden darf.

    Und genau diese Entwicklung halte ich für politisch gefährlicher als die sachliche Diskussion über Strafmaß oder Aufenthaltsrecht. Denn wenn Menschen den Eindruck gewinnen, berechtigte Fragen würden reflexartig moralisch abgewehrt, suchen sie sich irgendwann andere politische Antworten. Das sollte niemand wollen und ist nur Wasser auf die Mühlen die dafür sorgen, dass wenn die Straftäter aus diesem Artikel wieder auf freien Fuß kommen, eine andere Regierung an der Macht ist, die ganz neue / oder sehr alte Ideen umsetzt.

  56. @versteher… warum googlest Du die Fragestellung nicht selbst? In der Schweiz würde ein deutscher Stastsbürger die Obligatorische Landesverweisung erhalten. Schau für andere Länder bitte selber nach, wie die aktuelle Rechtslage ist. Wenn Dir die hiesige aktuelle Rechtslage nicht gefällt müsst Du die Gesetze ändern, aber nicht nicht wie tze Mitmenschen / Nachbarn verunglimpfen. Viel Erfolg auf dem Weg durch die Institutionen…

  57. @Echt?: Du drückst dich um die Antwort. Strafgesetzbuch gilt so oder so. Warum also die Prämisse nur für Nicht-EU-Bürger*innen? Weil die besonders mordlustig sind? Was ein Quark. Du nennst es Integration, ich rassistisch motivierter Generalverdacht. Und beleidigt ist der, der sich beleidigt fühlt. Vielleicht überdenkst du deine Ansätze, wenn du nicht in der Ecke rumhängen willst. Du kannst ja wählen.

    @Stefan E.: Ich bin jetzt auch nicht gerade Freund*in der Nationalstaats-Sortierei. Das ist ne überkommene Idee aus dem 18. Jahrhundert, die schon lange nicht mehr mit der Realität mithalten kann. Das internationale Abschiebe-Handling ist mir daher relativ egal. Ich setze eher auf die Herausbildung von Universalismus und einer Weltklasse, die ihre Rechte einfordert, die strukturellen Probleme in der Welt (Klima, Kapitalismus, Ausbeutung & Konkurrenz, Ungleichheit) angeht und das Freiheitsversprechen der Moderne für alle einlöst. Dass die AfD von so einer Idee profitiert, wäre zumindest begründungswürdig. Ein paar wissenschaftliche Belege gibt es hingegen dafür, dass es ihr nützt, wenn alle ihr Thema beackern, sich beflissen darin überbieten ihre Forderungen zu erfüllen und sie überhaupt zum Dreh- und Angelpunkt von allem zu machen. Also tue ich das nicht. Nur Mut, mach gern mit.

    @versteher: Um sich greifender Abschiebewahn. „Reflexartig“. Als ob es irgendein Problem lösen würde, die Person von einer Gegend in eine andere zu verfrachten. Entwertet im Vorbeigehen auch die sonst so wichtigen „Werte“. Aber allzuviele Antworten wirst du hier nicht bekommen. Das Kommentatorenteam ist hier schon recht eingespielt.

  58. @tsetse
    Vielen Dank, dass Sie uns Ihre eigentlichen Beweggründe erläutern. Das erleichtert die Einordnung Ihrer Argumentation. Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie die großen strukturellen Probleme der Menschheit lösen: Klima, Kapitalismus, globale Ungleichheit und einen weltweiten Universalismus. Das sind zweifellos ambitionierte Ziele. Nur hilft diese Perspektive den Menschen, die heute Opfer schwerer Straftaten werden, leider nur sehr begrenzt. Einfach gesagt: jemand der nicht hier ist, kann hier auch keine Straftaten begehen.

    Politik besteht aus Fernzielen und konkretem Handeln. Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn wir durch geltendes Aufenthaltsrecht erreichen können, dass Personen, die ihr Aufenthaltsrecht durch schwere Straftaten verwirkt haben, künftig keine weiteren Straftaten mehr in Deutschland begehen, dann ist das ein kleiner, aber realer Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Herr Schreiber wird dadurch zwar nicht plötzlich zum Musterbürger – aber unterm Strich gibt es möglicherweise ein Opfer weniger. Das halte ich für einen durchaus legitimen Gedanken.

    Sie hingegen lehnen diesen kleinen, unmittelbar erreichbaren Hebel ab und verweisen stattdessen auf globale Probleme, die weder Sie, noch ich, noch Dresden, Sachsen oder selbst Deutschland eventuell nicht einmal die EU oder gar die freie Welt allein lösen können. Das wirkt auf mich ein wenig so, als würde man den tropfenden Wasserhahn bewusst offen lassen, weil man sich lieber mit dem steigenden Meeresspiegel beschäftigt. Vielleicht liegt genau darin unser Unterschied: Ich halte es für sinnvoll, große Ziele zu haben – aber trotzdem dort anzufangen, wo wir tatsächlich etwas bewirken können. Und ich verunglimpfe Sie nicht für Ihre Haltung, obwohl sich bei Begriffen wie Kapitalismus und einem Problem mit Konkurrenz schon fast „mein Löffel im Kaviar verbiegt“

  59. @tze ..da hast Du in deiner Welt mehr mit der AFD gemein, als Dir lieb ist. Ich hab mich klar geäußert und die aktuelle Sachlage erklärt. Du hast die gleiche Brille auf, wie die Idioten, nur sind Deine Gläser anders geschliffen. Egal, Hauptsache das Feindbild steht.
    Weil wir hier so weiter nichts sachdienliches ergänzen bin ich raus….

  60. @Versteher – der „Kommentar“ ist doch ein einziger Ragebait, oder? Was sollen immer diese Vergleiche mit der NS Zeit? Es geht hier um Straftäter die mehr als eine Chance hatten. Ist diese Chance vertan heißt es leider „Tschüss“. Diese moralische „Überlegenheit“ von einigen hier ist wirklich ein Zaubertraum.

  61. Es ist eigentlich zwecklos. Einige hier wollen hier immer alles falsch verstehen. Ich denke die meisten haben meine Frage aber schon genau verstanden. Aber ich wiederhole sie immer wieder gerne. Wie hätten andere Länder damals mit deutschen Flüchtlingen, die Straftaten in den Gastländern verübt haben, umgehen sollen. Heim ins Reich schicken?

  62. @versteher
    Die Situation zur Nazi-Zeit und heute ist eine andere und nicht vergleichbar.
    Ich fände es gut Lösungsvorschläge zu machen anstatt immer wieder auf das 3. Reich zu verweisen und „NAZI“ zu schreien, wenn etwas nicht zur eigenen Ideologie passt.

    Vielleicht kannst du ja einen konstruktiven Input zu dem ZON-Artikel geben.
    Wie ist das Problem, das offensichtlich existiert, zu lösen?
    Die Zeit ist ein eher linkes Medium und Hetze ist ausgeschlossen.

    https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-07/auslaenderanteil-gefaengnisse-deutschland-bundeslaender-justizvollzug-gxe

    Was machen wir wegen dem in Gefängnissen überrepräsentierten ausländischem Anteil?
    Was machen wir wegen der offensichtlichen Überforderung der Strafanstalten?
    Überforderung der Justiz?
    Des Sozialsystems?

    Ich danke jetzt schon mal für die konstruktiven Lösungsvorschläge!

  63. @versteher
    Ihre Frage kann man aus meiner Sicht mit Nein beantworten. Soweit mir bekannt ist, wurden Flüchtlinge damals nicht an das nationalsozialistische Deutschland abgeschoben. Allerdings lag das auch daran, dass Deutschland ein totalitärer Unrechtsstaat war.

    Da Sie diesen Vergleich nun mehrfach bemühen, würde mich interessieren, auf welche konkreten historischen Fälle Sie sich stützen. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen vor dem NS-Regime geflohene Menschen im Aufnahmeland schwere Straftaten – vergleichbar mit dem hier diskutierten Fall – begangen haben und sich anschließend die Frage einer Rückführung stellte? Ich frage deshalb, weil ich einen solchen Fall nicht kenne und genau darauf Ihren Vergleich aufbauen sehe.

    Ebenso würde mich interessieren, welche konkreten Parallelen Sie zwischen dem nationalsozialistischen Deutschland und den heutigen Herkunftsstaaten der hier diskutierten Täter ziehen. Der bloße Hinweis auf ein „Regime“ genügt aus meiner Sicht nicht. Viele Staaten erfüllen diese Beschreibung, ohne dass sich daraus automatisch dieselben rechtlichen oder historischen Schlussfolgerungen ergeben.

  64. @Marcus: Gefängnisse füllen sich stärker bei steigender sozialer Ungleichheit. Also wäre es sinnvoll die soziale Ungleichheit zu verringern und das gesellschaftliche Vermögen so zu verteilen, dass mehr (im besten Falle: alle) davon profitieren. Ein wichtiger Hebel: die Einführung von Vermögens- und Erbschaftssteuer. Im weltweiten Maßstab: Vereinbarungen gegen Steuerflucht und gegen ruinöse Steuerkonkurrenz zwischen Staaten. So ensteht Spielraum um verschiedene Dinge finanzieren, die heute viel zu kurz kommen. Das können Dinge im kleinen sein, wie mehr Personal für eine bessere Sprachmittlung und Resozialisierungsprogramme oder auch die Entkriminalisierung von bestimmten Tatbeständen (Drogen, Fahren ohne Fahrschein). Oder auch Dinge im weltweiten Maßstab wie die Bekämpfung von Fluchtursachen (u.a. Klimakrise, Krieg, Armut).

  65. @tsetse
    Ich halte es für sinnvoller, zunächst die Stellschrauben zu nutzen, auf die wir tatsächlich Einfluss haben. Soziale Förderung beginnt aus meiner Sicht nicht damit, immer neue Steuern zu erfinden, sondern vorhandene Mittel effizienter einzusetzen. Deutschland nimmt bereits enorme Steuereinnahmen ein. Die entscheidende Frage ist für mich daher nicht nur, wie wir mehr Geld einnehmen, sondern wie wir das vorhandene Geld sinnvoller einsetzen.

    Auch bei Vermögens- und Erbschaftsteuern bin ich skeptisch. Teile dieses Vermögens wurden ja bereits versteuert. Auch sollte man hier nicht nur an den Großindustriellen Patriarchen denken, der das Familienvermögen welches seit Jahrzehnten in der Familie ist, weitervererbt und die Erben sich ein schönes Leben machen. Vererbt wird schließlich auch im kleinen und hier ist es ebenso unbefriedigend wenn am Lebensabend ein großer Teil der Lebensleistung nicht an die Kinder sondern an den Staat geht.

    Wenn Kapital und Unternehmen abwandern, schrumpft am Ende die Grundlage, aus der soziale Leistungen überhaupt finanziert werden. Mir erscheint es sinnvoller, Anreize zu schaffen, damit möglichst viele Menschen Wertschöpfung betreiben und mehr zum Gemeinwesen beitragen können, anstatt sich dauerhaft auf staatliche Leistungen verlassen zu müssen.

    Kriege aufzuhalten oder zu beenden schreibt sich sehr einfach aber wie sollten wir dabei vorgehen? Als Vermittler funktioniert es aktuell nicht und perspektivisch werden wir mit der schrumpfenden Wirtschaft auch weniger eine Rolle an den großen Tischen spielen. Eine andere Idee ist, wobei ich bezweifle das dies in deinem Interesse liegen könnte, uns mehr auf der Seite unserer Freunde einzusetzen um Kriege zu beenden.

  66. @tsetse
    Soziale Ungerechtigkeit ist ein großer Faktor. Die Gründe werden aber wesentlich vielfältiger sein.
    Bekämpfung von Armut würde sicherlich helfen. Aber die von dir angesprochenen Maßnahmen sind (leider) eine (linke) Utopie, die vielleicht nie aber auf keine Fall zeitnah kommen wird,
    Mir fehlt bis jetzt auch meist wie das alles genau umgesetzt werden soll.
    Wir brauchen jetzt Maßnahmen.

  67. @Marcus: Naja ein Anfang wäre für eine Utopie zu streiten und nicht darauf zu warten, dass irgendwer die richtigen Maßnahmen trifft. Und das sie soweit weg ist, stimmt nicht: 18 von 20 G20-Staaten waren 2024 dafür eine 2%-Steuer für Centi-Millionäre (100fache Millionäre) und Milliardäre einzuführen. Die würden damit überhaupt erstmal den Anteil bezahlen den eine Mittelklasse-Familie anteilig beiträgt. Diese Ungerechtigkeit sollte auch konservative Leute stören. Diese Reichensteuer haben nur USA und Deutschland abgelehnt (damals mit Lindner als Finanzminister). Da sollte jetzt bei einem sozialdemokratischen Finanzminister mehr gehen.

    Und was die Gefängnisinsassen angeht: Männlichkeit und Gewalt ist auch ein großes Thema, 94% aller Insassen waren 2021 Männer. Über ein Fünftel saß wegen Delikten wie Diebstahl und Unterschlagung. Das wäre die Armutskomponente.

  68. @tsetse: Nach meiner Einschätzung wird man absehbar keinen Zugriff auf die Vermögensstrukturen von Superreichen haben. Da sind derart komplexe, verschachtelte und oft undurchschaubare Gebilde entstanden, die u.a. genau das Ziel haben, den Zugriff darauf zu verhindern. Zumal dann auch die Frage ist, von welchem Teil der Vermögen so eine Steuer anteilig genommen werden soll. Dann werden für viel Geld noch mehr Fachleute engagiert, die genau dies effektiv verhindern. Für Otto-Normalverbraucher rechnet sich so ein Aufwand nicht, für die gewünschte Steuerzahler-Klientel aber schon. Man müsste Zugriff auf sämtliche Finanzdaten weltweit (!) haben und die Gesetze müssten gleichlautend in allen Ländern gelten, sonst ist es zum Scheitern verurteilt. Weil sonst zieht eben Herr Müller in die Schweiz und solange er darauf achtet, dort die vorgeschriebene Zeit anwesend zu sein, hat die Schweiz mit ihm überhaupt kein Problem (da werden wohl auch gesonderte Steuersätze vereinbart) und hier kommt kein Mensch an sein tatsächliches Vermögen ran. Privatstiftungen sind auch sehr beliebt. Wie auch immer, damit ist für mich die Diskussion über Besteuerung von Superreichen letztlich ein Sturm im Wasserglas, man kommt einfach an diese Vermögen nicht wirklich ran. Erinnert sei an die Panama-Papers, da gab es wirklich viel Aufregung, aber am Ende glaube ich nicht, dass da außer Aufwand für die zuständigen „Vermögensverwalter“ und vielleicht den einen oder anderen Kommunikationsberater viel passiert ist.

    „Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt.“ soll ja mal Henry Ford gesagt haben. OK, der kleine Schönheitsfehler daran ist, man muss es erstmal bekommen um es anschließend nicht auszugeben ;-)

  69. Einige haben es jetzt doch verstanden, dass es nicht um die Nazikeule ging. Sehr schön. Es ist einfach interessant zurückzuschauen, als Menschen aus unserem Land fliehen mussten. Und ja die meisten wurden, wenn sie denn angekommen sind nicht zurück geschickt. Aber es gibt eben leider auch die anderen Beispiele. Und mache waren dann das Todesurteil.

  70. @Stefan E.
    Ich glaube Karl Lagerfeld schreibt man folgenden Satz zu: „Man muss das Geld zum Fenster rauswerfen, damit es zur Tür wieder reinkommt.“ Nun unterscheiden sich Fließband und Haute Couture schon sehr stark aber festhalten können wir doch: Steigende Einnahmen sind in absehbarer Zeit nicht erkennbar. Weder durch eine flanierende Wirtschaft, noch durch Steuern und auch nicht durch die Sondervermögen, die wir irgendwem abnehmen. Es fällt uns ja sogar schwer, Vermögen die nachweislich unrechtmäßig oder gar kriminell entstanden sind, unserem Haushalt zuzuführen. Ich nehme daher an, dass wir eher an der Ausgabenpolitik arbeiten müssen.

  71. @Stefan E.: Wenn ich das richtig verstehe, lautet dein Argument, eine Vermögenssteuer sei nicht möglich? Dagegen spricht, dass in Deutschland bis 1997 eine Vermögenssteuer erhoben wurde. (Anschließend ging man dann mit der Agenda 21 auf die Nicht-Vermögenden, auf die Lohnabhängigen los. Und seitdem gibt es eine zunehmend stärkere Vermögensungleichheit in Deutschland. Aber das nur nebenbei.) Das Argument des Wegzugs: Auch das ist nicht so wirklich überzeugend. Zum einen gibt es da sowas wie eine Wegzugssteuer, die schon ganz schön teuer ist. Laut Netzwerk Steuergerechtigkeit würde es Susanne Klatten, Deutschlands reichste Frau, mal eben 6,5 Milliarden Euro kosten, wenn sie wegzieht. Zum anderen leben die Leute ja auch hier und wollen gar nicht unbedingt weg (zumal die Weltlage ja auch nicht gerade übersichtlicher wird). Was die Schweiz angeht: Dort wird eine progressiv steigende Vermögenssteuer erhoben. Je reicher umso mehr zahlst du (arm wird offensichtlich niemand).

    Ansonsten stimme ich zu: Steuervermeidungskonstrukte sind nicht leicht zu durchschauen und werden von Profis erarbeitet. Aber der Staat misst mit zweierlei Maß: Während Sozialleistungsbetrug mit einer riesigen Bürokratie bekämpft wird und als „Verbrechen“ verfolgt, macht er das bei Steuerhinterziehung, Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche nicht. Bei Sozialleistungsbetrug geht es um 675 Millionen Euro Schaden. Allein bei Steuerhinterziehung um mutmaßlich bis zu 100 Milliarden Euro. Da sind die Prioritäten einfach falsch und das muss sich ändern, sonst können wir uns den Kram mit „Vor dem Gesetzt sind alle Menschen gleich“ auch sein lassen.

  72. @versteher: Vielleicht sollten dann, wenn man schon über damals redet, auch Prozesse vor Militärgerichten (mit „Urteilen aller Art“), Internierungslager (auch für nicht straffällige Deutsche) und Abschiebungen nach dem Krieg erwähnt werden. So war es z.Bsp. in den USA, aber nicht nur da. Mit der heutigen Situation hat dies nichts zu tun, weil überhaupt nicht vergleichbar. Von daher sind dies für mich zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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