Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen drei Männer erhoben, denen schwerer Raub zur Last gelegt wird. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 28-jährigen tunesischen Staatsangehörigen sowie zwei libysche Staatsangehörige im Alter von 22 und 33 Jahren. Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen sich die drei Männer am 31. Mai 2025 gemeinsam mit zwei bislang unbekannten Personen in die Dresdner Neustadt begeben haben. Ziel der Gruppe sei es gewesen, unter Einsatz gefährlicher Gegenstände gegen Personen vorzugehen, um Geld und Wertgegenstände zu erlangen. Gegen 3.30 Uhr trafen sie in der Alaunstraße auf einen 20-jährigen Ukrainer, dem sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst das Mobiltelefon aus der Jackentasche entwendeten.
Als der Geschädigte versuchte, sein Telefon zurückzuerlangen, soll der 28-jährige Tunesier ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der 33-jährige Libyer habe daraufhin versucht, mit einem Messer auf den Ukrainer einzustechen. Der Angriff blieb jedoch ohne Erfolg, da das Opfer den Stichbewegungen ausweichen konnte. Der 22-jährige Libyer habe die Auseinandersetzung genutzt, um weitere Wertgegenstände an sich zu bringen. Dabei soll er unter anderem zwei Geldkarten sowie 30 Euro Bargeld erbeutet haben.
Schneller Polizeierfolg
Die Tatverdächtigen konnten noch in der Nähe des Tatorts von der Polizei gestellt und festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am selben Tag Haftbefehl gegen alle drei Beschuldigten. Während sich die beiden libyschen Staatsangehörigen seitdem in Untersuchungshaft befinden, wurde der Haftbefehl gegen den tunesischen Beschuldigten am 20. August 2025 unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind der 28-jährige Tunesier und der 33-jährige Libyer bereits vorbestraft. Der 22-jährige Libyer ist hingegen nicht vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen äußerten sich die Beschuldigten bislang nicht.
Das weitere Verfahren liegt nun beim Landgericht Dresden. Dieses wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Sobald die Entscheidung getroffen ist, wird ein Termin für die Hauptverhandlung bestimmt.