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Freie Kreuzung: Erfolgreiche Petition

Ein Anwohner der Kamenzer Straße hatte im vergangenen Jahr eine E-Petition bei der Stadtverwaltung eingereicht. Ihm ging es darum, dass der Kreuzungsbereich Louisen-/Kamenzer und Martin-Luther-Straße immer so stark zugeparkt ist, dass es dort für alle Verkehrsteilnehmenden sehr unübersichtlich ist.

Vorbeifahrende Autos müssen in die Gegenfahrbahn ausweichen.
Vorbeifahrende Autos müssen in die Gegenfahrbahn ausweichen.

Nun erhielt der Anwohner eine Antwort vom Petitionsausschuss. Darin heißt es: „aufgrund der von Ihnen eingereichten E-Petition fand am 19. Januar 2021 eine Ortsbesichtigung durch die Straßenverkehrsbehörde statt.“

Im Ergebnis wurde eine erhebliche Sichtbeeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge festgestellt, so dass auch aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht die Einrichtung eines absoluten Haltverbotes auf einer Länge von 15 Meter als notwendig angesehen wird.

Parksituation auf der Louisenstraße - Foto: Archiv
Parksituation auf der Louisenstraße – Foto: Archiv

Es geht konkret um den Vorsprung des Fußweges vor dem Hostel, direkt gegenüber der Martin-Luther-Straße. Man könnte nun meinen, dass die bauliche Anlage der Fußwege ausreichen sollte. Immerhin sind seit der Sanierung der Martin-Luther-Straße nun an allen Ecken der Kreuzung, die Fußwege vorgezogen und außerhalb der Kreuzungsbereiches sind die Parkbuchten deutlich zu erkennen.

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Allerdings war es offenbar nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) immer noch möglich in dem Bereich zu parken. In Paragraph 12, Absatz 3 heißt es:

    Das Parken ist unzulässig

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten (…)
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  • vor Bordsteinabsenkungen.

Nun kann man wohl trefflich streiten, ob die Martin-Luther-Straße als schmale Fahrbahn gilt. Auch die 5 Meter vom Schnittpunkt zur Kamenzer Straße hätten eigentlich nur Platz für ein Auto gelassen, aber abends standen und stehen dort gern drei, manchmal sogar vier Autos.

Nachts ist die Ecke regelmäßig zugeparkt.
Nachts ist die Ecke regelmäßig zugeparkt.

Auf eine Anfrage der Stadtbezirksbeirätin Ulla Wacker (Grüne) vor drei Jahren reagierte das Ordnungsamt seinerzeit noch so: „Wir sehen in dem Bereich keinen zwingenden Bedarf für zusätzliche verkehrsregelnde Maßahmen und daher auch keine Notwendigkeit, die Straßenverkehrsbehörde hinzuzuziehen.“

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Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes hatten im Januar 2019 die Kreuzung begutachtet und festgestellt, dass dort trotz eines parkenden Autos auch ein LKW oder Bus die Kreuzug gut hätte passieren können.

Möglicherweise hätte seinerzeit die Straßenverkehrsbehörde schon reagiert, wenn sie davon Kenntnis gehabt hätte. Vom Bürgermeisteramt, der Abteilung Bürgeranliegen heißt es nun weiter, dass zur Anordnung von Verkehrszeichen nun ein Anhörungsverfahren in die Wege geleitet wurde und eine verkehrsrechtliche Anordnung für die vierte oder fünfte Kalenderwoche angestrebt werde.

Könnte also gut sein, dass in den nächsten Tagen ein Halteverbotsschild aufgestellt wird.

14 Kommentare

  1. Vor Ämtern und Behörden werden (bundesweit) eingeschränkte und absolute Halteverbote eingerichtet mit der Begründung das Fahrzeuge im Begegnungsverkehr ausreichenden Verkehrsraum benötigen. Bei zeitgleichen Beschränkungen der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr ist es schon erstaunlich wie schnell ein Infoblatt am Fahrzeug zu finden ist.

    In anderen Städten ist auch in reinen Wohngebieten die Feuerwehr fähig durch Feststellungsfahrten die Passierbarkeit der Straßen festzustellen. Zur BRN fährt ein großer Löschwagen die Straßen ab und Mitarbeiter des Ordnungsamtes messen mit einem Zollstock die Entfernung zu den Ständen. Der Tross zieht erst weiter wenn die Ordnungsamtleute zufrieden sind. Außerhalb der BRN müssen Rettungsfahrzeuge eben vor der Neustadt stehen bleiben. War nicht vor wenigen Wochen erst ein solcher Vorfall in der Jordanstraße?

  2. „Nun kann man wohl trefflich streiten, ob die Martin-Luther-Straße als schmale Fahrbahn gilt.“ – Also zumindest auf dem vorderen Teil (vom Mondpalast bis zum MaLuPla) ist die Straße sehr, sehr eng und es passen gerade so ein Auto und ein Fahrrad nebeneinander.
    Ich kann als Anwohner täglich den Verkehr von Müllabfuhr oder Liefer-LKW beobachten und der Abschnitt wird schnell zum Nadelöhr. Noch schlimmer wird es, wenn die Leute von der Shisha-Bar an der Ecke ihre Karossen auf dem Fußweg parken, so dass man als Passant die Straßenseite wechseln muss.
    Ich hätte jedenfalls nichts dagegen, wenn in dem Bereich ein striktes Halteverbot gelten würde.

  3. Mit den 5m vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ist auf der Louisenstraße sowohl gegenüber der Kamenzer Straße als auch gegenüber der Lutherstraße bereits Parkverbot (Dein erster Absatz; das bezieht sich nämlich nicht nur auf die Straßenseite, auf der die Einmündung ist, sondern auch auf die gegenüberliegende Seite). D.h. auf Deinem 2. Bild parken beide Autos verboten – das graue wegen der (aus Sicht von der Lutherstraße) linken Fahrbahnkante der Luthersraße, von deren Schnittpunkt mit der Louisenstraße es nicht 5m weg ist. Der Volvo parkt sowieso zwischen den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten der Lutherstraße mit der Louisenstraße.
    Das gleiche Vergnügen gibts auch an der Einmündung der Talstraße in die Schönfelder Straße. Hier knollt das Ordnungsamt anscheinend nie, obwohl dort ziemlich hinderlich und verboten geparkt wird.
    Und ob die Lutherstraße nun schmal ist oder nicht: Dort ist Halteverbot (und auf dem Fußweg sowieseo)

  4. @Alt & Wunderlich
    Die Martin-Luther Straße ist Einbahnstraße. Das gilt auch für Fahrradfahrer. Somit muss auch kein Fahrrad und Auto nebeneinander passen.

  5. @Ulrich: Die Martin-Luther-Straße ist übrigens mit der Begründung, dass die Kreuzungssituation zur Louisenstraße so schwer einzusehen ist, von der Straßenverkehrsbehörde nicht für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße frei gegeben worden.

  6. @Anton Launer
    Genau, durch den Umbau der Straße sollte das Ursprünglich ja möglich werden musste dann aber wieder zurück genommen werden.

    Leider Passiert es im Berufsverkehr oft genug das viele Fahrradfahrer trotzdem die ML Str. falsch lang fahren. Dadurch kommt es immer wieder zu unschönen momenten. :(

  7. „Die Martin-Luther-Straße ist übrigens mit der Begründung, dass die Kreuzungssituation zur Louisenstraße so schwer einzusehen ist, von der Straßenverkehrsbehörde nicht für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße frei gegeben worden.“
    Aha. Ich bin mir sicher, dass es vor der Sanierung der Martin-Luther-Straße damals noch hieß, dass sie für Radfahrer hernach keine Einbahnstraße mehr sein soll. Und dann war sie`s plötzlich doch wieder. Was leider völlig an der Verkehrsrealität vorbeigeht. Wird also Zeit, die Kreuzung zu entzerren und die MLS für Radfahrer in beide Richtungen freizugeben.

  8. @Lise: Ja das war der Wunsch des Stadtbezirksbeirates, aber die entscheidende Straßenverkehrsbehörde hat es dann abgelehnt.

    Übrigens laut Unfallatlas gab es zwischen 2016 und 2019 genau einen Unfall an dieser Kreuzung. Ein Zusammenstoß zwischen Rad und PKW mit einem Leichtverletzten.

  9. ^ genau Anton, jetzt müßte man die Radfreigabe tatsächlich nachholen.
    Die Sachlage hier ist ziemlich klar: unsere Verkehrsbehörde agiert stets Eingriffsminimierend und im rein rechtlich grünen Bereich. Ist die Regelung vor Ort „selbsterklärlich“, sei deren Job getan, man ignoriert die Verkehrspraxis (über Jahre) und verweist aufs Ordnungsamt. Das ist letztlich unzureichende und verfehlte Behördenarbeit. Meist profitiert der Auto- bzw. KFZ-Verkehr – gerade aufgrund praktisch und dauerhaft geduldeter Ordnungswidrigkeiten. Das hatte und hat weiterhin in der Autostadt Methode und ist an zahlreichen Konfliktpunkten sehr deutlich – leider.

    Die Verkehrsbehörde hat hier aber nicht nur ihre Regulier-Aufsichtspflicht verletzt und dem Primat Verkehrssicherheit den üblichen Stinkefinger gezeigt, sondern sie hat zweitens den entsprechenden Ratsbeschluß zur Lutherstraße-Nord (Radfreigabe Gegenrichtung) mißachtet. Denn ein nur so beschließbarer „Prüfauftrag“ zur Freigabe beinhaltet stets deutlich einen gewissen Wunsch nach Ergebnis. Der Umbau der Luther-Nord vor Jahren mußte bestmöglich die hierfür ermöglichenden Randbedingungen erhalten. Genau das ist NICHT geschehen, man verwies gar auf jene Unübersichtlichkeit, welche man leicht hätte tilgen können.

    Also hier doppeltes Versagen einer Behörde, welche sich nunmal hinter ihrer „Weisungsbefugnis“ verstecken kann und die dennoch formaljuristisch „im Recht“ war. Verantwortungsvolles Weisungshandeln geht eben ANDERS, da ist die dresdner Straßenverkehrsbehörde leider eines der Schlußlichter im Lande.

    Da auf der Louise-Südseite qua Umbau vor Jahren das Parken abgerückter wurde und bessere Einsehbarkeit am Eck entstand, steht der ohnehin notwendigen Radfreigabe nun nichts mehr entgegen. Der Behörde dürfte klar sein, daß das Eine nun zum Anderen führen muß, die Behörde sollte sich hierzu erklären und gerne gleichmit die internen Widerstände offenlegen, welche sich aus dem turnusgemäßen Mitquatschen der üblichen Verdächtigen ergab, nämlich den Vertretern von Verkehrspolizei, der Unfallkommission sowie sodann der oberen Verkehrsbehörde im LASuV. Ok, noch steht da kein neues Schild, also schlafen wir mal schön weiter und träumen vom Generationswechsel in elend staubigen Amtszimmern.

  10. @Ulrich: Es ging mir vornehmlich um eine Illustration der Platzverhältnisse, aber ich gebe zu, dass auch ich das Verbot, die Straße entgegen der Fahrtrichtung mit dem Rad zu befahren, meist ignoriere, aber dort auch nicht mit hoher Geschwindigkeit und rücksichtsvoll unterwegs bin. Unschöne Begegnungen erlebe ich vor meinem Haus eigentlich nur zwischen Autofahrern, die sich anbrüllen, weil ein LKW die Straße blockieren muss, eben aus beschriebener Enge.
    Trotzdem: Warum darf man gerade in der Straße auf dem Fußweg parken?

  11. Kopf hoch, und nicht verzagen. Seitens des Bundesverkehrsministeriums hat man(n) längst erkannt dass in der Verständigung der Verkehrsteilnehmer untereinander immer noch Luft nach oben ist. Also da, wo die Entscheidungsträger mit der Nase hinschauen.

    Wie wir sehen können wird derzeit daran gearbeitet dass Verkehrsteilnehmer ausreichend mit medizinischen Masken unterwegs sind. Müssen diese auch während des Parken’s getragen werden oder nur wenn man Verkehr hat? Kann mir da jemand genaueres sagen?

  12. @Alt & Wunderlich
    Naja das Problem ist (meine Meinung), dass die ursprünglichen Parkplätze durch den Umbau einfach weggenommen wurden. Genauso wie Fahrradfahrer weiterhin falsch rum die Straße nutzen, parken auch so die Autofahrer. Beides wird vom Ordnungsamt „geduldet“. Da es keine richtige Lösung für beider Probleme gibt.
    Empfohlen für Fahrradfahrer ist die Pulsnitzer Straßer für die Einkehr zur Louisenstraße, daran halten sich leider nur wenige wegen 1-2min Umweg. Bei den Parkplätzen siehst es zunehmend schwieriger aus. Bloß weil Parkplätze entnommen werden (zuletzt auch durch Stromtankstellen der unteren ML). Heißt es nicht das Automatisch weniger Autos existieren. Ein Problem was viele ignorieren. Deswegen nimmt am Martin-Luther Platz auch das Parken auf den Fußwegen zu (vorallem im letzten Sommer zu sehen).

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