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Corona-Fälle in Dresden – 17. Januar

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand heute 12 Uhr für die vergangene Woche 1.033 Neuinfektionen, das ist der geringste Wert seit Ende November 2020, die Corona-Ampel zeigt auf “Rot”, 125 Personen wurden in der vergangenen Woche neu in ein Krankenhaus aufgenommen, 61 Personen verstarben laut Totenschein an einer Covid-19-Erkrankung.

Corona-Virus - Symbolbild
Corona-Virus – Symbolbild

Weltweit sind mehr als 94 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 2 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen in der vergangenen Woche leicht gefallen. Eine Übersicht dazu gibt es auf zeit.de.

Die wichtigsten Zahlen für Dresden

1.033 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 15.727 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 2.872 Infizierte. 186,2 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut Dresdner Corona-Ampel. 19.097 bestätigte Fälle insgesamt. 498 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden
1.033 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 15.727 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 2.872 Infizierte. 186,2 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut Dresdner Corona-Ampel. 19.097 bestätigte Fälle insgesamt. 498 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden

Die Corona-Ampel des Dresdner Gesundheitsamtes zeigt immer die letzten sieben Tage an. Also heute vom vergangenen Sonntag bis Sonnabend. Am Sonntag, dem 17. Januar 2021 zeigte die Ampel weiterhin auf rot mit einer 7-Tage-Inzidenz von 186,2. Damit unterschritt sie nun den dritten Tag in Folge den Wert von 200. 61 Personen sind laut Totenschein in der vergangenen Woche an einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Offenbar wurden aber noch weitere 112 Todesfälle nachgemeldet Insgesamt werden in Dresden nun 498 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.

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Wohnungen statt Leerstand

Das Gesundheitsamt trägt in das Dashboard den Tag ein, an dem das Labor den positiven Test dem Gesundheitsamt meldet. Diese Fälle werden teilweise auch nachträglich eingetragen. Daher gibt es für die letzten Tage immer eine deutlich geringere Zahl, die dann innerhalb der nächsten Tage mehrfach korrigiert wird. Diego Jahn hat auf der Website www.coronavirus-dresden.de mit den Daten vom Gesundheitsamt interessante Übersichten angefertigt, wie die tatsächlichen 7-Tage-Inzidenzen aussehen, wenn man die Nachmeldungen berücksichtigt. Eine umfangreiche Übersicht mit Zahlen und Daten hat auch Neustadt-Geflüster-Leser Fidel in mehreren Tabellen zusammengetragen.

Maskenpflicht im Freien auf gekennzeichneten Plätzen und immer wenn sich mehrere Menschen näher kommen.
Maskenpflicht im Freien auf gekennzeichneten Plätzen und immer wenn sich mehrere Menschen näher kommen.

Sachsen: Harter Lockdown bis 7. Februar verlängert

Seit Montag, dem 11. Januar gilt eine neue Sächsische Corona-Verordnung, in der die Einschränkungen noch einmal verschärft wurden. Nun darf man sich nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört treffen, außerdem werden nun auch die meisten Kantinen und Solarien geschlossen. Details hier.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 7. Februar. Dann enden auch die vorgezogenen und verkürzten Winterferien.

Belegung Intensivstationen

In der vergangenen Woche wurden 89 Covid-19-Patienten neu in Dresdner Krankenhäuser aufgenommen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 1.143 Patienten stationär behandelt. Quelle: Gesundheitsamt – auch hier gibt es offenbar erhebliche Nachmeldungen für die Vorwochen. Laut DIVI-Intensivregister werden in Dresden 72 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt, davon werden 49 Patienten invasiv beatmet. Aktuell sind nach diesem Register in Dresden noch 33 Intensiv-Betten frei.

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Wohnungen statt Leerstand

Im Corona-Dashboard der Stadt Dresden wird auch eine Bettenübersicht angezeigt. Quelle hierfür ist die Uniklinik Dresden, die die Krankenhausleitstelle für Dresden und Ostsachsen ist. Danach sind die Intensivstationen in Dresden derzeit zu 85 Prozent ausgelastet und aktuell noch 16 Betten frei. Diesen Unterschied erklärt Professor Peter Spieth, Intensivmediziner am Uniklinikums in einer Sendung des MDR (ab Minute 9) wie folgt: Zum einen gehe es um die mögliche Zahl an Betten, im anderen um die Anzahl an Betten, die konkret frei sind. Damit hat sich die Situation in den Intensivstationen im Vergleich zur Vorwoche geringfügig verbessert.

Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser - Stand: 17. Januar 2021
Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser – Stand: 17. Januar 2021

Corona-Schutzimpfungen

Am 11. Januar 2021 haben die sächsischen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufgenommen. Bis dahin wurden zuerst Bewohner und Personal von Pflegeeinrichtung sowie Beschäftigte in Krankenhäusern geimpft. Das Dresdner Impfzentrum befindet sich in der Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden. Fragen und Antworten rund um die Impfzentren gibt es auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuz und auf sachsen.de. Das RKI veröffentlicht täglich ein Impfquotenmonitoring. Mit Stand vom 17. Januar wurden in Sachsen rund 43.000 Impfdosen verabreicht, davon rund 3.500 an Menschen über 80 Jahre, knapp 35.000 an Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, rund 9.000 an Bewohner in Pflegeeinrichtungen. Quelle: RKI-Impfquotenmonitorin

Corona-Ampeln

Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de seit Anfang Dezember zwei Corona-Ampeln. Die eine zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, wie es beim Gesundheitsamt gemeldet wird an, die andere den Stand des RKI. Die RKI-Ampel ist für eventuelle Einschränkungen wichtig. Die RKI-Ampel ist in den vergangenen Wochen immer geringer ausgefallen als die Ampel vom Gesundheitsamt. Angezeigt wird jeweils, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab.

Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden - Stand: 17. Januar 2021
Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden – Stand: 17. Januar 2021

Test- und Quarantäneregelungen

Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, erhält das Gesundheitsamt die Meldung vom Labor, ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand.

Fragen zu Testpraxen werden auch unter Telefon: 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht (Quarantäne). Die aktuellen Quarantäne-Regeln sind hier zu finden.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung in stationärer Behandlung sind.
  • Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
  • Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
  • Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.

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5 Kommentare

  1. Korrektur zu: “Damit unterschritt sie nun den dritten Tag in Folge den Wert von 200. ”

    Aus der aktuellen sächsischen Coronaschutzverordnung: “Maßgeblich für den Inzidenzwert nach Satz 1 sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts.”

    Zahlen des RKI für Dresden:
    13.1. 196,3
    14.1. 183
    15.1. 164,3
    16.1. 160,7
    17.1. 171,9

    Damit unterschreitet heute der Wert für Dresden am 5. (!) Tag in Folge den 7-Tage-Inzidenzwert von 200. Damit müßte heute die nächtliche Ausgangssperre und die 15 km Beschränkung aufgehoben werden. Wir werden mal sehen, wie ernst politische Versprechen genommen werden können.

  2. @Die Welt ist nicht schwarz weiß:

    Du musst die SächsCoronaSchVO (vom 8. Januar 2021) dann auch weiter lesen:

    § 2c Ausgangssperre
    “(2) Wird der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen an fünf Tagen andauernd unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd unterschritten wird und die Ausgangssperre nicht weiterhin zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich ist.”

    Wenn <200 an 5 aufeinanderfolgenden Tage in ganz Sachsen
    oder
    wenn <200 an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in einem Kreis/einer Stadt

    Darüber hinaus steht da auch noch "nicht weiterhin […] erforderlich".

    Wir lassen uns überraschen ;)

    Beste Grüße
    Peter

  3. Kleine Konkretisierung:

    wenn <200 an 7/5 aufeinanderfolgenden Tagen in einem Kreis(7)/einer Stadt(5)

    Beste Grüße
    Peter

  4. @Peter:

    Ich lese das anders:

    “Wird der Inzidenzwert von 200 (‘Inzidenzwert’ ist die Zahl von Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) im Freistaat Sachsen an fünf Tagen andauernd unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 200 (‘Inzidenzwert’ ist die Zahl von Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd unterschritten wird und die Ausgangssperre nicht weiterhin zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich ist.”

    Also: Wenn für ganz Sachsen der Inzidenzwert an 5 hintereinanderfolgenden Tagen <200 ist, dann kann(!) eine Stadt oder ein Landkreis die Ausgangssperre aufheben, solange auch für diese Stadt oder für diesen Landkreis der Inzidenzwert an 5 hintereinanderfolgenden Tagen <200 ist.

    Also muss

    1. der Inzidenzwert für ganz Sachsen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen <200 sein

    UND

    2. der Inzidenzwert für Dresden an 5 aufeinanderfolgenden Tagen <200 sein,

    bevor die Ausgangssperre in Dresden aufgehoben werden KANN.

    1. sorgt dafür, dass Ausreißer nach unten nicht vorschnell entschärfen, 2. sorgt dafür, dass Ausreißer nach oben nicht vorschnell entschärfen.

    Da der Inzidenzwert für ganz Sachsen aber noch weit entfernt davon ist, für 5 Tage unter 200 zu liegen, wird es die Ausgangssperre vorerst weiter geben.

  5. Laut Gesundheitsamt ändern sich jetzt die Bedingungen für Versammlungen: jetzt sind wieder stationäre Versammlungen bis 1.000 Teilnehmer erlaubt. – Siehe Paragraph 9 Corona-Schutz-Verordnung.

    Lockerungen der Ausgangssperren gibt es erst, wenn die 7-Tage-Inzidenz in ganz Sachen die 200 unterschreitet. Siehe Paragraph 2c Absatz 2 und die dazugehörige Erläuterung.

    Die 15-Kilometer-Regel ist von dem 200er Wert gar nicht betroffen.

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