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Corona: Maßnahmen werden verschärft

Stadt Dresden erlässt weitreichende Ausgangssperren. Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte müssen schließen – das hat heute die Staatsregierung beschlossen.

Wie es in einer Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt heißt, wurden die Maßnahmen getroffen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Allgemeinverfügung des Freistaates mit den zusätzlichen Schließungen soll ab Sonntag, dem 22. März bis voraussichtlich 20. April gelten. Ausgangssperren sind vorerst sachsenweit nicht vorgesehen. Allerdings hat die Stadt Dresden eine weitergehende Ausgangsbeschränkung verhängt. Diese Allgemeinverfügung der Stadt Dresden (siehe PDF) gilt schon ab Sonnabend, 21. März bis vorerst zum 4. April.

Damit wird die Allgemeinverfügung, die seit Donnerstag gilt, jetzt verschärft.

Geschlossen: Gaststätten, Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte

Die Geschäfte, die öffnen dürfen, müssen ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal haben. Einkaufswagen und Kassenbänder in kurzen Abständen desinfizieren. Selbstbedienung bei offenen Backwaren ist verboten. Der Zutritt muss gesteuert werden, um Warteschlangen zu vermeiden.

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Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.

Besuchsverbot in Krankenhäusern

Zudem wird ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen gelten. Die Krankenhäuser müssen den Alarm- und Einsatzplan in Kraft setzen und die Situation täglich analysieren, mindestens in Bezug auf die Notfallversorgung und COVID-19.

Planbare Aufnahmen sind in den Allgemeinkrankenhäusern so zu reduzieren, dass in ein bis zwei Wochen die Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patienten bereitstehen. Jedes Krankenhaus und jede Reha-Klinik ergreift Maßnahmen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren. Dazu gehören Besuchsverbot bzw. restriktive Einschränkungen der Besuche, Schließung von Kantinen, Absage aller öffentlichen Veranstaltungen.

Betreuungsverbot

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche.

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Besuchsverbot in Altenheimen

Ebenfalls ein Besuchsverbot wird für Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen. Eine Betreuung von Tagespflegegästen in Tagespflegeeinrichtungen, die in keinem Verbund zu einer stationären Pflegeeinrichtung stehen, ist für eine Notfallversorgung aufrecht zu erhalten. Pflegebedürftige, Pflegepersonen und andere Angehörige sind angehalten, familiär die Versorgung oder zumindest den Transport zur und von der Einrichtung sicherzustellen.

Beschlossen wurden auch Einschränkungen, denen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen künftig unterliegen. Diese betreffen neben den Werkstätten auch andere tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen. Beide Einrichtungen dürfen von den dort beschäftigen und betreuten Menschen nicht betreten werden. Von dem Verbot ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen, deren notwendige Betreuung und pflegerische Versorgung nicht durch Eltern, Angehörige oder sonstiges Betreuungspersonal sichergestellt werden kann. Auch diejenigen Menschen mit Behinderungen können ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs der Werkstatt in besonders wichtigen Teilbereichen zwingend erforderlich sind. In diesen Fällen hat die Leitung der Werkstatt dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen hygienischen Maßnahmen umgesetzt werden.

Heute war der Alaunplatz leer, lag aber wohl eher am Wetter als an den Anordnungen
Heute war der Alaunplatz leer, lag aber wohl eher am Wetter als an den Anordnungen

„Unvernunft führt zu härteren Maßnahmen“

„Der gestrige Tag hat gezeigt, dass anscheinend viele Menschen den Ernst der Lage noch nicht erkannt haben.“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Aus diesem Grund hat der nunmehr eingerichtete Krisenstab der Stadt Dresden heute entschieden, die bisher geltenden Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen mit Bezug auf die Landeshauptstadt noch einmal zu verschärfen. Die Unvernunft von einigen führt jetzt zu härteren Maßnahmen für alle.“

In der Allgemeinverfügung der Stadt Dresden (siehe PDF), welche am 21. März um 0 Uhr in Kraft treten wird, ist es untersagt, sich im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen zu treffen. „Grundsätzlich ist es erlaubt, mit triftigem Grund das Haus zu verlassen. Dazu gehört auch Sport und Bewegung im Freien – aber nicht in Gruppen, sondern möglichst alleine“, erläutert Sozialbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann.

Hilbert appelliert: „Die steigenden Zahlen an Corona-Infizierten in Deutschland, Sachsen und Dresden sprechen eine deutliche Sprache. Wir müssen alle zusammenstehen und solidarisch sein. Wer egoistisch und verantwortungslos handelt, wird dafür die Konsequenzen tragen müssen.“

Dresdner Polizei erhöht am Wochenende Präsenz

Mit den bisherigen Erfahrungen seit in Kraft treten der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sieht sich die Dresdner Polizei in der Pflicht, ihre Präsenz auf der Straße zu erhöhen.

Allein in den vergangenen 24 Stunden haben Einsatzkräfte in 60 Fällen Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. In zwei Drittel der Fälle war die Nutzung von Spielplätzen Anlass für polizeiliches Handeln. Hinzu kamen Lokale und Geschäfte, die trotz Verbotes geöffnet hatten. In allen Fällen wurden den polizeilichen Aufforderungen Folge geleistet.

Zudem stellten Einsatzkräfte beispielsweise an den Elbwiesen und im Alaunpark Menschenansammlungen fest. Polizeipräsident Jörg Kubiessa: „Auch diese Ansammlungen sind potentielle Infektionsorte. Es geht jetzt darum, alle Möglichkeiten der Kommunikation für einen noch stärkeren Appel an die Vernunft zu nutzen. Die größte Chance um dieses Ziel zu erreichen, sehe ich in persönlichen Ansprachen auf der Straße.“

Einsatzkräfte werden beim Feststellen von Menschenansammlungen die Personen aktiv ansprechen, um mehr Sensibilität zu wecken und im besten Fall eine Verhaltensänderung zu erreichen.

Wirtschaftshilfen

Um den von der Krise betroffenen Branchen zu helfen, gibt es verschieden Wirtschaftshilfen. Der Gewerbe- und Kulturverein Dresden Neustadt hat auf seiner Website (01099.info) eine umfangreiche Zusammenstellung der Hilfsmöglichkeiten aufgelistet. Das reicht von Steuerstundungen, über Kurzarbeit und Krediten bis hin zu Soforthilfen.

Die Neustädter Läden versuchen mit Online-Shop-Angeboten oder Bestellung und Beratung per Telefon wenigstens einen Teil der Umsatzeinbrüche aufzufangen.

So wie hier das Tendresse auf der Rothenburger Straße, informieren fast alle geschlossenen Läden mit Aushängen ihre Kunden.
So wie hier das Tendresse auf der Rothenburger Straße, informieren fast alle geschlossenen Läden mit Aushängen ihre Kunden.

27 Kommentare

  1. „Der gestrige Tag hat gezeigt, dass anscheinend viele Menschen den Ernst der Lage noch nicht erkannt haben.“ – Danke, Ihr (entfernt, bitte unterlassen Sie Beleidigungen) (Nicht “recht freundlich”, aber ehrlich.)

  2. Ja, und danke dafür, dass (entfernt, bitte unterlassen Sie Beleidigungen) wie „Vernunftpanik“ hier ein Podium für ihren menschenfeindlichen Quark gegeben wird.

    Frank

  3. Es widert mich zwar an, überhaupt irgend jemandem von der FDP recht geben zu müssen, aber besondere Zeiten und so …

  4. Vernunftpanik, nein. Es ist die Folge einer weltweiten Verschwörung. Unter Experten verdichtet sich der Verdacht auf drei mögliche Urheber.
    Variante 1: Die Klopapierindustrie hat das Virus erfunden und unter die Leute gebracht.
    Variante 2: Fundamentalistische Gender-Feministen haben militante Tierschützer beauftragt, in ein us-amerikanisches Geheimlabor einzubrechen und das Virus zu befreien, um damit die Herrschaft der alten weißen Männer zu brechen.
    Variante 3: Greta wurde der Twitter-Account gesperrt, also schreitet sie zur Tat: Panik verbreiten.
    Egal was es ist, das Konstrukt gerät zunehmend ins Wanken, da kleine Einsteins wie du es durchschauen und sich weigern, den Ansagen der Spezialisten zu folgen. Also wird jetzt Hilbert als Strohmann vorgeschickt, um das Volk mit weiteren Knüppeln zu verunsichern. Als erstes wird der Bier-Dealer deines Vertrauens über die Klinge springen müssen. Bauernopfer und so.

  5. Ist die Allgemeinverfügung der Stadt Dresden (die auch im Artikel genannte) nicht praktisch eine Ausgangssperre? Weil ja fast alle Dinge, die nicht wirklich unverzichtbar sind, damit verboten werden? Klar, man kann es noch etwas enger fassen, aber wirklich viel weniger geht da dann nicht mehr. Hoffentlich verstehen es dann jetzt auch die Letzten und schönen Dank an die Idioten aus dem Alaunpark etc.

  6. @Stefan E. Es ist wohl eher eine Ausgangsbeschränkung. Ich habe die Allgemeinverfügung übrigens kopiert, der Server der Stadt ist wohl gerade überlastet.

    Man darf ja doch so einges noch. Vor allem der Punkt 1.h) lässt ja viel Spielraum. Man soll sich eben nur nicht mit anderen treffen.

  7. Ja, der Punkt fiel mir auch schon ins Auge, da kann man sinnvoll noch etwas draus machen. Wenn jetzt natürlich wieder einige Mitbürger es nicht kapieren wollen … da geht noch was! :-/

    Sollen konsequent Bußgelder festlegen und die dann durchsetzen. Weil wer es bis jetzt nicht kapiert hat, der will es auch (vorsätzlich!) nicht verstehen. Von dem vielen Geld können wir dann vielleicht nützliche Sachen für die Beatmung der Leute auf den Intensivstationen demnächst kaufen :-(

  8. Achtung, die Verfügung gilt ab 21.03. 00:00, das bedeutet doch ab Mitternacht in 2 Stunden oder nicht?
    Statt 22.3. ist ja der 21.3. ausgewiesen oder enden Tage 00:00?

  9. Ja, eine geht am 21.03. um 0:00 Uhr los (die von Dresden) und die andere am 22.03. um 0:00 Uhr (die von Sachsen). Kommt man mittlerweile schon ziemlich Durcheinander, so schnell wie das geht. Normalerweise liegen da mindestens einige Monate oder Jahre zwischen ;)

  10. @Margarita: Das heißt, dass die Verfügung ab morgen (sprich ab Mitternacht in gut zwei Stunden) gilt. Der Tag endet um 23.59 Uhr und mit der nächsten vollen Minute ist es 0 Uhr und der neue Tag beginnt.

  11. Es sind zwei Verfügungen, die sächsische mit den Schließungen bis 20.4. die Dresdner Ausgangsbeschränkung bis 2.4. Danke für den Hinweis, ich werde das mal deutlicher formulieren.

  12. Für Verstösse gibt es keine Bußgelder, sondern es sind Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz

  13. Ja, Kollege “Vernunftpanik”, Menschen sind soziale Wesen und somit vom “Kollektiv” abhängig. Wenn zuviele Exemplare sich nicht an die für die Gemeinschaft notwendigen Regeln halten, baden es alle aus. Kann man gern Kollektivstrafe nennen, aber es gibt keine Rechte ohne Pflichten.
    Freiheit, Einsicht in die Notwendigkeit… Den Stubenarrest vielleicht mal nutzen, um die Vernunft zu füttern. Kant ist keine leichte Lektüre, aber es gibt bestimmt eine kommentierte Ausgabe oder zum altersgerechten Einstieg “Sofies Welt”.

  14. …“ Anton Launer sagt:
    20. März 2020 um 21:22 Uhr
    @Stefan E. Das mit den Bußgeldern ist so ne Sache, dafür braucht man ja auch massive Kontrollen. Erinnert mich an die Graffiti-Diskussion.“…

    Massive Kontrollen sind möglich zb gestern hatte das Ordnungsamt drei mobile Blitzer gleichzeitig in der Neustadt aufgestellt. Desweiteren werden massiv Parkknöllchen verteilt. Solange die Stadt Dresden dafür das Personal hat sollte man nicht rumheulen das keins da ist Launer!

  15. Hansastraße stadteinwärts + stadtauswärts/Königsbrückerstr stadteinwärts Schauburg /Bautzner Straße-Wilheminestraße standen die Blitzer gestern. Vortag das selbe ohne BautznerStr. . Und vermehrt Politessen (m/w/d) unterwegs. Es ist genug Personal da um Personenbezogene Kontrollen machen zu können, aber das ist nicht so erträglich.

  16. Mich würde ja mal interessieren wieviel registrierte Corona Fälle wir im Stadtbezirk Neustadt haben und wie sich die Zahlen entwickeln. Gibt´s eine Chance die Daten aufgeteilt nach Stadtbezirken in Dresden zu bekommen?

  17. In Pieschen scheint es keinen zu interesseieren. Grad eben auf der Bürgerstraße Geschrei von Besoffenen, spielende Kinder…

  18. Endlich Zeit, viel Zeit, die Flora und Fauna der Heimat zu studieren und zu genießen, anstatt wie blöde rumzujetten und in verpestete Skigebiete zu rammeln.
    Gibts schon erste Zahlen, wieviel Vögel verhungern oder sich langweilen, weil keine Essensreste und jede Menge Fraßmüll mehr rumliegen? Sollte man für Ausgleichsmaßnahmen sorgen, z.B. indem man die Reste der Bratpfanne gen Straße verklappt?

    Ich geh dann mal wieder raus…, Amen.

  19. Zu schnell Auto fahren oder falsch Parken werden kein Stück besser, wenn eine Pandemie in der Luft liegt … seltsame Argumentationslinie.

  20. Hallo, vor zwei Stunden waren mehrere Drohnen über dem Hecht sichtbar… Werde ich paranoid? Oder gibt es dafür triftige Gründe… ? Ich meine, wir versinken hier ja in Verschwörungstheorien.

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