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Prozessauftakt: Mord oder Totschlag

Angeklagter Shahjahan B. im Dresdner Landgericht
Angeklagter Shahjahan B. im Dresdner Landgericht
Am Dresdner Landgericht hat heute der Prozess gegen den 30-jährigen Shahjahan B. begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht vom 20. zum 21. April seine damalige Lebensgefährtin erstochen zu haben. Mord oder Totschlag – das wird das Gericht nun klären müssen.

Oberstaatsanwalt Jens Hertel verlas die Anklage. Shahjahan B. habe mit einem fast 20 Zentimeter langen Messer siebenmal auf den Oberkörper der Frau eingestochen. Nach dem ersten Stich habe er sie mit Klebeband gefesselt und geknebelt. Das Opfer erstickte. Nach der Tat war der Mann geflohen, vier Tage später wurde er in Österreich festgenommen.

Der Anwalt des Angeklagten, Achim Schmidtke, verlas anschließend eine sogenannte Verteidigererklärung. In dieser räumt der Pakistaner ein, die Frau, eine 41-jährige Vietnamesin aus Eifersucht getötet zu haben. Schon in den Tagen zuvor habe es Streit gegeben. Er habe seine Familie anrufen wollen, aber sie habe ihn beschimpft, dann habe er zugestochen. Laut der Erklärung bedauert er die Tat und würde sie gern rückgängig machen. Außerdem lässt er seinen Verteidiger erklären, dass er am Liebsten so schnell wie möglich nach Pakistan abgeschoben werden möchte.

Der Angeklagter wurde in Handschellen vorgeführt.
Der Angeklagter wurde in Handschellen vorgeführt.
Ein Richter in Klagenfurt (Österreich) stellte damals den Haftbefehl aus. Dort hatte Shahjahan B. offenbar zur Tat ausgesagt. Sein Anwalt kritisierte heute die Aussagen dort, weder habe sein Mandant ausreichenden anwaltlichen Beistand gehabt, noch sei geklärt, ob der Dolmetscher vereidigt wurde. Aus dem Grunde werde er der Nutzung des Vernehmungsprotokolles widersprechen.

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Der vorsitzende Richter entschied: Dolmetscher und Richter aus Klagenfurt müssen gehört werden. Damit verlängert sich der Prozess, der bislang auf vier Verhandlungstermine angesetzt war.

Anschließend ließ sich der Angeklagte auf Angaben zur Person ein. Er stammt aus Pakistan, hat dort Familie und sei der Liebe wegen nach Europa gekommen, genauer nach Griechenland. Als er dort aber keine Arbeit fand, zog er nach Deutschland und stellte hier Asylantrag. Nach Informationen des Gerichts war dieser Antrag aber schon abschlägig beschieden worden und Shahjahan B. war seit dem 17. Januar 2017 ausreisepflichtig. Der Angeklagte teilte über den Dolmetscher mit, dass ihm das nicht bekannt sei. Allerdings, so ließ er erklären, wollte er selbst nach Pakistan zurück und hatte sich diesbezüglich schon mit den Behörden in Verbindung gesetzt.

In Dresden hatte er in verschiedenen vietnamesischen Restaurants als Küchenhelfer gearbeitet. Im weiteren Prozessverlauf wurden heute Polizisten und Rettungssanitäter gehört. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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