Einen Stand betreiben dürfen Gewerbetreibende mit Geschäft oder Lokal im Festgebiet oder Privatpersonen mit Hauptwohnsitz innerhalb dieses Gebietes. Die Behörden haben das Festgebiet auf folgenden Straßen begrenzt: Alaunstraße, Martin-Luther-Straße, Martin-Luther-Platz, Talstraße, Kamenzer Straße zwischen Louisenstraße und Sebnitzer Straße, Pulsnitzer Straße, Böhmische Straße, Katharinenstraße, Louisenstraße zwischen Haus-Nr. 21 und inmündung Prießnitzstraße, Schönfelder Straße, Seifhennersdorfer Straße, Sebnitzer Straße zwischen Alaunstraße und Kamenzer Straße. Auf der Rothenburger- und Görlitzer Straße sind Stände auf den Gehwegen erlaubt.
- Details und Anmeldeformulare unter www.dresden.de/brn
Wer auf der Talstraße noch etwas veranstalten möchte bitte noch unter talstrasse-insel@gmx.de oder bunterepublik.wordpress.com melden.
Vereine mit Vereinssitz im Fesdtgebiet dürfen auch Stände betreiben. Steht auch noch mal ausführlich unter http://www.brn-schwafelrunde.de/anmeldung
Wenn die Erfahrung vom letzten Jahr noch stimmt, dann können Freiberufler mit Arbeitsort Festgebiet keinen Antrag stellen, was ich total bescheuert finde. Nur, sofern sie einen Gewerbeschein haben, dann geht´s. Und Festgebiet ist Festgebiet – nicht die gesamte ÄN. Also rennt nicht am letzten Anmeldetag los.