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Missliebigen Schülern den Rohrstock verpassen

„Meine Herren, ich begrüße Sie zu unserer monatlichen Zusammenkunft der Neustädter Schulen“, tat der Rektor des Königlichen Gymnasiums auf der Holzhofgasse den Anwesenden kund. „Ich freue mich, dass vierzehn meiner Kollegen meiner Einladung gefolgt sind. Kurz vor dem Ende des Schuljahres zu Ostern1 gilt es, noch ein wichtiges Thema zu besprechen. Deshalb ist auch der Städtische Schulkommissar, Herr Stadtschulrat Prof. Dr. Lyon, anwesend.“

Das Königliche Gymnasium Neustadt, Foto: von 1898
Das Königliche Gymnasium Neustadt, Foto: von 1898

Das Neustädter Lehrergremium

Dieses freiwillige Gremium existierte seit einigen Jahren, um die Interessen der unterschiedlichen Schulen im Stadtteil Neustadt gegenüber den städtischen und Landesbehörden durchsetzen zu helfen. Zwar war der Termin so kurz vor dem Schuljahresende Ende März 1903 für die meisten der Direktoren ungünstig, aber es gab immer wichtige Themen, die der Erörterung bedurften. Diesmal ging es um das Züchtigungsrecht der Lehrer gegenüber der frechen Widersetzlichkeit und groben Unsittlichkeit besonders der Knaben.

Der ungehorsame Knabe

„Und um einen diesbezüglichen Fall geht es“, so der Schulkommissar. „Dazu gab es kürzlich eine Verhandlung vor dem Königlichen Schöffengericht. Da klagte der Vater eines neunjährigen Jungen gegen seinen Lehrer, dass dieser ihm mit einem Rohrstock den Hintern so grün und blau geschlagen haben soll, dass er eine Woche die Schule nicht besuchen konnte. Auf seinem Gesäß hätten sich viele Striemen und blutunterlaufende Stellen befunden.“2

Die Sächsische Schulzeitung, Ausgabe von 1903.
Details zu dem Gerichtsprozess in der Sächsische Schulzeitung, Ausgabe von 1903.

Direktor Möbius von der 22. Bezirksschule auf der Louisenstraße 40 machte seinem Unmut Luft. „Ich finde es verwerflich, dass sich ein Lehrer heutzutage nicht mehr gegenüber solchen Rotzbengeln wehren darf. Dabei steht doch das Gesetz auf unserer Seite. Im § 47 der Ausführungsverordnung des Volksschulgesetzes heißt es eindeutig, dass die Schüler der Schulzucht eines jeden Lehrers unterstehen, welche sie besuchen. Selbst außerhalb der Schule besteht das Züchtigungsrecht des Lehrers.“3

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Blitzumzug

Vor Gericht

Alle anwesenden Direktoren nickten und warteten auf die Fortsetzung des Berichts vom Prof. Lyon. „Der Vater des Knaben war nicht blöd. Er fand sogar einen Arzt, der ihm die Verletzungen am Hintern seines Filius bescheinigte. Dem angeklagten Lehrer, der sich zudem die Zustimmung des Klassenleiters für seine Züchtigung einholte, wurde ziemlich mulmig, zumal er sich selbst verteidigte. Aber durch Zeugen aus der Lehrerschaft wurde eidlich ausgesagt, dass der neunjährige Fratz sich des Öfteren gegenüber diesem und anderen Lehrern ungebührlich und ehrverletzend verhalten habe. Als Gegenmaßnahmen wurden Mahnungen und Verweise ausgesprochen, die aber keine Wirkung zeigten.“

Oberlehrer Hohn von der Neustädter Realschule klatschte missbilligend in die Hände. „Solche Rotznasen lachen uns wegen unserer Gutmütigkeit noch aus und prahlen unter ihresgleichen damit, dass sie es uns Paukern4 mal richtig gezeigt haben. Eine Züchtigung muss weh tun, wenn sie Wirkung zeigen soll. Und wie reagierte das Gericht?“

Züchtigung in der Schule - Grafik aus dem 19. Jahrhundert
Züchtigung in der Schule – Grafik aus dem 19. Jahrhundert

Das Züchtigungsrecht

„Recht verständnisvoll … für den angeklagten Lehrer. Trotzdem musste das Gericht untersuchen, ob dem Lehrer das Züchtigungsrecht überhaupt zustand und ob er sich der einfachen oder fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Dann wurde der Rohrstock untersucht. Er war recht dünn. So habe der Lehrer vier Mal auf den nackten Hintern des Lümmels geschlagen.

Was die Verletzungen betraf, so habe der Knabe wohl übertrieben. Denn in der ärztlich verordneten schulfreien Woche habe er sich, so Zeugen, in seinem Wohnumfeld und auf dem Spielplatz so bewegt, als sei er kerngesund. Das Gericht erkannte dem Angeklagten nicht nur das Recht zu, die fortgesetzte Achtungsverletzung und Ungezogenheit des Schülers zu rügen, sondern hielt den Angeklagten dazu für verpflichtet. Das Strafmittel war deshalb weder unangemessen noch unschicklich noch gesundheitsgefährdend.“

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„Endlich mal ein Gericht, dass die Qualen der Lehrerschaft anerkannt hat“, warf Direktor Dr. Fischer von der Städtischen Evangelischen Volksschule auf der Tieckstraße ein. „Und was sagte man zu den Striemen auf des holden Knaben Gesäß?“

Prügelnder Lehrer, Kupferstich von 1842
Prügelnder Lehrer, Kupferstich von 1842

Professor Lyon grinste ob der wohlgewählten Worte. „Ja, das ist interessant. Das Schöffengericht gelangte nach gut zwei Stunden zu der Überzeugung, dass der bestrafte Knabe die Schmerzen, sowohl ihrer Art als auch ihrer Dauer nach den Eltern und dem Arzt stark übertrieben schilderte. Damit sei die Glaubwürdigkeit des Jungen stark beeinträchtigt gewesen. Des Weiteren habe er erst nach eindringlichen Mahnungen und Gegenüberstellungen von Zeugen frühere Ungezogenheiten zugegeben. Auch den Eltern wurde zur Wahrheit gemahnt, weil sie versuchten, einen Lungenkatarrh5 den Schlägen zuzuschieben.“

Das Urteil

„Und das Urteil?“, kam es aus mehreren Mündern.

„Unser Kollege wurde selbstverständlich nach § 499 der Strafprozessordnung kostenfrei freigesprochen.“ Beifall ohne Ausnahme.

Der Direktor der Höheren Töchterschule auf der Weintraubenstraße, Dr. Julius Emil Döhler, hob mahnend den Zeigefinger. „Ich rate aber dringend davon ab, auch Mädchen auf diese Weise zu züchtigen. Auch sollten wir uns bemühen, die körperliche Züchtigung möglichst wenig zu nutzen. Ich sehe darin, trotz gesetzlicher Erlaubnis, kein geeignetes pädagogisches Mittel.“ Das stieß nicht bei Jedem auf Zustimmung. Damit endete die Zusammenkunft am Ende des Schuljahres kurz vor Ostern 1903.

Anmerkungen des Autors

1 Es gab im Kaiserreich und in der Weimarer Republik keine einheitliche Regelung der Beendigung eines Schuljahres. In einigen Länder des Reiches endete das Schuljahr im Sommer, in anderen, wie Sachsen, zu Ostern. 1941 begann das neue Schuljahr deutschlandweit einheitlich im September. Das wurde nach 1945 in den westlichen Besatzungszonen wieder rückgängig gemacht. In der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR begann das Schuljahr einheitlich am 1. September.
2 Sächsische Schulzeitung vom 3. April 1903
3 In der DDR wurde 1949 die Prügelstrafe abgeschafft. In der alten Bundesrepublik gestand der Bundesgerichtshof das Prügeln als Gewohnheitsrecht den Lehrern noch 1957 zu. Erst 1973 wurde diese Züchtigungsart dort verboten.
4 Pauker – im 20. Jahrhundert umgangssprachlich für Lehrer, von pauken – sich etwas durch mehrmaliges Wiederholen einprägen
5 Lungenkatarrh – Lungenentzündung bzw. schwere Erkältung


Unter der Rubrik “Vor 100 Jahren” veröffentlichen wir in loser Reihenfolge Anekdoten aus dem Leben, Handeln und Denken von Uroma und Uropa. Dafür durchstöbert der Dresdner Schriftsteller und Journalist Heinz Kulb die Zeitungsarchive in der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek. Der vorliegende Text ist literarischer Natur. Grundlage bilden die recherchierten Fakten, die er mit fiktionalen Einflüssen verwebt.

3 Kommentare

  1. Ich habe auch mit dem Rohrstock gekriegt früher. Hose runter und ab übern Sessel. Dann gab es ordentlich hintendrauf! Aber hat nachhaltig gewirkt wenn ich mit dem Teil von meiner Mutter gekriegt habe!

  2. Ich habe auch mit dem Teppichklopfer gekriegt! Den Rohrstock hatte meine Mutter von meiner Tante. Damit wurden meine Cousins versohlt wenn die nicht gespurt haben!
    Mit dem Rohrstock habe ich von meiner Mutter mal in der Waschküche gekriegt, als sie mich als 10jähriger beim Rauchen erwischt hatte!
    Ich kriegte so eine Tracht, dass ich nicht mehr sitzen konnte! Da hat sie mich anständig durchgewickelt!!!

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