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Verkehrsposse an der Pulsnitzer

Seit vergangener Woche dürfen Radfahrer*innen wieder durch die Pulsnitzer Straße in Richtung Martin-Luther-Platz fahren. Die Stadt hat dafür entsprechende Verkehrsschilder im Wert von rund 500 Euro angebracht und weist darauf hin, dass die Straße für Kraftfahrer (Autos, Mopeds, etc.) ab Martin-Luther-Platz in Richtung Louisenstraße weiterhin Einbahnstraße bleibt.

Einfahrt wieder frei in die Pulsnitzer.
Einfahrt wieder frei in die Pulsnitzer.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) ist begeistert. Geschäftsführer Edwin Seifert: “Das Trauerspiel um die Freigabe der Pulsnitzer Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung hat nach fast 1,5 Jahren Gezerre mit der Straßenverkehrsbehörde endlich ein Ende.” Die Strecke sei gerade für den Schüler-Verkehr etwa zur Grundschule am Rosengarten wichtig.

Vorgeschichte

Vor rund fünf Jahren war die Pulsnitzer Straße saniert worden. Dem kleinen Abschnitt vor dem Jüdischen Friedhof wurden zugunsten von breiteren Fußwegen die PKW-Stellplätze genommen. Während der Planungsphase und bei der Vorstellung im damaligen Ortsbeirat war stets davon die Rede, dass die Pulsnitzer Einbahnstraße bleibt und weiterhin für den Radfahrverkehr in beide Richtungen freigegeben ist. Und als die Straße dann im Dezember 2017 fertig gestellt war, zeigten die Schilder an: freie Fahrt für Radler*innen.

Dann passierte eine Weile nichts, täglich fuhren Groß und Klein mit dem Rad Richtung Martin-Luther-Platz, manchmal hupte ein Auto, aber einen nennenswerten Unfall gab es zumindest laut Unfall-Atlas nicht. Im März 2021 stellte dann die Straßen- und Verkehrsbehörde bei einer Befahrung fest, dass die Straße zu schmal für Auto und Rad sei und ließ die Verkehrsschilder abschrauben. Die Lokalpolitik lief Sturm gegen diese Schilder und auch der ADFC engagierte sich und unterstützte eine Anwohnerin bei ihrer Beschwerde beim zuständigen Landesamt. Die hatte nun offenbar Erfolg.

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Landesbehörde gibt die Straße frei

Wie Doris Oser, Persönliche Referentin im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften mitteilt, haben sich die Fachleute des Amtes weiter mit der Frage beschäftigt. Es sei dem Amt ein Anliegen – wo dies möglich ist – Einbahnstraßen für Radfahrer*innen in Gegenrichtung zu öffnen. Damit soll das Radfahren attraktiver gemacht werden.

Nun wird es etwas komplexer. Grundsätzlich regelt die Freigabe von Einbahnstraßen die Verwaltungsvorschrift zur StVO (Straßenverkehrsordnung). In Einbahnstraßen soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist. Wann diese Breite ausreichend ist, legt die Verwaltungsvorschrift zur StVO allerdings nicht genau fest. Hilfsweise, so Oser, hat die Stadtverwaltung sich bisher an der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), in der der Raumbedarf für Rad, Lkw und Pkw angegeben ist und das Maß von 3,80 Metern enthalten ist.

Auch an der Einfahrt vom Martin-Luther-Platz wird auf den radfahrenden Gegenverkehr hingewiesen.
Auch an der Einfahrt vom Martin-Luther-Platz wird auf den radfahrenden Gegenverkehr hingewiesen.

Im Laufe des Widerspruchsverfahrens zur Pulsnitzer Straße stellte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Höhere Straßenverkehrsbehörde jedoch klar, dass nach der Intention der Verwaltungsvorschrift auch schmalere Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben werden sollen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt. In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ist ein Maß von drei Metern, an Engstellen ggf. auch weniger, enthalten. Im Falle von Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen legt die Verwaltungsvorschrift zur StVO eine Breite von mindestens 3,50 Metern fest.

Im Begegnungsfall wird dann in bestehende Lücken ausgewichen (Einfahrten, Lücken zwischen Fahrzeugen). Da sich Kraftfahrer und entgegenkommende Radfahrer sehen, ist die Freigabe von Einbahnstraßen auch bei schmalen Straßen als verkehrssicher anzusehen. Die Verkehrssicherheit muss natürlich im Einzelfall betrachtet werden. Das gilt vor allem für die Kreuzungen.

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Freigabe

Nun ist die Pulsnitzer Straße mit ihren 3,50 Metern Breite für Radfahrerinnen und Radfahrer wieder freigegeben. Ernst genommen hat die fehlenden Zusatzschilder in dem vergangenen Jahr ohnehin fast niemand. Radelnde aller Altersklassen konnten dort in großer Zahl beobachtet werden.

8 Kommentare

  1. Wie steht es um die Martin-Luther-Straße? Dort ist der Fall ja ähnlich. Eigentlich verboten, aber das interessiert keinen.

  2. An der Martin-Luther-Straße wurde die Freigabe aufgrund der Unübersichtlichkeit an der Kreuzung zur Louisen- und Kamenzer Straße verworfen, dort hat wohl auch niemand Einspruch eingelegt.

  3. Bitte auch für die Martin-Luther-Str. so machen. Da wurde doch extra zwischen Habibi und Bui und Mondpalast ein Halteverbot eingerichtet.

    Stephan Kühn, Sie lesen hier doch mit: Machen Sie das bitte und sprechen mit Frau Prüfer.

    Alternativ: MLS ab Lutherplatz als Fahrradstraße (mit Kamenzer bis Bischofsweg).

  4. @Anwohner – eben nicht, weil da fährt nunmal die Straßenbahn in beide Richtungen mit nur einem Gleis. Das ist genau richtig so wie es ist. Gibt 2 Parallelstrassen, die man nutzen kann. Punkt!

  5. 500 € ? Wieviele Schilder? Wie wird man Schildermacher? Muss man das studieren? Verkehrswesen? Gruß aus Tiranë!

  6. Um die gesamte Neustadt eine Mauer.
    ÖPNV Ausschluss, Belieferung der Geschäfte nur noch mit Lastenrad.

Kommentare sind geschlossen.