In der Nacht zum Sonnabend griff eine 17-Jährige in der Äußeren Neustadt drei Polizeibeamte an. Die Jugendliche war stark alkoholisiert und nicht ansprechbar. Während der Wartezeit auf einen Rettungswagen versuchte sie zu fliehen. Dabei trat sie zwei Beamte und biss einen dritten in den Arm. Alle drei Polizisten wurden leicht verletzt. Die Tatverdächtige kam ins Krankenhaus. Gegen sie wird wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Neustädter bedroht 19-Jährige in Leuben
Wenige Stunden später bedrohte ein 23-jähriger Mann eine 19-jährige Frau in Dresden-Leuben mit einer Pistole. Zuvor hatte er die Frau in ihrer Wohnung aufgesucht und geschlagen. Anschließend gab er mehrere ungezielte Schüsse ab und floh mit einem Mercedes. Dabei beschädigte er einen geparkten BMW. Der Schaden beträgt rund 3.000 Euro. Polizisten stellten den Mann später in der Albertstraße. In seiner Wohnung fanden sie eine Schreckschusspistole. Der Mann hatte rund 1,2 Promille Alkohol im Blut und keine Fahrerlaubnis. Die Polizei ermittelt wegen mehrerer Delikte, unter anderem wegen Bedrohung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht.
Graffiti-Sprüherei
Ebenfalls am Sonnabend besprühten Unbekannte ein Gebäude an der Hans-Oster-Straße in der Albertstadt. Die Buchstaben hatten eine Größe von etwa vier Meter mal 2,50 Meter. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 500 Euro.
Betrunkener E-Scooter-Fahrer
In der Nacht zum Montag stoppten Polizisten einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Leipziger Vorstadt. Ein Atemalkoholtest ergab mehr als 1,2 Promille. Gegen ihn wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Polizist leicht verletzt
Bereits am Freitagabend kam es zu einem weiteren Angriff auf Polizeibeamte. In der Äußeren Neustadt leistete ein 30-Jähriger Widerstand, als eine Streife eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern beenden wollte. Ein Polizist wurde leicht verletzt. Der Mann hatte über 0,9 Promille. Die Polizei ermittelt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.