Anzeige

Blaue Fabrik

Aufhebung des Faulbrut-Sperrbezirkes Dresden-Neustadt

Bienenhalter sollen jedoch Verdachtsfälle weiterhin dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.

Faulbrut-Sperrbezirkes aufgehoben - Symbolbild: Hans Benn, Pixabay
Faulbrut-Sperrbezirkes aufgehoben – Symbolbild: Hans Benn, Pixabay

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden legte per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung am 29. August 2019 den Sperrbezirk bezüglich der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in Dresden-Neustadt fest. Diese Allgemeinverfügung wurde mit Wirkung zum 12. Juli 2022 aufgehoben.

Nach zweimaliger amtlicher Prüfung aller im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen im Abstand von mindestens zwei und längstens neun Monaten wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen. Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.

Alle Bienenhalter sind weiterhin aufgefordert auf klinische Symptome der Faulbrut (fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel) zu achten und Verdachtsfälle dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden, Telefon. 0351 4080511 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden. de anzuzeigen.

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Tage des Sommers

Anzeige

Villandry

Anzeige

Karierte Katze

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

Comedy Slam

Anzeige

Neumarkt Palais Sommer

Anzeige

Finaler Ausverkauf im Elberad

Anzeige

Alternatives Akustikkollektiv

Anzeige

Palaye Royale im Alten Schlachthof am 3. August

Anzeige

Glasfaser SachsenEnergie

Anzeige

Kreuzretter für die Rückengesundheit

Wespe im Rosengarten
Wespe im Rosengarten

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert