Anzeige

Kreuzretter für die Rückengesundheit

Aufhebung des Faulbrut-Sperrbezirkes Dresden-Neustadt

Bienenhalter sollen jedoch Verdachtsfälle weiterhin dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.

Faulbrut-Sperrbezirkes aufgehoben - Symbolbild: Hans Benn, Pixabay
Faulbrut-Sperrbezirkes aufgehoben – Symbolbild: Hans Benn, Pixabay

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden legte per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung am 29. August 2019 den Sperrbezirk bezüglich der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in Dresden-Neustadt fest. Diese Allgemeinverfügung wurde mit Wirkung zum 12. Juli 2022 aufgehoben.

Nach zweimaliger amtlicher Prüfung aller im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen im Abstand von mindestens zwei und längstens neun Monaten wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen. Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.

Alle Bienenhalter sind weiterhin aufgefordert auf klinische Symptome der Faulbrut (fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel) zu achten und Verdachtsfälle dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden, Telefon. 0351 4080511 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden. de anzuzeigen.

Anzeige

Salsa-Nacht mit Orquesta Salsacional im Parkhotel

Anzeige

Klan in der Tante Ju am 11. Oktober 2024

Anzeige

Lesetheater

Anzeige

Semper Oberschule Dresden

Anzeige

Villandry

Anzeige

Reisegruppe Ehrenfeld am 11. Oktober in der Schauburg

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Buchvorstellung - Hentry Martin: An Active Ear

Anzeige

Schramm Möbelmanufaktur

Anzeige

tranquillo

Wespe im Rosengarten
Wespe im Rosengarten