Das Landesjugendamt ging rechtswidrig gegen den Kinderladen Conni vor und sieht bis heute kein Problem darin. 2023 wollte die Behörde die Kita mit sofortiger Wirkung schließen. Das Dresdner Verwaltungsgericht stellte klar: Das Landesjugendamt hat nie richtig ermittelt. Die Rücknahme der Betriebserlaubnis geschah vorschnell. Der Präsident des Dresdner Amtsgerichts zeigte für das Vorgehen Unverständnis. Das AZ Conni fühlt sich politisch verfolgt.
Der Polizist und seine Uniform
Der Anlass für das sächsische Landesjugendamt, aktiv zu werden, war eine Elternbeschwerde. Dem Vater eines Kindes war Hausverbot erteilt worden. Die Mitarbeiter*innen der Kita und des Betreibers wussten nicht, dass er Polizist ist. Wie es dem Umfeld des Vereins heißt, war daher die Überraschung groß, als der Vater uniformiert und bewaffnet das Gelände des Alternativen Zentrums betrat.
Das AZ Conni ist ein Ort, an dem sich auch Menschen aufhalten, die negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben. Das ergibt sich aus der Jugendarbeit des Vereins, die später vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts ausdrücklich gelobt werden wird.
Die Überraschung über den Uniformierten war so groß, dass es vonseiten des AZ Conni zu einer “Kurzschlussreaktion” kam, wie es die Vertreter*innen des Vereins heute nennen. Der Vater beschwerte sich darüber beim Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen. Der Betreuungsvertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt.
Man kann darüber streiten, ob sich der Betreiber der Kita hier angemessen verhalten hat. Man muss es in diesem Zusammenhang aber nicht. Denn laut Gericht kann man daraus und aus allen anderen Vorwürfen, die das Landesjugendamt später ins Feld führen wird, keine Kindeswohlgefährdung ableiten.
Die Kita und ihr Albtraum
Für die Mitarbeiter*innen des Kinderladens Conni und die Eltern begann damit dennoch der Albtraum. Ohne jede Ankündigung oder Rückfragen teilte das Landesjugendamt mit, dass es die Betriebserlaubnis zurückzieht – mit sofortiger Wirkung.
Das Schreiben erreicht die Kitaleiterin zwei Tage vor Heiligabend. Weihnacht 2023 wird sie nie vergessen. Die Feiertage über hat sie nur geweint. Zu diesem Zeitpunkt musste sie davon ausgehen, dass alle Mitarbeiter*innen ihren Job verlieren. Unmittelbar betroffen gewesen wären sieben Menschen, die für die Kita arbeiten. Für die Eltern, darunter viele Alleinerziehende, wäre die Kinderbetreuung weggebrochen.
Die eigentlich Leidtragenden wären jedoch diejenigen gewesen, die das Landesjugendamt eigentlich schützen soll, die 25 Kinder der Einrichtung. Viele von ihnen sind seit Jahren in der Kita, treffen hier täglich ihre Freund*innen.
Das Landesjugendamt hätte sie ohne jede Übergangsphase aus ihrem sozialen Umfeld gerissen. Dabei mag die Wahl des Zeitpunktes, der 22. Dezember, besonders hart erscheinen. Hätten nicht die Feiertage dazwischen gelegen, wäre die Kita aber buchstäblich von einem Tag auf den nächsten geschlossen und Erzieher*innen wie Kinder vor die Tür gesetzt worden.
Der Richter und der Rechtsstaat
Dirk Munzinger ist bei der Verhandlung am 14. Mai 2025 der Vorsitzende Richter, zugleich aber auch der Präsident des Dresdner Verwaltungsgerichts. Während des Prozesses ist er vor allem damit beschäftigt, den Behördenvertreterinnen den rechtlichen Rahmen ihrer Behörde darzulegen, etwa, was ein freier gegenüber einem staatlichen Träger darf.
So darf ein freier Träger laut Gericht zum Beispiel eine “begründete Ungleichbehandlung nach dem Beruf der Eltern vornehmen”. Es war einer der Punkte, über den die Behördenmitarbeiterinnen während des Prozesses nicht hinweg kamen. Eine vergleichbare Ungleichbehandlung wäre die Bevorzugung von Christ*innen, die kirchliche Arbeitgeber vornehmen dürfen.
Auf Anfrage kann die Behörde nicht angeben, wie oft sie in den vergangenen Jahren Kitas wegen Kindeswohlgefährdung geschlossen hat. “Eine derartige Statistik wird nicht geführt”, sagt Amtsleiter Enrico Birkner gegenüber Neustadt-Geflüster. Auch naheliegende Beispiele scheinen dem Landesjugendamt nicht bekannt zu sein. Weit in die Vergangenheit und in ein anderes Bundesland müssen sie dafür blicken.
Um zu begründen, dass der Widerruf der Betriebserlaubnis wegen “Unzuverlässigkeit” des Betreibers grundsätzlich möglich ist, zog die Behörde das Urteil gegenüber einer muslimischen Kita heran. Diese war 2019 in Rheinland-Pfalz geschlossen worden, weil der Betreiberverein Ideologien der Muslimbruderschaft und des Salafismus vertrat und damit ebenfalls als “unzuverlässig” eingeordnet wurde.
Nach Auffassung von Richter Munzinger tat sich die Behörde genau mit diesem Beispiel keinen Gefallen. Zum einen reicht die “Unzuverlässigkeit” eines Betreibers eben nicht aus, um daraus eine Kindeswohlgefährdung abzuleiten. Die Gefährdung muss konkret in der Kita nachgewiesen werden. In Rheinland-Pfalz fand beispielsweise eine salafistische Indoktrination der Kinder statt. Aber weder konnte das Landesjugendamt irgendeine Indoktrination im Kinderladen Conni sehen, noch hatte es überzeugende Belege, dass der Betreiberverein überhaupt “unzuverlässig” sei.
Für das Gericht führte genau dieses Beispiel aber auch eklatant vor Augen, wie willkürlich das sächsische Landesjugendamt gehandelt hatte. Der Entzug der Betriebserlaubnis sei in Rheinland-Pfalz das Ende eines jahrelangen Prozesses gewesen. Tatsächlich gab es die ersten Hinweise über Verbindungen des Trägers zum Salafismus bereits Ende 2012. Nach mehr als sechs Jahren Ermittlungen, Auflagen und Gesprächen stand die Schließung – mit mehrwöchiger Frist.
Im Fall des Kinderladens Conni gab es laut Richter Munzinger keine Ermittlungen, keine Auflagen, sondern gleich die Schließung – mit sofortiger Wirkung. Das Landesjugendamt hat zuvor noch nicht einmal ein Gespräch mit dem Betreiber oder der Kitaleitung gesucht. Kita und Verein hatten sogar ihrerseits versucht, mit dem Landesjugendamt ins Gespräch zu kommen. Zweimal sei Kontakt aufgenommen worden, zweimal erfolgte keine Reaktion der Behörde. Erst als das Verwaltungsgericht dem Verein vorläufigen Rechtsschutz gewährte, war das Landesjugendamt zu einem Gespräch bereit.
Der Verein und seine Arbeit
Das AZ Conni ist neben der Kita auch in der Jugendarbeit tätig. Der Vorsitzende Richter und Präsident des Verwaltungsgerichts lobte während der Verhandlung die kritische und menschenrechtsorientierte Jugendarbeit des AZ Conni. Die Pressesprecherin des AZ Conni sieht diese jedoch in Gefahr. Für die unbequeme Haltung sei man „nicht zum ersten Mal angegriffen worden“.
Dem Lob des Richters mag sich das Landesjugendamt nicht anschließen. “[…] da die Jugendarbeit des AZ Conni im Betriebserlaubnisverfahren nicht Betrachtungsgegenstand des Landesjugendamtes ist”, könne seine Behörde “über dieses Wirkungsfeld keine inhaltlichen Aussagen treffen”. Traf es eine solche Aussage aber nicht, als es dem Conni e.V. die Verfassungstreue eben wegen dessen Jugendarbeit absprach?
Die Verantwortlichen des Conni e.V. haben den Eindruck, den Behördenmitarbeiterinnen passte das Weltbild des Vereins nicht. Sie fühlen sich politisch verfolgt. Besonders bitter findet die Pressesperecherin dabei, dass „das Landesjugendamt diese Auseinandersetzung auf dem Rücken der Kinder und Eltern unseres Kinderladens ausgetragen hat“. Sowohl der Betreiberverein als auch die Kitaleiterin wünschen sich derzeit aber vor allem eines: Sie wollen ihre Kita weiterbetreiben, ein gutes Verhältnis zum Jugendamt, offene Kommunikation statt Streit – genau so, wie sie es vor dem 22. Dezember 2023 erlebt haben.
Die Behörde und ihr Weltbild
In seinen Antworten lässt der Amtsleiter keinerlei Selbstkritik erkennen. Beispielsweise sei “eine politische Motivation und Einflussnahme auf Verwaltungsverfahren durch die zwingend einzuhaltenden Verfahrensgrundsätze ausgeschlossen”. So ein Fehlverhalten von Staatsbediensteten ist “ausgeschlossen”, weil es Verfahrensgrundsätze gibt, die eingehalten werden müssen? Nach dieser Logik kann es in Deutschland auch keine illegale Polizeigewalt geben, weil für Polizeibeamt*innen das Polizei- und Ordnungsrecht gilt.
Das Vorgehen des Landesjugendamtes war beispiellos, ihre Argumentation krude und ihr Handeln rechtswidrig. Das hat nun das Verwaltungsgericht festgestellt. Der Behörde bleibt die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Gegen die Entscheidung kann sie binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.
[Redaktioneller Hinweis: In der ersten Version dieses Textes wurde es als Tatsache dargestellt, dass der Vater im Vorfeld des Hausverbotes auf dem Gelände des AZ Conni seine Uniform und Dienstwaffe trug. Beides basiert jedoch auf Aussagen aus dem Umfeld des Conni e.V. im Zuge der Recherchen. Die Textpassage wurde entsprechend geändert.]
„Das AZ Conni ist ein Ort, an dem sich auch Menschen aufhalten, die negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben.“
Ja warum denn wohl? Vermutlich weil sie straffällig geworden sind! Dann bekommt man eben Ärger mit der Polizei. Das ist so! Und das ist auch gut so.
Eine „Kurzschlussreaktion“!? Man kann doch wohl nicht allen Ernstes behaupten, dass sich eine Institution, die sich um Kinder und Jugendliche kümmern, sich nicht darüber im klaren ist, dass auch Polizisten Menschen sind und ein völlig normales Sozialleben haben. Was ist denn das für eine K*ck*.
Man muss ja nicht gleich den Laden schliessen, aber mal ernsthaft über die Einstellung der Leitung nachdenken und die ggf. austauschen.
Und es ist uns völlig egal, wie irgendein Gericht nach irgendwelchen Gesetzen entschieden hat. Das ist einfach gesunder Menschenverstand.
…wenn es politische Verfolgung wäre, so müsste das AZ Conni erkennen, dass diese auf eine Diskriminierung und Ausgrenzung ihrerseits folgte. Oder kurz: „Gewalt erzeugt Gegengewalt. Hat man Dir das nicht erklärt?“
Toller Artikel und top journalistisch aufgearbeitet, kann mich auch nur anschließen: die eingangs Situation war vermutlich unangenehm und von beiden Seiten mitverursacht, aber das Vorgehen von Jugendamt ist absolut unverhältnismäßig und grenzt an rechtsbeugung. Ich bin froh das, dass Verwaltungsgericht das Urteil gekippt hat. Spendet auch etwas Hoffnung in einer Welt die zunehmend ungerecht erscheint.
@statler & waldorf
„Ja warum denn wohl? Vermutlich weil sie straffällig geworden sind! Dann bekommt man eben Ärger mit der Polizei. Das ist so! Und das ist auch gut so.“
In was für einer Kinderbuchwelt lebst du?
Wäre natürlich toll, wenn in so einem langen Artikel auch Platz bestanden hätte, um zu erläutern, worin denn die „Kurzschlusshandlung“ bestand. Leider ist dem Artikel durch so etwas die deutliche Parteilichkeit des Autors zu entnehmen.
@Paul Zuber: „und von beiden Seiten mitverursacht“ – woher nimmst du denn diese Annahme? Das der Vater Polizist war, schien die Kita ja bei der Aufnahme des Kindes nicht gestört zu haben, sonst hätte man das in den Aufnahmeantrag mit reingeschrieben. Danach scheint wohl, soweit man das dem parteiischen Artikel entnehmen kann, von Seiten der KitaLeitung eine nicht ganz passende Aktion erfolgt zu sein. Da kann ich keine zweiseitige Verantwortung erkennen.
Grüße auf den Balkon, wenn ihr an Antworten auf die Frage „warum denn wohl“ interessiert seid, dann gern mal in die ein oder andere Studie (z.B. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.html?nn=305458) zum Thema schauen oder Erfahrungsberichte lesen oder mal vorbeigehen und nachfragen. Da ist „straffällig geworden“ sein einer von vielen möglichen Gründen.
Hallo Nachteule, die „Kurzschlusshandlung“ war, dass dem Polizisten ein Hausverbot ausgesprochen wurde. Das steht ein paar Zeilen drüber.
Mir erschließt sich jedoch nicht, wie Du dadurch eine „deutliche Parteilichkeit des Autors“ erkennen kannst. Möglicherweise willst du das noch näher erläutern.
@mm @Spatz
Es erscheint uns deutlich logischer, dass die Leitung der Einrichtung mal etwas dafür tut, dass die Polizei als eine durchaus sinnvolle Einrichtung wahrgenommen wird, statt hier die Täter/Opferrolle zu vertauschen. 99 Prozent der Bevölkerung hat einfach kein Problem damit, einen Polizisten zu sehen. Und verfällt auch nicht in Schockstarre. Ausser der Leitung einer KITA im Hecht. Und das so etwas etwas kritisch gesehen wird erscheint uns völlig nachvollziehbar. Vielleicht werden ja auch demnächst die Feuerwehr oder Mitarbeiter des Rettungsdienstes als potentielle Bösewichte gesehen. Die tragen ja auch Uniform. Würde uns echt mal interessieren was die Leitung denn tut, wenn die Polizei dort wirklich mal gebraucht werden sollte. Das wird dann wohl das Geheimnis der Leitung bleiben. Oder die tanzen dann einfach mit den Kindern um einen Baum, um die bösen Geister zu vertreiben.
Mannomann!!!
Ok, das ist albern. Für solche Fälle gibt’s konkrete Konzepte – nix Schockstarre. Und die sind meines Wissens nach auch kommuniziert. Und das dies kritisch (prüfend) betrachtet wird, will ich hoffen – passiert schließlich auch intern. Die Täter-Opfer-Rolle schreibt ihr hier zu (mit Blick auf die gerichtliche Feststellung hättet ihr sie übrigens vertauscht ;-). Das Gleichsetzen mit Feuerwehr und Rettungsdienst ist nen logischer Fehlschluss. Ich denke, da fallen euch sowohl hinsichtlich öffentlicher Wahrnehmung als auch hinsichtlich des (gesellschaftlichen?) Auftrags Unterschiede auf.
Sapperlot!!!
@statler & waldorf ,,Vielleicht werden ja auch demnächst die Feuerwehr oder Mitarbeiter des Rettungsdienstes als potenzielle Bösewichte gesehen. Die tragen ja auch Uniform.“ Sehr viel ignoranter bzw. geistig verwahrloster kann man kaum darauf antworten!
@statler & waldorf
„Und es ist uns völlig egal, wie irgendein Gericht nach irgendwelchen Gesetzen entschieden hat. Das ist einfach gesunder Menschenverstand.“
Tut mir leid das so sagen zu müssen, aber das offenbart ein sehr fragwürdiges Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit. Vielleicht solltet ihr mal über euer Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachdenken?!
Immer wieder werden in Deutschland Fälle von übermäßiger Polizeigewalt bekannt. Videos dokumentieren Grenzüberschreitungen vonseiten der eigentlichen Ordnungshüter – wie etwa Schläge und Tritte. Kritische Stimmen bemängeln zudem strukturellen Rassismus bei der Polizei.
„Der Staat tut sich schwer damit, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden, weil ihm der neutrale Blick auf seine eigenen Amtsträger*innen fehlt“, schließen die Forschenden. Hinzu komme die besondere Definitionsmacht der Polizei in der Gesellschaft. Es sei Aufgabe der Polizei, Situationen verbindlich zu klären und bestimmte Normen, Interessen und Deutungsweisen durchzusetzen. Aber auch im Nachhinein habe die Polizei eine Definitionsmacht.
https://www.fr.de/politik/polizeigewalt-studie-mit-niederschmetterndem-ergebnis-veroeffentlicht-zr-92282918.html
Hallo S+W,
Das gesunde Volksempfinden steht also über dem Gesetz? Interessant….
Das Konzept eines Schutzraums ist Euch schon geläufig, oder? X Prozent der Frauen haben kein Problem mit Männern, trotzdem läßt man die nicht unbedingt in ein Frauenhaus….
@statler & waldorf
„… statt hier die Täter/Opferrolle zu vertauschen.“
Ein ziemlich billiger und vor allem ziemlich mieser Trick: Personen, die (aus welchem Grund auch immer) Probleme mit dem Auftreten von Polizisten haben, eine „Täter“-Rolle zuzuschreiben. Nach dem Motto „Wer nichts angestellt hat, braucht mit Polizei doch kein Problem zu haben. Wer aber ein Problem damit hat, muss ja wohl Dreck am Stecken haben.“
Sehr mies!
Der Vater hat zu keinem Zeitpunkt uniformiert und vor allem bewaffnet das Gelände betreten, das ist einfach nur gelogen und eine Falschinformation!
Scheinbar schaut der Balkon in den Innenhof. So bekommt man von der große,weiten Welt halt nichts mit. Es gibt so viele Gründe ohne eigenes zutun vor, z.B. Polizisten, aber auch Männern,Frauen,Hunden usw.,Angst zu haben. Was wenn die Mutter kriminell ist und vor den Augen des kleinen, 3 jährigen Kindes, von Polizisten, vielleicht etwas brutaler, verhaftet wurde? So ein kleiner Kinderkopf macht da ganz schnell die böse Polizei daraus. Ob nun gerechtfertigt oder nicht, es gibt hunderte Gründe warum manche Menschen sichere Plätze brauchen. Einfach mal vom Balkon klettern und mit Menschen reden anstatt sich selbst Dinge nach der eigenen Meinung zusammenzureimen…
Zuallererst mal: DANKE für den gut recherchierten und sachlich notierten Beitrag!!
Was – mindestens für mich, wohl aber auch für so ziemlich alle meine Bekannten (auch die aus der Inneren Neustadt) absolut unverständlich bleibt, ist das Verhalten der verantwortlichen des Conny e.V.. Absolute Toleranz zu predigen bzw. einzufordern, ist da quasi Standard. Aber, wie man sieht, immer nur in einer Richtung. Da wagt es doch ein ein Polizist, sein Kind in diesen Hort der Toleranz zu bringen bzw. abzuholen!!! Nicht zu fassen! Normalerweise haben Polizisten nur Kontaktmöglichkeiten zum Conny, wenn sie wieder mal benötigt werden – um Sachbeschädigungen, Beleidigungen etc. pp. zu verfolgen. Genau diese Kontakte sollte in Zukunft unterbleiben.
Was für eine Intoleranz und nun auch richterlich bestätigt… Ein Polizistenkind und sein Papa dürfen diskriminiert werden…
Hoch lebe die eigene Freiheit! Und die Unterdrückung aller Anderen!
Interessant, dass die (mutmaßliche?) Bewaffnung des Polizistenvaters nicht weiter diskutiert wird (weder im Artikel noch im Forum). Vielleicht spielte das auch eine Rolle? Hätte zumindest bezogen auf die „Kurzschlussreaktion“ schon noch mal eine andere Qualität…
Danke an @OF und an die Richtigstellung von @Anton
Das wird ja immer besser!!
Da war also der Papa gar nicht als Polizist zu erkennen und somit haben wohl auch nicht die Kinder traumatisiert werden können. Das Problem hat dann wohl eher die Leitung dieser Institution. Und bevor jetzt wieder ein Shitstorm über uns hereinbricht (mit dem wir übrigens wunderbar leben können, da Meinungsfreiheit immer noch ein wertvolles Gut ist), wir haben nichts gegen Schutzräume für Schutzbedürftige, wir haben nur etwas gegen Menschen, die sich ihr Einkommen von einer Gesellschaft finanzieren lassen, mit deren Grundordnung sie offenbar ein Problem haben.
@Wonko
Wenn es „unverständlich bleibt“, dann versuche es zu verstehen. Diese Konsumentenhaltung, das dieses oder jenes von selbst erschließt ohne etwas zu investieren, ist albern. „Absolute Toleranz“ kann es nicht geben – das ist schon in sich widersprüchlich. „Immer nur in eine Richtung“ so als hätte Toleranz ne Richtung – und damit soll’s auch gut sein, denn der Rest deines Beitrags ist Unfug.