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Radfahrerin bei Unfall auf Hoyerswerdaer Straße verletzt

Am Dienstagabend ist eine 43-jährige Frau bei einem Unfall auf der Hoyerswerdaer Straße leicht verletzt worden.

Die Frau war gegen 18.50 Uhr mit einem Fahrrad in Richtung Bautzner Straße unterwegs. Eine 42-Jährige fuhr mit einem Mercedes E-Klasse in die gleiche Richtung. Als sie die Radfahrerin überholen wollte, kam es zu einer Berührung zwischen dem Auto und dem Fahrrad. Die Radfahrerin stürzte und erlitt leichte Verletzungen.

Der Verkehrsunfalldienst ermittelt zum Unfallhergang. Gesucht werden Zeugen, die Angaben zum Geschehen und zum Fahrverhalten der Beteiligten machen können. Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer 0351 4832233 entgegen.

Nach Paragraph 5 StVO müssen Fahrer*innen von Kraftfahrzeugen beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. In der Hoyerswerdaer Straße bedeutet das, dass man mindestens zum Teil auf die Bahngleise ausweichen müsste.

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3 Kommentare

  1. Paragraph 5 weisst den Mindestüberholabstand von 1.5 Meter auch bei Zufussgehenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden an.

    Damit sind die meisten Strassen der Neustadt und Deutschlands nicht legal mit Kfz zu benutzen.

  2. Wenn man den Mindestabstand nicht einhalten kann, überholt man nicht.
    Wo ist das Problem?

  3. @herr b
    Nutzen schon. Nur das Überholen ist oft halt verboten.
    Wäre schön, wenn sich jeder daran halten würde.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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