Am Landgericht Dresden wurde am Donnerstag der Prozess gegen Chadi S. eingestellt. Der Angeklagte wird jetzt von der Untersuchungshaft in die Abschiebehaft verlegt und wird demnächst in seine Heimat, Tunesien, abgeschoben.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 33-Jährigen versuchten Totschlag vorgeworfen. Im Sommer 2019 soll er einen Mann auf der Alaunstraße in Höhe der Katharinenstraße tätlich angegriffen und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.
Was bei Prozessbeginn noch nach einem klaren Fall aussah, stellte sich im Laufe des Verfahrens als relativ schwierig zu ermittelndes Verbrechen heraus.
Inzwischen stellte sich heraus, dass das Opfer inzwischen nicht mehr in Deutschland ist. Die Beweislast lag nun bei einem Augenzeugen, der die Tat nur aus einer gewissen Entfernung gesehen hatte. Ein Messer hatte dieser Zeuge nicht gesehen. Auch wurde beim Angeklagten, der sich zu dem Verbrechen nicht äußerte, keine Tatwaffe oder sonstige Spuren gefunden, die auf die Tat hinweisen. Möglicherweise wäre aus dem versuchten Totschlag so eine Körperverletzung geworden und auch dabei wäre der Prozessausgang ungewiss, auf jeden Fall hätte der Angeklagte wohl aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen.
Jedoch liegt gegen Chadi S. schon seit 16. Mai ein rechtskräftiger Abschiebeantrag vor. Der Tunesier war bereits einmal abgeschoben worden, reiste dann aber wieder ein. Vor diesem Hintergrund beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Auf freien Fuß kommt der Angeklagte dennoch nicht. In Dresden zieht er jetzt von der Untersuchungs- in die Abschiebehaft. Sollte er wieder versuchen nach Deutschland einzureisen, wird das Verfahren erneut aufgerollt.