Anzeige

Kieferorthopädie Dr. Manuela Beltz

Totschlagsprozess: Verfahren eingestellt

Am Landgericht Dresden wurde am Donnerstag der Prozess gegen Chadi S. eingestellt. Der Angeklagte wird jetzt von der Untersuchungshaft in die Abschiebehaft verlegt und wird demnächst in seine Heimat, Tunesien, abgeschoben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 33-Jährigen versuchten Totschlag vorgeworfen. Im Sommer 2019 soll er einen Mann auf der Alaunstraße in Höhe der Katharinenstraße tätlich angegriffen und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.

Chadi S. vor Prozessbeginn
Chadi S. vor Prozessbeginn

Was bei Prozessbeginn noch nach einem klaren Fall aussah, stellte sich im Laufe des Verfahrens als relativ schwierig zu ermittelndes Verbrechen heraus.

Inzwischen stellte sich heraus, dass das Opfer inzwischen nicht mehr in Deutschland ist. Die Beweislast lag nun bei einem Augenzeugen, der die Tat nur aus einer gewissen Entfernung gesehen hatte. Ein Messer hatte dieser Zeuge nicht gesehen. Auch wurde beim Angeklagten, der sich zu dem Verbrechen nicht äußerte, keine Tatwaffe oder sonstige Spuren gefunden, die auf die Tat hinweisen. Möglicherweise wäre aus dem versuchten Totschlag so eine Körperverletzung geworden und auch dabei wäre der Prozessausgang ungewiss, auf jeden Fall hätte der Angeklagte wohl aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen.

Anzeige

15. Dresdner Neujahrssingen

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

Wizo im Stromwerk

Anzeige

Wimmel-Kiez - Das Spiel von hier

Anzeige

   Nils Landgren am 10. Dezember in der Frauenkirche

Anzeige

Alternatives Akustikkollektiv

Anzeige

Schramm Möbelmanufaktur

Anzeige

Advenster 2025

Anzeige

podcast + poodle

Anzeige

Villandry

Anzeige

welcome india

Anzeige

matthew mole im Blauen Salon

Anzeige

Aldi

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Blitzumzug

Jedoch liegt gegen Chadi S. schon seit 16. Mai ein rechtskräftiger Abschiebeantrag vor. Der Tunesier war bereits einmal abgeschoben worden, reiste dann aber wieder ein. Vor diesem Hintergrund beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Auf freien Fuß kommt der Angeklagte dennoch nicht. In Dresden zieht er jetzt von der Untersuchungs- in die Abschiebehaft. Sollte er wieder versuchen nach Deutschland einzureisen, wird das Verfahren erneut aufgerollt.

Landgericht Dresden
Landgericht Dresden

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert