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Mit falschen Fünfzigern bezahlt

Ein lauer Frühjahrsabend im Mai 2020 in der Neustadt. Im Spätshop Kecha herrscht Gedränge. Kurz nacheinander bezahlen zwei junge Männer mit Fünzig-Euro-Scheinen. Einmal für zwei Limos, einmal für eine Schachtel Zigaretten. Als der Kecha-Chef dann einen Augenblick Zeit hat, prüft er die Scheine. „Das Hologramm fehlte“, berichtet er nun vorm Amtsgericht. Er ruft die Polizei.

Amts- und Landgericht
Amts- und Landgericht

Die kommt schnell und stellt noch schneller fest, dass die Drei vom Chef verdächtigten Männer nicht die Täter waren, denn im Kecha läuft eine Video-Überwachung. Mit den Bildern ziehen die Beamten los uns schnappen gleich um die Ecke einen der Falschgeldzahler. Später, als der Kecha-Chef mit den Polizisten aufs Revier fährt, entdeckt er am Albertplatz den zweiten. Die beiden werden festgenommen, bei einer Wohnungsdurchsuchung finden die Beamten noch weitere 16 falsche Fünfziger. Am Amtsgericht Dresden fand nun gestern der Prozess gegen Haitham A. und Yassin A. statt.

Geld geborgt und Blüten bekommen

Yassin erzählt, dass er einem Bekannten Geld geborgt habe, insgesamt 800 Euro. Dafür habe er sich selbst von seiner Schwester etwas geliehen und von seinem Kumpel Haitham weitere 300. Das Geld habe er einem gewissen Said A. geliehen und dann ein paar Tage später 850 Euro wiederbekommen. An dem Tag habe er erfahren, dass Said A. mit Falschgeld festgenommen wurde, daher habe er seinen Kumpel gewarnt, das Geld nicht auszugeben.

Kumpel Haitham war zu dem Zeitpunkt jedoch schon unterwegs und hatte vier der gefälschten Fünfziger einstecken. Er sagt nun, er habe daraufhin weitere 100 Euro am Automaten abgehoben und später am Abend dann dummerweise die Geldscheine beim Bezahlen verwechselt. Außerdem habe er zwei der Fünfziger dem Yassin wiedergegeben. Als er dann von der Polizei vernommen wurde, gab er zu, dass er auch noch in einem Spätshop auf der Alaunstraße eingekauft habe. Die Beamten prüften den Laden und stellten dort fest, dass tatsächlich ein weiterer der falschen Fünfzig-Euro-Scheine dort in der Kasse lag.

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Richter Thomas Hentschel hörte sich die Vorträge der beiden Angeklagten an, fragte gezielt nach. Auch die Schöffen und der Staatsanwalt hatten Nachfragen, schließlich wurden noch die ermittelnden Beamten und der Chef vom Kecha gehört.

Bewährung und Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende dann nicht mehr wegen Geldfälschung nach Paragraph 146 Strafgesetzbuch, sonder nur noch wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld nach Paragraph 147. Hierbei wäre eine Strafe von bis zu fünf Jahren möglich. Jedoch sei der Schaden klein, die Angeklagten geständig und Yassin A. nicht vorbestraft, für ihn beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen, dabei wurde noch ein weiteres Verfahren wegen Schwarzfahrens mit der Straßenbahn mit in die Strafe einbezogen. Der bereits wegen verschiedener Delikte vorbestrafte Haitham A. solle zu sechs Monaten verurteilt werden. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, da er sich schon seit längerer Zeit nichts mehr habe zu Schulden kommen lassen, so der Staatsanwalt.

In seltener Einigkeit stimmten die Anwälte der beiden Syrer der Staatsanwaltschaft zu und auch Richter Hentschel kam am Ende zum gleichen Ergebnis. Haitham A. wurde zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt ist und Yassin A. muss nun 1.200 Euro an die Staatskasse zahlen. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen das Urteil können sie noch Berufung oder Revision einlegen.

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