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Corona-Fälle in Dresden

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand heute, 7. März 2021, 12 Uhr für die vergangene Woche 396 Neuinfektionen, das sind etwas mehr als in der Vorwoche, die Corona-Ampel des RKI zeigt auf „Rot“, 32 Personen wurden in der vergangenen Woche neu in ein Krankenhaus aufgenommen, eine Person verstarb laut Totenschein an einer Covid-19-Erkrankung.

Coronavirus-Modell Grafik: Daniel Roberts, Pixabay
Coronavirus-Modell Grafik: Daniel Roberts, Pixabay

Weltweit sind mehr als 116 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 2,5 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen bleibt seit Anfang Februar konstant, die Anzahl der registrierten Todesfälle weltweit sinkt.

Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen in der vergangenen Woche geringfügig angestiegen. Eine Übersicht dazu gibt es auf zeit.de. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 66,1. Die Quote positiver Fälle pro Test ist in der 8. Kalenderwoche nahezu konstant geblieben und liegt nach Angaben des RKI bei 6,1 Prozent.

Die wichtigsten Zahlen für Dresden

396 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 20.705 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 870 Infizierte. 70,7 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut RKI-Ampel. 22.509 bestätigte Fälle insgesamt. 934 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden/RKI
396 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 20.705 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 870 Infizierte. 70,7 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut RKI-Ampel. 22.509 bestätigte Fälle insgesamt. 934 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden/RKI

Die Corona-Ampel des Robert Koch-Instituts zeigt immer die letzten sieben Tage an. Also heute vom vergangenen Sonntag bis Sonnabend. Am Sonntag, dem 7. März 2021 zeigte die Ampel weiterhin auf rot mit einer 7-Tage-Inzidenz von 70,7. Eine Person ist laut Totenschein in der vergangenen Woche an einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Offenbar wurden aber noch weitere 21 Todesfälle aus vorherigen Wochen nachgemeldet. Insgesamt werden in Dresden nun 934 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.

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Todesfälle nach Alter

Laut RKI sind bisher in Dresden 17 Personen im Alter zwischen 35 und 59 Jahren gestorben, im Alter zwischen 60 und 79 Jahren waren es 210 und die größte Gruppe der Toten im Zusammenhang mit Covid-19 sind die über 80-Jährigen mit insgesamt 704 Fällen.

Dashboard und andere Übersichten

In das Dresdner Corona-Dashboard trägt das Gesundheitsamt den Tag ein, an dem das Labor den positiven Test dem Gesundheitsamt meldet. Diese Fälle werden teilweise auch nachträglich eingetragen. Daher gibt es für die letzten Tage in der Übersicht immer eine deutlich geringere Zahl, die dann innerhalb der nächsten Tage mehrfach korrigiert wird.

Diego Jahn hat auf der Website www.coronavirus-dresden.de mit den Daten vom Gesundheitsamt interessante Übersichten angefertigt, wie die tatsächlichen 7-Tage-Inzidenzen aussehen, wenn man die Nachmeldungen berücksichtigt. Eine umfangreiche Übersicht mit Zahlen und Daten hat auch Neustadt-Geflüster-Leser Fidel in mehreren Tabellen zusammengetragen.

Weitere Lockerungen ab 8. März

Ab Montag, dem 8. März gilt eine neue Sächsische Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen.

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Bisher geschlossene Ladengeschäfte können öffnen mit je einer Kundin oder einem Kunden pro angefangener 40 Quadratmeter bei Terminbuchung und Kontaktnachvervolgung.

Individualsport kann allein oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, stattfinden.

Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Kosmetik- oder Nagelstudios) dürfen angeboten werden. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, mit Terminmanagement, wöchentlicher Testung der Beschäftigten, Kunden müssen ein tagaktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für Kunden von Friseurbetrieben, bei Fußpflegen oder soweit die körpernahen Dienstleistungen medizinisch notwendig sind.

Ab dem 15. März 2021 können zudem botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung sowie der Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Zudem wird der Einzelunterricht in Musikschulen zugelassen.

Neben diesen Lockerungen fällt die Einschränkung auf den 15-Kilometer-Radius für Einkauf oder Bewegung weg. Die nächtliche Ausgangssperre und die Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der eigenen Unterkunft nur aus einem triftigen Grund zulassen, werden ebenfalls aufgehoben. Auch die Allgemeinverfügung zur Regelung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit von Seiten der Landeshauptstadt Dresden gilt dann nicht mehr. Ausgangssperre und 15-Kilometer-Beschränkung hatte am Freitag bereits das Oberverwaltungsgericht aufgehoben.

Sofern die 7-Tages-Inzidenz in Dresden den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, werden die Lockerungen ab dem zweiten darauf folgenden Werktag wieder aufheben. Zeitgleich treten dann Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in Kraft. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

Belegung Intensivstationen

In der vergangenen Woche wurden 29 Covid-19-Patienten neu in Dresdner Krankenhäuser aufgenommen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 1962 Patienten stationär behandelt. Quelle: Gesundheitsamt – auch hier gibt es offenbar Nachmeldungen für die Vorwochen. Laut DIVI-Intensivregister werden in Dresden 35 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt, davon werden 20 Patienten invasiv beatmet. Aktuell sind nach diesem Register in Dresden noch 41 Intensiv-Betten frei. Damit hat sich die Lage gegenüber der Vorwoche wieder verschlechtert.

Corona-Schutzimpfungen

Impfstoff jetzt auch für Priorisierungsgruppe 2 - Foto: MasterTux,Pixabay
Impfstoff jetzt auch für Priorisierungsgruppe 2 – Foto: MasterTux,Pixabay

Am 11. Januar 2021 haben die sächsischen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufgenommen. Bis dahin wurden zuerst Bewohner und Personal von Pflegeeinrichtung sowie Beschäftigte in Krankenhäusern geimpft. Das Dresdner Impfzentrum befindet sich in der Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden. Fragen und Antworten rund um die Impfzentren gibt es auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuz und auf sachsen.de. Das RKI veröffentlicht täglich ein Impfquotenmonitoring.

Mit Stand vom 7. März wurden in Sachsen knapp 250.000 Menschen geimpft, davon haben inzwischen knapp 110.000 Menschen den vollen Impfschutz durch die Zweitimpfung erhalten, das sind rund 2,68 Prozent der Einwohner Sachsens. Quelle: RKI.

Seit dem 25. Februar gibt es auch Impftermine für Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe, Details hier.

Corona-Ampeln

Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de seit Mitte Februar drei Corona-Ampeln. Die eine zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, wie es beim Gesundheitsamt gemeldet wird an, die andere den Stand des RKI, die dritte die RKI-Zahlen für Sachsen. Die Ampeln zeigen jeweils, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab. Da für aktuelle Einschränkungen und eventuelle Aufhebungen nur auf die Daten der RKI-Ampel zurückgegriffen wird, werden hier diese beiden Ampeln angezeigt.

RKI-Ampeln Dresden und Sachsen. Stand: 7. März 2021
RKI-Ampeln Dresden und Sachsen. Stand: 7. März 2021

Test- und Quarantäneregelungen

Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, meldet das Labor an das Gesundheitsamt. Das ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand.

Fragen zu Testpraxen werden auch unter Telefon: 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Im Industriegelände gibt es ein Corona-Test-Center. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Ab sofort sind auch sogenannten Antigen Selbsttests im Handel erhältlich. Diese sind einfach zu handhaben und vergleichsweise preiswert (ca. 2,50 Euro pro Test). Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Nach einem positiven Selbsttest ist PCR-Test zur Bestätigung nötig. Weitere Infos auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ab 8. März 12 Uhr gibt es für die Dresdner*innen die Möglichkeit, sich kostenfrei einmal wöchentlich mittels Antigenschnelltest auf das Coronavirus Sars-CoV-2 testen zu lassen. Das Testzentrum befindet sich auf dem Gelände der Messe Dresden. Die dortige Schnellteststrecke ist täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Termine müssen nicht gebucht werden.

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht (Quarantäne). Die aktuellen Quarantäne-Regeln sind hier zu finden.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung in stationärer Behandlung sind.
  • Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
  • Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
  • Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.

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