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Gefährliche Körperverletzung

Am Amtsgericht Dresden wurde am vergangenen Freitag der Angeklagte Henning A. zu acht Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er hat, so der Richter, einen Mann auf dem Scheunevorplatz mit einem Messer schwer verletzt.

Landgericht und Amtsgericht Dresden
Landgericht und Amtsgericht Dresden

Die Tat ereignete sich schon Anfang Oktober 2018. An dem Tag sind Henning A. und David S. vor der Scheune in Streit geraten. Im Ergebnis hatte David S. eine ca. zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung über dem Bauchnabel, dabei wurden Leber und Magen verletzt. Der Mann musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dort erfolgte eine Notoperation.

Der Angeklagte Henning A. ist vor Gericht kein Unbekannter. Im Bundeszentralregister finden sich acht Eintragungen, unter anderem versuchte und gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung. Der 48-Jährige erklärte vor Gericht, dass er seit drei Jahren nicht mehr obdachlos sei, aber krankheitsbedingt derzeit keine Arbeit hab. Außerdem würde er regelmäßig Drogen und Alkohol konsumieren.

Auch sein Opfer, David S. war obdachlos. Die beiden hatten zu der selben Frau eine Beziehung, kannten sich offenbar näher. Streit zwischen den beiden gab es wohl öfter. Das bestätigte auch die Frau, die als Zeugin gehört wurde. David S. konnte nicht mehr vor Gericht gehört werden, der Mann ist in diesem Jahr verstorben an einer Überdosis.

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Seinerzeit hatte er aber bei der Polizei ausgesagt, dass er mit seiner Freundin am frühen Abend durch die Neustadt gelaufen sei. Vor der Scheune sei der Angeklagte direkt auf ihn zugekommen und habe mit einem Messer auf ihn eingestochen. Die Freundin schildert, dass der Tat noch eine Auseinandersetzung am Konsum auf der Alaunstraße vorausgegangen sei. Das bestätigt auch der Angeklagte. Das spätere Opfer habe ihn dort beleidigt und mit der flachen Hand geschlagen. Er selbst will aber ruhig geblieben sein. Als er David S. dann vor der Scheune wiedertraf, sei der direkt auf ihn zugekommen und habe ihn angeschrien und geschlagen. Er könne sich nicht erklären, woher der Stich gekommen sei. Er sei unschuldig.

Die Freundin berichtet, dass sie nur etwa zehn Meter entfernt stand und das Opfer nur von hinten gesehen habe. Als er einen Schmerzensschrei ausstieß, habe sie die Verletzung gesehen. Die konnte nur durch eine Passantin, eine ausgebildete Notfallsanitäterin, stoppen. Im Krankenhaus sei David S. dann sofort operiert worden.

Eine Polizeibeamtein sagte aus, dass sie von der Scheune-Security zum Tatort gerufen wurde. Dort habe sie sowohl Henning A. angetroffen, der zwar betrunken gewesen sei aber kooperativ. Er habe ausgesagt, dass es nur ein verbaler Streit gewesen sei. Allerdings hatte er ein Messer dabei. Die Polizei fand dann hinter einem Stromkasten noch ein Küchenmesser, jedoch ohne brauchbare Spuren.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zugestochen habe, für eine Notwehr sei das Werkzeug unverhältnismäßig. Das Messer des Angeklagten komme als Tatwaffe in Betracht. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können. Anwalt Peter Hollstein erklärte, dass sein Mandant unschuldig sei, die Tatwaffe liege nicht vor, die DNA-Spuren seien nicht eindeutig, außerdem habe sich der Angeklagte nicht entfernt. Möglicherweise habe sich das Opfer selbst umbringen oder verletzen wollen.

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Dieser Einschätzung folgte der Richter jedoch nicht. Auf eine suizidale Handlung gebe es keinen Hinweis, noch nicht einmal vom Angeklagte, der es gesehen haben müsste. Und außer den beiden Männern war niemand in der Nähe. Das Urteil: Acht Monate, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.