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Zweiter Putzi-Prozess mit Verzögerung

Heute hat am Amtsgericht Dresden der zweite Prozess zum Thema Hausbesetzung auf dem Gelände der Dental-Kosmetik an der Königsbrücker Straße begonnen. Bereits im Mai gab es einen ersten Prozess gegen eine Hausbesetzerin und einen Hausbesetzer (Neustadt-Geflüster vom 18. Mai und 27. Mai.)

Demonstration vor dem Amtsgericht. Etwa 20 Sympathisant*innen hatten sich versammelt.
Demonstration vor dem Amtsgericht. Etwa 20 Sympathisant*innen hatten sich versammelt.
Zum Auftakt präsentierte die Staatsanwältin die Vorwürfe gegen den Angeklagten Georg H. Der Gartenbau-Student soll im Januar an gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung beteiligt gewesen sein. Deswegen bekam er einen Strafbefehl über 50 Tagessätze. Zum Vergleich, gegen die beiden anderen hatten einen Strafbefehl mit 100 Tagessätzen erhalten. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Interessantes Detail: Bisher war immer von einem Gesamtschaden von 12.000 Euro die Rede, heute bezifferte die Staatsanwältin den Schaden am Maschendrahtzaun auf 737,50 Euro. Außerdem gäbe es drei weitere Beschädigungen, die nicht näher benannt wurden.

Wesentlicher Unterschied zum anderen Prozess: Der Angeklagte, der bei der Besetzung als Erdmännchen verkleidet war, wurde bei der Räumung durch das Sondereinsatzkommando der Polizei nicht im Haus, sondern in einer Hängematte in einem der Bäume auf dem Grundstück angetroffen.

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Die Rechtsanwältin Elena Bogdanzaliew setzte auf die gleiche Karte wie ihre Kollegen im anderen Prozess und zweifelte die Rechtmäßigkeit des Strafbefehls an. Denn den Strafantrag habe ein Herr Felix Lukasch gestellt, der weder auf der Website der Argenta noch auf der Website der Dental Kosmetik auftaucht. So sei erst einmal zu prüfen, ob er antragsberechtigt sei.

Im anderen Prozess wurde erläutert, dass Lukasch eindeutig im Auftrag des Geschäftsführers Helmut Röschinger gehandelt habe, der sowohl bei der Dental als auch bei der Argenta als Geschäftsführer aufgeführt ist.

Räumung des Putzi-Geländes
Räumung des Putzi-Geländes am 22. Januar
Richter Rainer Gerards kündigte an, dass er dies recherchieren wolle. Außerdem sprach er den Angeklagten direkt an und wies ihn auf das Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten hin. Denn zum einen sei es in dem Parallel-Fall zu einer, wenn auch glimpflichen, Verurteilung gekommen, zum anderen sei klar, dass die Staatsanwaltschaft es dabei nicht belässt und inzwischen Rechtsmittel im ersten Fall eingelegt hat.

Gleichzeitig ließ der Richter aber auch durchblicken, dass er den Sachverhalt der Sachbeschädigung als schwierig beweisbar einschätzt, dazu müssten auf jeden Fall zwei Zeugen gehört werden. Die Rechstanwältin wies noch darauf hin, dass das Gelände zum Zeitpunkt der Besetzun frei zugänglich war und der Beschuldigte sich ja nicht im Haus aufgehalten habe. Auch dies sei dann genauer zu prüfen, betonte der Richter.

Wenn das Gericht die Einstellung des Prozesses abweist, soll die Verhandlung im Oktober wieder aufgenommen werden.

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Nachtrag

Wie die Staatsanwaltschaft am Nachmittag auf Nachfrage mitteilte, hat sie im ersten Putzi-Prozess nun Berufung eingereicht. Ein Termin zur Berufungshauptverhandlung wurde vom Landgericht Dresden noch nicht bestimmt.

Ein Kommentar

  1. Mal wieder Fragen über Fragen….. Die wichtigste: wieso hat der sich als Erdmännchen in die Hängematte gelegt und nicht als Faultier? Völlig fantasiebefreit!

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