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Putzi-Prozess hat begonnen

Am Amtsgericht Dresden hat heute um 14 Uhr der Prozess gegen zwei der Putzi-Hausbesetzer begonnen. Im Januar hatten rund 20 bis 30 Personen die drei Häuser an der Königsbrücker Straße besetzt.

Prozessauftakt gegen Putzi-Hausbesetzer
Prozessauftakt gegen Putzi-Hausbesetzer
Vor dem Gericht hatten sich rund 50 Unterstützer*innen versammelt, um gegen den aus ihrer Sicht politischen Prozess zu protestieren.

Das Gericht verlegte die Verhandlung kurzfristig in einen größeren Saal, dennoch konnten nicht alle Interessierte hineingelassen werden, da coronabedingt in dem Saal nur Platz für rund zehn Zuschauer ist.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, auf dem Gelände der Königsbrücker Straße gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung begangen zu haben. Der Staatsanwalt bezifferte den Schaden auf 12.000 Euro und will eine Strafe in Höhe von jeweils 100 Tagessätzen beantragen. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Heute kamen sie in zivil - zur Hausbesetzung waren Alessandro ein Koala und Linda ein Opossum. Foto: Anja Schneider
Heute kamen sie in zivil – zur Hausbesetzung waren Alessandro ein Koala und Linda ein Opossum. Foto: Anja Schneider
Die beiden Angeklagten, Linda K. und Alessandro F. waren während der Besetzung als Koala bzw. Opossum verkleidet. Heute nutzten sie die Gelegenheit um ihre Motive für die Besetzung zu schildern. Dafür verlasen sie eine mehrseitige Erklärung.

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Darin berichteten sie unter anderem, wie sie in den Tagen das Gelände belebt und hergerichtet haben. „Wir sind weiter bereit, das Projekt umzusetzen“, so Alessandro F. Linda K. ergänzt: „Putzi war und wäre eine adäquate Antwort auf den Raummangel gewesen.“ Umfangreich schildern sie die Möglichkeiten, die sich auf dem Gelände bieten bis hin zu einem konkreten Plan, wie das umzusetzen sei.

Richter Arndt Fiedler lässt deutlich erkennen, dass er Sympathie für das Engagement der jungen Leute habe. Vor allem, da keine Gewalt angewendet worden sei. Insgesamt habe er den Eindruck, dass der Strafantrag mit Nachdruck durch Polizei zustande gekommen sei. Mit Hinweis an die Staatsanwaltschaft sagt er: „Nicht alles was strafbar ist, ist auch strafwürdig.“ Er regt an, dass Verfahren einzustellen. Für die Staatsanwaltschaft kommt eine Einstellung nicht in Frage.

Rechtsgültigkeit des Strafantrages

Für die beiden Verteidiger ist der Strafantrag nicht rechtsgültig, da weder der Geschäftsführer des Eigentümers Argenta, noch die Geschäftsführerin der Dental Kosmetik, die das Hausrecht ausübt, die Anzeige unterzeichnet hatte, sondern nur ein Mitarbeiter. Außerdem müsse erst einmal geklärt werden, wer nun überhaupt Eigentümer des Grundstückes ist, stellte Verteidiger Oliver Nießing fest. Auch die Sachbeschädigung durch die Angeklagten sei nicht nachzuweisen.

Dem will das Gericht nun nachgehen und beantragt die entsprechenden Handelsregisterauszüge und bittet den Geschäftsführer der Argenta-Gruppe, Helmut Röschinger, um Auskunft, ob sein Mitarbeiter vertretungsberechtigt gewesen sei und ob eine Strafverfolgung tatsächlich der Wille des Eigentümers sei. Bis zum nächsten Prozess-Termin am 27. Mai soll das geklärt sein. Richter Fiedler machte deutlich, dass er an dem Tag gern ein Urteil verkünden wolle.

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Gegen insgesamt acht Besetzer*innen hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Der Prozess gegen Linda und Alessandro könnte für die übrigen Beteiligten richtungweisend sein.

Insgesamt vier Besetzer*innen befinden sich auf dem Dach.
Hausbesetzung am Dentalgelände im Januar