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Anruf veröffentlicht – Verwarnung vom Gericht

Am Dresdner Amtsgericht wurde heute ein Fall verhandelt, der schon gut zwei Jahre zurückliegt. Anfang April 2018 hatten eritreische Christen ein orthodoxes Osterfest in Martin-Luther-Kirche gefeiert. Kurze Zeit später tauchte ein Video auf, das Ausschnitte dieser Feier zeigte. Das Video wurde auf Facebook und Youtube verbreitet und in einigen Kommentaren dazu wurde der Eindruck erweckt, Muslime hätten jetzt die Kirche übernommen.

Der Pfarrer der Martin-Luther-Kirche, Eckehard Möller, stellte damals klar, um was für eine Feier es sich gehandelt habe. (Neustadt-Geflüster vom 10. April 2018).

Am Amtsgericht Dresden wurde heute Madeleine Feige verwarnt
Am Amtsgericht Dresden wurde heute Madeleine Feige verwarnt.
Am 11. April rief dann eine bislang unbekannte Frau bei der Kirchgemeinde an und befragte die Mitarbeiterin zu dem Geschehen. Die verwies mehrfach an den Pfarrer. Die Anruferin betonte mehrfach, dass dies kein Christlich-Orthodoxes Fest sein könne, sie kenne das, das würde anders aussehen.

Dann beendete sie das Gespräch, dass sie jedoch aufgezeichnet hatte. Diese Aufzeichnung nun wiederum spielte sie Madeleine Feige zu. Feige ist ehemaliges AfD-Mitglied und kandidierte 2019 für die ADPM für den Landtag. Als politische Aktivistin hatte die 43-Jährige unter anderem auf dem Alaunplatz einmal eine Demonstration angemeldet (Neustadt-Geflüster vom 23. September 2017).

Madeleine Feige jedenfalls veröffentlichte den Mitschnitt des Telefonanrufs auf ihrer Facebook-Site mit dem Kommentar: „Hier das Telefonat – die Anruferin ist mir bekannt… macht Euch selber ein Bild. Das darf gern geteilt werden und es folgt ein weiterer Anruf.“

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Die Mitarbeiterin der Kirchgemeinde hatte nun Strafanzeige gestellt. Immerhin fand sich ihr Name und ihre Stimme nun zigfach im Internet wieder. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl gegen Feige in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Gegen diesen Strafbefehl legte die Politikerin Widerspruch ein.

Vor Gericht ließ sie sich heute von Anwalt Jens Lorek vertreten, der unter anderem auch als Ordner bei Pegida-Demos bekannt ist. Gleich zu Beginn stellte Lorek fest, dass es kein wirksamer Strafantrag sei, der müsse von der Kirche kommen, da es in der Dienstzeit geschehen sei. Da es nun nichts zu verteidigen gäbe, werde sich seine Mandantin auch nicht einlassen.

Die Staatsanwaltschaft trug nun vor, dass sie Madeleine Feige wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes belange. Die Mitarbeiterin der Kirchgemeinde schilderte nochmal die Ereignisse vom 11. April. Eine Polizistin erklärte, dass sie den Eintrag auf der Facebook-Site von Madeleine Feige entdeckt habe. In dem Moment unterbrach die Angeklagte ihr Schweigen und bestätigte, dass es ihre Facebook-Site sei. Die Staatsanwaltschaft forderte nun 40 Tagessätze zu je 40 Euro. Verteidiger Lorek sagte: „Ich vermag nicht zu erkennen, wo hier ein vertrauliches Wort zu hören ist. Die Aufzeichnung ist nicht strafbar.“

Das sah die Richterin Petra Heinze offenbar anders und stellte fest, dass eine Straftat vorliege, die allerdings nicht besonders gravierend sei. Deshalb verwarnte sie Madeleine Feige mit Strafvorbehalt. Dies ist eine „Geldstrafe auf Bewährung“. Sollte sich Feige innerhalb eines Jahres etwas zu Schulden kommen lassen, wird ein Strafgeld in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro fällig. Falls nicht, kommt sie ohne Strafe davon. Allerdings muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

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Nach der Verhandlung erklärte Feige, dass sie auf jeden Fall Berufung einlegen werde.