Am Amtsgericht Dresden hat heute eine Verhandlung zum zweiten Mal begonnen. Bereits im Februar wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen eines möglichen Balkon-Baus verhandelt. Da der Prozess in Corona-Zeiten nicht fortgeführt werden konnte, begann er heute erneut.
Frank Dieter P., 79 Jahre alt und Besitzer mehrer Immobilien in der Dresdner Neustadt wehrt sich gegen ein Ordnungsgeld vom Bauaufsichtsamt in Höhe von rund 8.000 Euro. Er hatte ohne Baugenehmigung in einem Hinterhof der Martin-Luther-Straße Balkone errichten wollen, so sieht es zumindest das Amt. P. selber war zur Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen. Sein Anwalt, Patrick Fritsch, erläuterte, dass es sich bei den Bauten um eine Pergola und Gerüst für eine Foto-Voltaikanlage handele, beides sei genehmigungsfrei.
Richter Jochen Meißner nahm sich auch im zweiten Anlauf viel Zeit. Er hörte sich die Aussagen eines Bauhelfers, eines Gewerbetreibenden im Hause und von drei Mieterinnen an. Außerdem wurde der Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes gehört, der für den Vorgang zuständig ist. Eine Vertreterin der Baufirma fehlte krankheitsbedingt.
Klobiges Gerüst in kleinem Hof
Der Innenhof an der Ecke zwischen Martin-Luther-Straße und Böhmischer Straße ist winzig. Vor der Eingangstür zum Hinterhaus und quer vor den Fenstern im prangt eine Treppe und ein fetter Querträger. „Herr P. wollte hier Balkons und eine Terrasse bauen lassen“, sagen die Mieterinnen der Wohnung. Das sei ihnen kurzfristig angekündigt worden. „Es wurden aus meinem Fenster heraus Vermessungen vorgenommen“, sagt eine Mieterin, die inzwischen nicht mehr dort wohnt. Im März 2019 hatten dann die Bauarbeiten begonnen.
Das bestätigt auch der Bauhelfer, ein Angestellter von P.: „Ich habe Metallträger in den Hof getragen“. Wofür die aber gewesen seien, erinnere er sich nicht mehr, vielleicht für eine Rankhilfe oder für eine Solaranlage. Inzwischen sei der größte Teil der Balkone wieder zurückgebaut, berichtet eine weitere Mieterin.
Der Mitarbeiter vom Bauaufsichtsamt berichtet, dass er am 12. März vor Ort war und direkt einen Baustopp angeordnet habe. Mit dem Bauleiter vor Ort habe er aber vereinbart, dass die Konstruktion erst einmal gesichert werden soll. Per Mail informierter er auch den Immobilienbesitzer. Als der Amtsvertreter zum nächsten Termin erschien, sah es für ihn nicht nach einem Baustopp aus und er ordnete einen Rückbau an unter Androhung von Zwangsgeld. Dann gab es einen Vorort-Termin mit der Feuerwehr, die bestätigte, dass an der Stelle keine Balkons möglich seien.
Richter Meißner fragte nun den Vertreter der Genehmigungsbehörde, ob er möglicherweise den Verstoß gegen den Baustopp fallen lassen und sich nur auf das Bauen ohne Genehmigung beschränken wolle. Der Vertreter verneint. Nun geht das Verfahren in die nächste Runde. Der Richter will noch einen Vertreter der Baufirma hören, den Architekten und einen ehemaligen Makler. Der hatte seinerzeit die Miterinnen schon auf ein künftige Terrasse hingewiesen, jedoch auf der anderen Seite des Hinterhauses.
Prozess wird fortgesetzt
Inzwischen hat P. einen Bauantrag eingereicht. Der Vertreter des Bauaufsichtsamtes erklärte, dass schon eine erste Stellungnahme vom Stadtplanungsamt vorliegt, dass sich gegen eine Bebauung ausspricht. Weiter verhandelt werden soll am 18. Juni.
„Das bestätigt auch der Bauhelfer, ein Angestellter von P.: „Ich habe Metallträger in den Hof getragen“. Wofür die aber gewesen seien, erinnere er sich nicht mehr, vielleicht für eine Rankhilfe oder für eine Solaranlage.“
Damit ist die Sache klar. Herr P. sagt die Wahrheit. Eine Rankhilfe muss massiv sein und eine Solaranlage im Hinterhof macht besonders in dieser Höhe sehr viel Sinn. Das weiß jeder, der Ahnung hat. Ich glaube dem Alten! Warum sollte er lügen, er hat es ja eh bald hinter sich, wo er doch eh schon krank ist und das dummerweise auch noch zur Verhandlung.