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Drogendealer verurteilt

Am Ende vertraute die Vorsitzende Richterin Monika Müller den Polizisten mehr als den Angeklagten. Sie sah es als erwiesen an, dass Rico I. und Frank H. Crystal nicht nur selbst gebrauchen, sondern auch damit handeln.

Assi-Eck und Albertstraße

Verhandelt wurden zwei Fälle. Einmal der Überraschungsfund am Assi-Eck im April 2019, dann ein Fund im Oktober 2019 an der Albertstraße. In beiden Fällen spielte der Zufall der Polizei ordentlich in die Karten. Bei der Kontrolle am Eck wollte ein Polizeihauptmeister eigentlich nur das Fahrrad von Rico I. kontrollieren, seine Kollegin fand dann ein Überraschungsei mit Crystal. Daran DNA-Spuren des Angeklagten.

Angeklagter Rico I.
Angeklagter Rico I.

Am 7. Oktober war die Polizei eigentlich auf der Suche nach einem Einbrecher. Im Wohnhaus von Rico I. an der Albertstraße stießen die Beamten im Treppenhaus auf Frank H. Der hatte zwei Dosen in seinem Hosenbund, darin wiederum Crystal. Frank H. bezichtigte Rico I., dass er die Schachteln von ihm habe und sie verstecken sollte.

Die Polizei beschlagnahmte die Drogen und durchsuchte im Anschluss die Wohnung, übrigens nicht zum ersten Mal. Hier soll auch ein umfangreicher Handel mit Fahrrädern und Fahrradteilen, überwiegend geklaut, stattgefunden haben. Das wird aber in einem anderen Prozess zu klären sein.

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Reizgas und verbotenes Messer

An jenem 7. Oktober fanden die Beamten in der Wohnung Reizgas und ein sogenanntes Butterfly-Messer, dessen Besitz verboten ist. Damit wurde aus dem Drogenhandel nun ein bewaffneter Drogenhandel, der schärfer geahndet wird. Staatsanwältin Corinna Reinhold forderte für den Haupt- und Wiederholungstäter Rico I. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten, für Frank H. hatte sie wegen Beihilfe sechs Monate beantragt.

Die Richterin entschied anders und verurteilte den 46-jährigen Rico I. zu drei Jahren und vier Monaten Haft, er bleibt also weiterhin hinter Gittern. Der 49-jährige Frank H. wurde zu acht Monate, jedoch nicht wegen Beihilfe, sondern wegen unerlaubtem Drogenhandel verurteilt, seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen das Urteil am Landgericht gibt es noch die Möglichkeit der Revision.

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