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Pizza-Räuberpärchen verurteilt

Am Dresdner Landgericht fiel gestern das Urteil im Prozess gegen das „Pizza-Räuberduo“. Die beiden hatten im vergangenen Herbst zwei Pizzaboten überfallen und beraubt.

Der vorsitzende Richter Christian Linhardt verurteilte Mandy W. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Jens R. muss fünf Jahre und sechs Monate einsitzen. Die Zeit beinhaltet zudem eine zweijährige Entzugstherapie. Der Richter bezeichnete die Strafe als „letzte Chance“ für die beiden Dreißigjährigen, gesellschaftlich und sozial Fuß zu fassen. Sollte es zu erneuten Vergehen dieser Schwere kommen, drohe im Fall R. eine Sicherheitsverwahrung*.

Mandy W. wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Mandy W. wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Zu Urteilsbegründung führte Richter Linhardt an, dass beiden Tätern ihr sofortiges umfassendes Geständnis, ihre Reue und Bereitschaft zur Besserung zugute gekommen sei. Mandy W. absolviert derzeit innerhalb der JVA eine Ausbildung. Das unterschiedliche Strafmaß resultierte daraus, dass es bei Mandy W. bisher nur zu Strafanzeigen, aber keiner Verurteilung gekommen war und sie bei beiden Taten zwar mitwirkte, aber als Randfigur („Schmiere stehen“) zu betrachten sei. Ihr Fall wurde als minderschwer eingestuft.

Typischer Straßenräuber

Anders war es bei Jens R. Sein Handeln erfüllte laut Gesetz die typischen Charakteristika eines Straßenraubes. Er hatte im Jahr 2010 bereits schon einmal Pizzaboten überfallen und war nach seiner Haftentlassung innerhalb von vier Monaten wieder straffällig geworden, was einer hohen Rückfallgeschwindigkeit entspricht. Ihm kam sein Wunsch nach einer Entzugstherapie und die Tatsache zugute, dass er sich nach der zweiten Tat der Waffe entledigte und die Tatserie damit aus eigenem Entschluss beendete. Er war es gewesen, der beiden Opfern die ungeladene Schreckschusspistole auf Kopfhöhe vorhielt und das Geld einforderte.

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Jens R. wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Jens R. wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Bei der zweiten Tat traf er auf unvermittelte Gegenwehr und stieß daraufhin sein Opfer zu Boden, das dennoch die Geldbörse umklammerte. Daraufhin kam es zu einem Handgemenge, während dem laut eigener Aussage das Opfer den Angeklagten in die Hand biss, als dieser versuchte, ihm den Mund zuzuhalten. Erst als R. der Pizzabotin unter Androhung von Gewalt die Waffe in den Nacken drückte, ließ diese ab.

Richter Linhardt betonte, dass bei Überfällen dieser Art meist nicht die finanzielle Einbuße, sondern die Traumata der Opfer den größten Schaden darstellten. Das erste Opfer gab an, die Folgen des Vorfalls restlos überwunden zu haben. Das zweite Opfer aber konnte seinen Beruf aufgrund von Ängsten nicht mehr ausüben und fand erst vor kurzem eine Neubeschäftigung. Bis heute sind die Folgen der Tat psychisch nicht überwunden.

  • * Sicherheitsverwahrung: Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur Freiheitsstrafe um eine vorbeugende Maßnahme, um die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Eine solche Sicherheitsverwahrung kann theoretisch unbefristet sein, muss aber jedes Jahr geprüft werden. Weitere Infos in der Wikipedia.

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