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Nach Drogen-Razzia: Prozessauftakt am Landgericht

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Mit einem leeren Aktenordner vorm Gesicht betritt Tobias L. den Gerichtssaal im Dresdner Landgericht. Er will nicht erkannt werden. Als die Vorsitzende Richterin Corinna Jeanjour den Prozess eröffnet, legt er den Ordner auf den Tisch. Ein freundliches Gesicht, blonder Kurzhaarschnitt, durchtrainierter Oberkörper, Jeans, Sneaker, weißes Poloshirt – Tobias L. könnte der nette Nachbar von nebenan sein.

Frisch aus der Untersuchungshaft - der Angeklagte wird vorgeführt. Foto: Anton Launer
Frisch aus der Untersuchungshaft – der Angeklagte wird vorgeführt. Foto: Anton Launer

Doch was die Polizei bei einer Razzia im vergangenen Dezember in seiner Wohnung in der Königstraße, nahe des Albertplatzes, festgestellt hat, spricht eine andere Sprache. Rund 15 Kilo Haschisch und Marihuana, dazu Kokain, die Partydroge Ecstasy, Pilze, verschreibungspflichtige Medikamente wie Fentanylpflaster, Crystal Meth, Cannabisgebäck, LSD-Plättchen, THC-Fruchtgummis, 26.000 Euro Bargeld.

Der Staatsanwalt verliest die Anklage, peinlich genau mit den festgestellten Mengen. Da in der Wohnung auch ein Schlagring, ein Schlagstock, Pfefferspray und zwei Jagdmesser gefunden wurden, gilt die Tat als bewaffneter Handel. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM), das Arzneimittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz verstoßen zu haben. Allein der bewaffnete Handel von Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Der angeklagte Tobias L. soll in großem Maßstab mit Drogen gehandelt haben - Foto: Anton Launer
Der angeklagte Tobias L. soll in großem Maßstab mit Drogen gehandelt haben – Foto: Anton Launer

Verständigung angeregt

Die Vorsitzende Richterin Jeanjour regte eine Verständigung1 an und erläuterte kurz, was darunter zu verstehen sei. Dabei handele es sich um einen Vertrag zwischen den Verfahrensbeteiligten. Im Gegenzug für ein umfangreiches Geständnis könne die Staatsanwaltschaft einen Strafrahmen anbieten. Carsten Brunzel, der Rechtsanwalt des Angeklagten, signalisierte, dass man an einer solchen Verständigung Interesse habe. Allerdings habe er sich mit seinem Mandanten, der aktuell in Untersuchungshaft sitzt, noch nicht ausreichend beraten können. Außerdem würde er gern die Verständigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit treffen.

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Der Staatsanwalt signalisierte, dass aus seiner Sicht eine Verständigung möglich sei, aber nicht zwingend notwendig. Richterin Jeanjour betonte, dass am Landgericht die Verständigung immer öffentlich stattfinde. Während des Verständigungsgespräches wurde deutlich, worum es gehen könnte. Denn bei der Razzia sind auch Datenträger wie Notebooks und Speichermedien festgestellt worden. Dabei handele es sich um eine große Menge an Daten, so der Staatsanwalt. Derzeit sei man dabei, diese auszuwerten. Möglicherweise führen die Daten zu Geschäftsverbindungen des Angeklagten.

Nach einer guten Stunde einigten sich die Anwälte und das Gericht darauf, dass zum Auftakt noch nichts entschieden wird. Bis zur nächsten Verhandlung will der Rechtsanwalt mit dem Angeklagten sprechen. Dann sollen auch Zeug*innen gehört werden. Bis dahin bleibt der Angeklagte in Haft.

1 Ausführliche Erläuterung, was eine Verständigung im Strafverfahren bedeutet, in der Wikipedia.

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