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Drogenhandel in der Königstraße: Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 46-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Mann wird unter anderem bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis vorgeworfen — strafbar nach § 29 Betäubungsmittelgesetz.

Die Königstraße in der Inneren Neustadt.
Die Königstraße in der Inneren Neustadt.

Am Mittwoch, 17. Dezember 2025, durchsuchten Ermittler gegen 10.30 Uhr seine Wohnung in der Königstraße in der Inneren Neustadt (Neustadt-Geflüster vom 18. Dezember 2025). Dabei stellten sie größere Mengen verschiedener Substanzen sicher: rund 15 Kilogramm Marihuana, drei Kilogramm Haschisch, ein Kilogramm Amphetamin, 700 Gramm MDMA sowie 300 Tabletten Ecstasy. Hinzu kamen über 30 Tüten THC-Gummibären. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Substanzen zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben.

Neben den Drogen fanden die Ermittler in der Wohnung mehrere Waffen: einen Schlagring, mehrere Messer, einen Schlagstock und Pfefferspray. Diese soll der Beschuldigte für etwaige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit seinem Drogenhandel griffbereit gehalten haben. Das Vorhandensein von Waffen ist dabei für die Strafverfolgung relevant: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird nach dem Betäubungsmittelgesetz gesondert und in der Regel mit höheren Strafen bewertet als unbewaffneter Besitz oder Handel.

Sichergestellt wurden außerdem 26.000 Euro in bar. Das Geld soll aus früheren Drogengeschäften stammen. Die Staatsanwaltschaft hat dessen Einziehung beantragt.

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Der Beschuldigte wurde noch am selben Tag vorläufig festgenommen. Einen Tag später, am 18. Dezember 2025, erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Zu den Vorwürfen hat er keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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