Am Mittwoch verhandelte das Verwaltungsgericht Dresden über die Zukunft des Kinderladens Conni. Das Landesjugendamt wollte dem Alternativen Zentrum die Betriebserlaubnis entziehen. Dagegen hatte der Betreiber, der Conni e.V. geklagt – und recht bekommen. Die Kammer teilte nun am Donnerstag mit, dass die Aufhebung der Betriebserlaubnis rechtswidrig war.
Bereits im Dezember 2023 entzog das Landesjugendamt dem Verein die Betriebserlaubnis für dessen Kita. Die Behörde begründete diesen Schritt mit einer Gefährdung des Kindeswohls. Diese ergäbe sich unter anderem aus Zweifeln des Landesjugendamtes, das AZ Conni würde das Gewaltmonopol des Staates anerkennen. (Bericht im Neustadt-Geflüster vom 19. Januar 2024)
Vorläufiger Rechtsschutz durch Verwaltungsgericht
Das AZ Conni wehrte sich damals und bat vorm Verwaltungsgericht Dresden um vorläufigen Rechtsschutz. Daraufhin entschied das Gericht im März 2024, dass der Conni e.V. den Kinderladen vorerst weiter betreiben darf. Mit dem heutigen Urteil bestätigte das Gericht seine damalige Entscheidung.
Der Vorsitzende Richter Dirk Munzinger monierte während der Verhandlung unter anderem, dass das Landesjugendamt nicht ermittelt hat, worin genau die Kindeswohlgefährdung besteht. Der konkrete Fall sei nicht ordnungsgemäß bearbeitet worden.
Das AZ Conni versteht sich als Schutzraum, was insbesondere für seine Jugendarbeit essentiell sei. Dafür behält sich der Verein vor, Kinder von Polizist*innen nicht in seine Kita aufzunehmen. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers sah darin das Landesjugendamt. Das gute Recht eines freien Trägers, erklärte hingegen das Gericht: „Eine auf diese Weise begründete Ungleichbehandlung nach dem Beruf der Eltern dürfe er als privater Träger vornehmen.“
AZ Conni: Vorgehen politisch motiviert
Das AZ Conni kann sich das Vorgehen der Behörde nur als politisch motiviert erklären. „Das Landesjugendamt hat diese Auseinandersetzung auf dem Rücken der Kinder und Eltern unseres Kinderladens ausgetragen“, sagt Jana Grunewald, Pressesprecherin des AZ Conni.
Einschüchtern lassen möchte sich der Verein auch zukünftig nicht. Gerade jetzt brauche es eine kritische und menschenrechtsorientierte Jugendarbeit mehr denn je. „Für diese unbequeme Haltung wurden wir nicht zum ersten Mal angegriffen, wir werden uns aber auch in Zuunft weiter für eine offene und gerechtere Gesellschaft einsetzen“, so Grunewald.
Gegen die Entscheidung kann der Beklagte binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.
Wir werden im Neustadt-Geflüster die Hintergründe des Verfahrens näher beleuchten. Daher veröffentlichen wir in den kommenden Tagen einen umfassenderen Beitrag zum Thema.