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Sächsische Corona-Schutzmaßnahmen enden ab 3. Februar

Ab Freitag, 3. Februar, gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für künftig oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird aufgehoben. Ebenso entfallen die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten. Darauf hat sich das Kabinett der sächsischen Landesregierung in seiner heutigen Sitzung verständigt.

Landeseigene Corona-Schutzmaßnahmen enden ab 3. Februar
Landeseigene Corona-Schutzmaßnahmen enden ab 3. Februar

„Ich bin sehr froh, dass sich das Infektionsgeschehen abgeschwächt hat. Alle Corona-Indikatoren zeichnen ein positives Bild. Das Gesundheitssystem ist durch Corona nicht überlastet. Das aber ist unser Kriterium. Somit ist es geboten, die letzten verbliebenen staatlichen Corona-Maßgaben wie in anderen Bundesländern auch zu streichen“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nach der Kabinettssitzung. Man habe dieses Vorgehen eng mit den Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab abgestimmt.

„Es kommt nun aber noch stärker auf die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme jedes Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, appellierte Köpping an die Betroffenen und fügte hinzu. „Wir empfehlen, dass sich Infizierte unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren, idealerweise soweit möglich im Home-Office arbeiten und unnötige Kontakte vermeiden.“ Auch das Tragen einer Maske gehöre bei Kontakt mit anderen Personen unbedingt dazu. Sie sei zuversichtlich, dass die Sächsinnen und Sachsen diese selbstverständlichen Empfehlungen beachten, so Köpping

Das Tragen von Masken im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen werde weiterhin empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

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Bundesweite Regelungen

Folgende bundesweit einheitlich geregelte Masken- und Testpflichten gelten weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Noch bis 2. Februar gilt im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht.

5 Kommentare

  1. Ich bin zuversichtlich, das sich die wenigsten an die Empfehlungen halten.
    Wie naiv muss jemand sein, dass zu glauben??

  2. Auch in der megatoleranten Neustadt wird das Leben ohne staatliche Bevormundung weitergehen. Wer krank ist, bleibt zu Hause und hält Abstand zu anderen.
    Ich bin froh, dass hier wieder mehr auf Eigenverantwortung gesetzt wird.

  3. Ist die Coronadiktatur jetzt eingeführt? Hab ich was verpasst? Was ist los @Philosovieh @Fidel …

  4. @Rahan: Habe ich auch in den letzten Wochen in die 6 erlebt. Die Masken verschwanden zunehmend. Gestern in einer vollen Bahn nur noch 2-3 Masken gesehen.

  5. Nein Torsten wurde sie nicht. Ich habe auch bis zum Ende die Hoffnung nicht aufgegeben, das da doch nur Dilletanten und karrieregeile, pseudowissenschaftliche Blender am Werk waren. Ich war nie vom großen Plan überzeugt, ich konnte diese völlige Unfähigkeit in diesem Ausmaß nur einfach nicht mehr glauben. Ich bin aber auch nicht vom Gegenteil überzeugt. Ich weiß es einfach nicht.

    Aber zumindest weiß ich jetzt ganz genau, daß mit mir ein solches System nicht zu machen ist. Diese Form von Ausgrenzung, Verächtlich machung und einen Bevölkerungsteil der sich weigert alles mitzumachen in der Konsequenz zum Schädling zu erklären, wird meine Zustimmung nicht finden. Unter keinen Umständen!

    Es halten ja immer alle für so selbstverständlich, wenn die Sonne scheint. Ich bin sehr froh das nun so genau wissen zu können.

Kommentare sind geschlossen.