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Ab Mittwoch: Mietpreisbremse für Dresden

Für Dresden tritt am 13. Juli 2022, die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft. Ab sofort darf die Wohnungsmiete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel, der auf www.dresden.de veröffentlicht ist.

Bürgermeisterin Kristin Kaufmann. Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen
Bürgermeisterin Kristin Kaufmann. Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen – Foto: Archiv Anton Launer

Sozialbürgermeistern Kristin Klaudia Kaufmann (Linke) sagt zum Inkrafttreten der Mietpreisbremse: “Die Einführung war überfällig. Dresden hat jahrelang dafür gekämpft.” Mit der neuen Verordnung bestätige die Landesregierung, dass der Wohnungsmarkt in Dresden angespannt sei. Ein Zustand, den die Stadtverwaltung auch statistisch nachweisen könne.

Gerade das Angebot an bezahlbarem Wohnraum gehe seit Jahren spürbar zurück. “Die Mietpreisbremse ist kein Freifahrtschein für Vermieter, die Mieten jetzt in jedem Fall um zehn Prozent zu erhöhen”, so Kaufmann. Die Stadt wolle die Entwicklung sehr genau im Blick behalten. Auch die Mieterinnen und Mieter sollten das tun und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes ist die Mietrechtsberatung sogar kostenfrei.

Alexander Müller vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. sagt: “Wir betrachten die Einführung der Mietpreisbremse kritisch, weil sie die Ursachen der Wohnungsknappheit in Dresden nicht beseitigt”. Sein Verband verfolge mit der Stadtverwaltung das gemeinsame Ziel, möglichst viel preiswerten Wohnraum in Dresden zu schaffen und anzubieten. “Hierzu benötigen wir dringend die Unterstützung der Landesregierung in Form einer spürbaren und praktikablen Förderung für den Wohnungsbau”, so Müller.

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Die Mietpreisbremse soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Miete bei Neuvermietungen verhindern. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 556 d) bietet der Landesregierung die Möglichkeit, per Rechtsverordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort gilt dann die Mietpreisbremse.

In der Neustadt sind die Mieten in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen.
In der Neustadt sind die Mieten in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde heute, am 12. Juli 2022 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie gilt für die Städte Dresden und Leipzig. Die sächsische Regierungskoalition hat die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag verabredet.

Kappungsgrenze

Bereits im Juni 2020 hatte das Kabinett die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Auch diese Regelung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Der Zeitraum von drei Jahren ist zwar noch nicht abgelaufen, dennoch kann die Kappungsgrenze im Einzelfall bereits überschritten sein. Dann lohnt sich eine Überprüfung der letzten Mieterhöhung im Rahmen der Mietrechtsberatung.

Mietrechtsberatung

Neben auf Mietrecht spezialisierten Anwälten berät auch der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Er ist ein wichtiger Partner der Landeshauptstadt. Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes können sich kostenfrei vom Mieterverein beraten lassen. Darüber hinaus werden sowohl die Kosten für den notwendigen Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter als auch die Kosten für erforderliche Vor-Ort-Termine übernommen. Weitere Infos zur sozialen Mietrechtsberatung: www.dresden.de/mietrechtsberatung.

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Wohngeld

Wenn das Haushaltseinkommen zwar die Lebenshaltungskosten, nicht aber die Wohnkosten deckt, kann Wohngeld interessant sein. Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, beispielsweise Geringverdienern, Eltern in Elternzeit sowie Rentnerinnen und Rentnern. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zum Heimentgelt (sog. Mietzuschuss) oder als Zuschuss für selbst genutztes Wohneigentum (sog. Lastenzuschuss) gezahlt.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen oder beantragen, in der bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden – das gilt insbesondere für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld vom Jobcenter. Antragsformular und Kontaktdaten der Wohngeldstelle im Sozialamt: www.dresden.de/wohngeld

Wohnberechtigungsschein

Bestimmte kostengünstige Wohnungen erhalten Interessenten nur mit einem Wohnberechtigungsschein. Dabei handelt es sich um Wohnungen, für die vertragliche Vereinbarungen geschlossen wurden oder die mit öffentlichen Fördermitteln errichtet werden. Das gilt zum Beispiel für die Wohnungen der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. Diese sind vor allem für Menschen mit geringem Einkommen gedacht. Anspruch auf den neuen Wohnberechtigungsschein haben Wohnungssuchende, die ihren Wohnsitz dauerhaft in Dresden haben. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten. Details und das Antragsformular, das beim Sozialamt eingereicht werden muss: www.dresden.de/wohnberechtigungsschein.

SPD begrüßt die Mietpreisbremse

Vincent Drews, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: „Die Einführung der Mietpreisbremse ist eine gute Nachricht.” Damit werde eine langjährige sozialdemokratische Forderung endlich Realität. Der Stadtrat hatte bereits 2015 einen entsprechenden Verhandlungsauftrag an den Oberbürgermeister gestellt.

6 Kommentare

  1. Nicht erwähnte Ausnahmen:
    1.Erstvermietungen, d.h. für neu erstellte Wohnungen ist die Miete frei verhandelbar. Die hohen Neubaumieten treiben den Mietspiegel, was die Möglichkeit der Mieterhöhungen bei Bestandsbauten treibt.
    2.Möblierte Vermietung. Mit ein paar IKEA-Möbeln oder der 20 Jahre alten Einbauküche lässt sich die 10% Grenze schnell und legal nach oben schieben.
    P.S. Albanien hat eine Eigentumsquote von 96,5%, Rumänien von 96,1%.
    Deutschland liegt in Europa (vor der Schweiz) mit 50,4% auf dem vorletzten Platz.

  2. Die gleichen Parteien, die die Mietpreisbremse in Sachsen beschlossen haben, erhöhen 2023 die Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf 5,5 %. Diese gilt faktisch nur für Private. Große Firmen können diese umgehen. Dazu hört man leider nichts von die vielen “sozialen” Parteien. Diese verteilen lieber Placebos ans brave Wahlvolk.

  3. Vielleicht sollte man nochmal darauf hinweisen, daß derlei Instrumente natürlich niemals rechtzeitig im Vorfeld eingefürht werden, sondern erst wenn die Mietbelastungen in den strapazierenden Bereich entglitten sind, also wenn’s Kindelein im Brunnen liegt.
    Daß es “zu spät” zugelassen wird, ist natürlich der glorreichen CDU-Sachsen zu danken, insbesondere dem für Bau und Wohnen zuständigen Innenressort. Dort entscheiden letztlich auch die gut- bis gutst-verdienenden Sesselministerialen über das Wehe der ihnen allzu fernen mietüberlasteten Bevölkerungsmasse. Erstaunlich, daß sich über allen Kleinkrams permanent beschwert und gemeckert wird, es auch zahlreiche (meist lächerliche) Demos bzw. Petitionen gibt, man vor dem Innenministerium bzw. sehr ruhigen Regierungsviertel (mit ÖPNV gut zu erreichen) niemals so ca. 2-4000 “Betroffene und Gelackmeierte” niederkommen, um mal ordentlich zu Applaudieren oder gar mit Kochlöffeln oder Mistgabeln zu scheppern.
    Das lahme Regierungsviertel wird ganztägig von altersbedingt ins Vorruhestandsgleich ausrangierten Alt-Polizeikräften patroulliert (man hat sichtbar Angst vorm Plebiszit), womit aber eine gewisse Fanclubgröße locker fertig würde.
    Im Übrigen täuscht sich Herr Müller vom Immobilienverband (oben im Artikel) gekonnt, denn natürlich geht jegliches Instrumen an die “Ursachen der zu hohen Mieten”. Das betrifft hier konkret und präzise den von fast allen “Eigentümern” mitgemachten bis gern befeuerten Preissteigerungshype, welcher ja in real keinerlei Begründung hat. ganz im Gegenteil: Dresden wurde die letzten Jahre in fast jeglicher Hinseicht langweiliger, austauschbarer, niveauloser, ärmer, obendrein kamen zahllose pandemische Beschränkungen. Ein eiliger Trend hin zu münchner Mietverhältnissen ist daraus nicht abzuleiten, außer daß systembedingt man eben jegliche Profitabschöpfung mitnimmt, die sich zu ergauern anbietet. Also weiter so, Prost.

  4. Bevor der Quarkbesen in die falsche Richtung geschwungen wird: Für Bau- und Wohnungswesen ist seit 2019 nicht das Innenressort sondern das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung zuständig. Macht allerdings in der Sache keinen Unterschied.

  5. Zu ergänzen bleibt, dass man als Mieter selbst gegen den Vermieter klagen muss, wenn der sich nicht an die Vorgaben hält. Wer macht das schon? Zudem weiß doch ein Neumieter nicht unbedingt, was die Wohnung vor dem Bezug gekostet hat, es sei denn, man übernimmt sie von jemandem. In meinem Nebenhaus ist das gerade so.
    Die Bude kam bisher 900 Euro und die Miete wurde jetzt, da der Mieter ausgezogen ist, auf 1000 erhöht. Selbst wenn man das weiß und anmahnen würde, fände der Vermieter ganz schnell einen, der die 100 Takken mehr zahlen wird.
    Abgesehen davon, ist es heute Trend, dass viele Mieter, gerade jüngeren Alters, keine lange Verweildauer in den Wohnungen haben, somit kann die Miete hübsch ungefähr aller zwei Jahre wieder um 10% erhöht werden. Bei zu erwartenden 10 Wechseln in relativ kurzer Zeit sind wir bei stolzen 100%. Der Preis findet dann wiederum Eingang in den Mietpreisspiegel und treibt die Mieten generell in die Höhe, mal abgesehen davon, dass die derzeitige Krise Auswirkungen auf die Grundkosten haben wird.

    Wir drehen uns im Kreise und im Bezug auf die Neustadt verstehe ich eh nicht, warum das hier eine “mittlere Wohngegend” sein soll.
    Es ist relativ laut hier, die Kriminalitätsrate ist vergleichsweise hoch, der Stadtteil ist im Hochsommer eine Zumutung, man lebt mit den Auswirkungen der Gastronomie usw. Eigentlich absurd.

  6. Wenns in der Sache keinen Unterschied macht, schwingt der Besen ja doch noch in die richtige Richtung, aber ganz richtig: diese eine Änderung kam infolge der Jamaika-Notlösung in Sachsen. Anzumerken ist nun, daß aber dennoch beide Ressorts ziemlich fest in getreue CDU-Sachsen-Hände gelegt sind. Regional-Ministerialist Thommi Schmidt macht da im Zweifel zur einstigen Innen-(und Ex-OB-Kandidaten-)Leuchte M. Ulbig keinen Unterschied. Und wie der Posten im Inneren nach Wöller nun heißt, hab ich zugegeben auch schnell vergessen. Gehabt’s euch!

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