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Datenübermittlung an Bundeswehr

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die Meldebehörde verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potenzielle Rekruten.

Bundeswehr - Symbolbild - Foto: Alex Fox, Pixabay
Bundeswehr – Symbolbild – Foto: Alex Fox, Pixabay

Widerspruchsfrist für Jahrgang 2005 endet am 31. Dezember 2021

Bis Ende März 2022 sind somit die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2005 geboren sind, zu übermitteln. Dieser Datenübermittlung kann man gemäß Paragraph 36, Absatz 2 Bundesmeldegesetz widersprechen. Widerspruch kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2023 vollendet. Der Widerspruch der im Jahr 2005 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die bis März 2022 stattfindende Datenübermittlung ist bis zum 31. Dezember 2021 schriftlich möglich an:

    Landeshauptstadt Dresden
    Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice
    Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen
    Postfach 12 00 20
    01001 Dresden

Für nach dem 1. Januar 2022 eingehenden Anträge kann die Stadtverwaltung nicht garantieren, dasss der Widerspruch wirkt. Den Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren findet sich im Internet unter www.dresden.de. Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der örtlichen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht.

Hintergrund

Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt. Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.

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4 Kommentare

  1. Die Ordnung des staatlichen Souveräns unterdrückt nicht die Freiheit, sondern eröffnet erst einen Handlungsraum, in dem bürgerliche Ängste wahr werden können.

  2. Hä? Zwei Dinge verstehe ich nicht.

    dmusk: Menschliche Gemeinschaften existieren in jedem Lebensalter. Beginnend in Zweierbeziehungen, dann Familienverbänden, Hausgemeinschaften, Stadtvierteln… bishin zur Weltgemeinschaft. Ohne Organisation, Mitwirkungspflichten und Regeln geht’s, sofern man auf Mord und Totschlag steht.
    Kinder neigen dazu Gemeinschaften zu mögen, solange sie davon profitieren. Sobald aber die Gemeinschaft über Ego und Eigennutz steht, bricht der Hass aus und die Gemeinschaft soll zerstört werden. Sie bezeichnen das als Freiheit, im Kleinen kann man das aber bereits als Ideologie betrachten.
    Alle Kinder werden älter. Und manche sogar erwachsen. Den Rest versteh ich nicht?

    NG sagte mal, es berichtet über die Äußere Neustadt und Teile der Leipziger Vorstadt. Über die ganze Vielzahl allgemeiner Verwaltungsabläufe, Fristen etc. wird nie berichtet. Hat sich was geändert?

  3. „Ohne Anspruch auf Vollständigkeit machen wir das schon seit Jahren.“

    Stimmt, du hast Recht. Ich erinnere mich an einen Erklärbärartikel über eine zwingend erforderliche Namens-Cancelung einer Straße, die sich inmitten der Radeberger Vorstadt befindet.

    Da fällt mir ein, früher fand ich mal Erasure ganz gut. :-)

    Ich wünsch nen kuschligen Sonntagabend. Is ja dunkel nu.

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